Gib ihm ein Richtschwert (oder Papas Axt) und einen Strick mit
Henkerschlinge und einen roten Umhang mit, dann ist er der
perfekte Fronvogt.
Hallo,
die Femegerichte waren eine Einrichtung, die ihren Ursprung und lokalen Schwerpunkt in Westfalen hatte, also reichlich weit von der heutigen Schweiz entfernt. Eine allmähliche (geheimbundartige) Ausdehnung über Westfalen hinaus (die übrigens schon im 15. Jahrhundert wieder rückläufig war) erfuhr das Institut der Feme erst im 14. Jahrhundert, also im wesentlichen erst nach den im 'Tell' behandelten Ereignissen. Das Landfriedensbündnis der drei Urkantone datiert vom August 1291, der unhistorische 'Rütlischwur' soll 1307 stattgefunden haben, das Attentat des Johann Parricida (mit dem der 'Tell' endet) war 1308.
Für den im zitierten Lexikoneintrag genannten 'Fronvogt' ist die Bezeichnung 'Fronbote' sehr viel geläufiger. Der Fronbote (oder -vogt) war Gerichtsdiener und Vollstreckungsbeamter des aus Stuhlherr (bzw. dem von ihm beauftragten Freigraf) als Vorsitzendem und den Freischöffen bestehenden Gerichtes. Der Fronbote war nach dem Sachsenspiegel kein 'schöffenbarer' Freier, sondern ein halbfreier 'Pfleghafter' (Pächter). Diese merkwürdige Stellung erklärt sich dadurch, dass er bei Bedarf das anrüchige Amt des Henkers ausüben musste. Die dagegen den Freischöffen aufgetragene Vollstreckung der Acht, wenn der Beklagte versuchte, sich dem Gericht zu entziehen, war ehrbar.
Im schwäbisch-alemannischen Raum (und da spielt ja der 'Tell') war ein 'Fronvogt' allerdings kein Gerichtsbeamter, sondern ein Aufseher bei Fronarbeiten (Fischer/Hermann, Schwäbisches Wörterbuch). Der im 'Tell' (1. Aufzug 3. Szene) auftretende Fronvogt hat offensichtlich nichts mit Gerichtsbarkeit (und schon gar nichts mit Blutgerichtsbarkeit) zu tun. Er überwacht als Sachwalter (lat. advocatus, mlat. vocatus, ahd. fogat, wörtlich "Herbeigerufener") die Ausführung der Fronarbeiten; er ist also eine Art Baustellenleiter. In diesem Sinne wird der Ausdruck übrigens auch in Luthers Bibelübersetzung gebraucht (z.B. 1.Kön 4.6). In der modernen Elberfelder Übersetzung steht statt 'Fronvogt' 'Aufseher über die Zwangsarbeit', was allerdings etwas irreführend ist - Fronarbeit war im Mittelalter keine Strafe oder gar Sklavenarbeit, sondern eine (in der Regel dinglich, also an Grundbesitz gebundene) Dienstleistungspflicht; eine Art Steuer in einer vorwiegend auf Naturalwirtschaft beruhenden Gesellschaft.
Der Fronvogt im 'Tell' ist mithin ein Ministeriale (landesherrlicher 'Beamter'); eventuell dem niederen Adel zugehörig wie sein Vorgesetzter, der Landvogt Gessler. Sicherlich aber ist er kein Henker, also Angehöriger eines 'unehrlichen' Berufs (wie z.B. Spielleute, Abdecker oder Prostituierte).
Freundliche Grüße,
Ralf