Marktrecht; Stapelrecht; *recht

Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Mär 2003

Hallo,

Ist bekannt, wie das gelebt wurde?
Sprich:
Wie lief das für eine Siedlung, die kein entsprechendes Recht hatte?
Kann man sagen, auf was hinauf so ein Recht vergeben wurde?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Stapelrecht

    hier was zum Stapelrecht:

    Stapelrecht (Einlagerrecht, Niederlage[recht], emporii jus, stapulae jus)
    das Recht einer Stadt (Stapelstadt), jeden Kaufmann, der Waren mit sich führte, zu zwingen, diese dort eine Zeitlang (Stapeltage, Stapelzeit) zum Verkauf zu stellen
    Vielfach erstreckte sich der Stapelzwang auf alle Kaufleute, die innerhalb einer bestimmten Entfernung durchzogen oder auf bestimmten Straßen.
    in Verbindung zum Stapelrecht stand (häufig) das Umschlagsrecht (fremde Waren mußten auf umgeladen und auf städtischen Wagen oder Schiffen weiterbefördert werden)
    das Stapelrecht gewährte den Bürgern auch ein Vorkaufsrecht auf fremde Waren

    Der Stapelzwang konnte auch durch eine Abgabe (Niederlage, Niederlagsgeld) abgelöst werden. In einigen Ländern bestand zeitweise ein Stapelzwang für femde Waren derart, daß nur eine oder nur wenige Handelsstädte für die gesamte Einfuhr geöffnet waren.
    In England lag seit dem 14. Jh. der gesamte Stapelhandel in den Händen einer Gilde, der Stapelkaufleute, die einen Stapelmeister wählten, der vor allem dem Stapelgericht vorsaß.

    Grüße Ewa [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Marktrecht, Märkte im Mittelalter

    So und jetzt noch zu den Märkten im Mittelalter

    http://www.maerkte.org/

    Grüße Ewa [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Marktrecht; Stapelrecht; *recht

    Hallo !

    Stapelrecht bedeutete für die betreffende Stadt, dass die, durch die Stadt transportierten Waren dort erstmal angeboten werden MUSSTEN. Erst dann durften sie weitertransportiert werden.
    Auch durften diese Waren nicht um die Stadt herumgefahren werden, sondern es bestand der Zwang, diese Waren in die Stadt zu bringen.
    War die gesetzliche Stapelzeit abgelaufen und ein bestimmter Zoll entrichtet, durften die Frachtfahrer weiterfahren.
    Bezog sich das Stapelrecht auf alle Waren und alle Zeiten und sowohl auf das Abladen als auf das Anbieten, so war es Unumschränkt. War mit dem Stapelrecht noch das Recht verbunden, dass die Waren auf inländische Fahrzeuge umgeladen werden mußten, so wurde es Umschlag genannt.

    Das Stapelrecht war immer eine Quelle des Reichtums der betreffenden orte. Da es jedoch für die freie Entwicklung des Handels sehr nachteilig war ist es später dann aufgehoben worden und durfte nach 1815 in keinem Staat mehr eingeführt werden.

    Etwas ähnliches, aber umgekehrt gehandhabt, gibt es heute noch in Hamburg. Dort hat die Tschechische Republik ein bestimmtes, eingezäuntes Areal zum Umschlag seiner Import- und Exportwaren. Nicht erst seit der Wende, sondern seit Jahrzehnten ist die Tschechei hierdurch in der Lage, Seehandel zu treiben.

    Städte ohne Stapelrecht mußten den Transport durch die Stadt dulden und konnten keinen Vorteil daraus ziehen.
    Das Recht wurde sicherlich vergeben durch Zahlungen an den Kaiser, welcher dieses Recht aussprechen konnte.
    Gruß Max [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 57 Tagen 0 hilfreich
      Tschechischer Stützpunkt

      Hallo Max,
      der "Tschechische Handelsstüzpunkt" wurde aufgegeben.
      Gruss aus Hamburg von Manfred

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Danke

    erstmal... ich les' mich mal durch :o)

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