Re: Marktrecht; Stapelrecht; *recht
Hallo !
Stapelrecht bedeutete für die betreffende Stadt, dass die, durch die Stadt transportierten Waren dort erstmal angeboten werden MUSSTEN. Erst dann durften sie weitertransportiert werden.
Auch durften diese Waren nicht um die Stadt herumgefahren werden, sondern es bestand der Zwang, diese Waren in die Stadt zu bringen.
War die gesetzliche Stapelzeit abgelaufen und ein bestimmter Zoll entrichtet, durften die Frachtfahrer weiterfahren.
Bezog sich das Stapelrecht auf alle Waren und alle Zeiten und sowohl auf das Abladen als auf das Anbieten, so war es Unumschränkt. War mit dem Stapelrecht noch das Recht verbunden, dass die Waren auf inländische Fahrzeuge umgeladen werden mußten, so wurde es Umschlag genannt.
Das Stapelrecht war immer eine Quelle des Reichtums der betreffenden orte. Da es jedoch für die freie Entwicklung des Handels sehr nachteilig war ist es später dann aufgehoben worden und durfte nach 1815 in keinem Staat mehr eingeführt werden.
Etwas ähnliches, aber umgekehrt gehandhabt, gibt es heute noch in Hamburg. Dort hat die Tschechische Republik ein bestimmtes, eingezäuntes Areal zum Umschlag seiner Import- und Exportwaren. Nicht erst seit der Wende, sondern seit Jahrzehnten ist die Tschechei hierdurch in der Lage, Seehandel zu treiben.
Städte ohne Stapelrecht mußten den Transport durch die Stadt dulden und konnten keinen Vorteil daraus ziehen.
Das Recht wurde sicherlich vergeben durch Zahlungen an den Kaiser, welcher dieses Recht aussprechen konnte.
Gruß Max
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]