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Re: Song-Nutzungsrecht bei der GEMA anmelden?
Gegen Songklau gibt's die üblichen Varianten: ein Cassette und/oder Noten beim Notar hinterlegen, sie sich selbst in einem versiegelten Umschlag als Einschreiben zuschicken, damit man später vor Gericht beweisen kann, dass man das Zeugs früher als der andere geschrieben hat. Wer allerdings so gute Songs schreibt, dass die Gefahr besteht, dass sie geklaut werden, der hat diese Dinger schon so oft aufgeführt, dass es genügend Zeugen geben müsste - also keine Panik!
Bei der GEMA brauchst Du Dich erst anzumelden, wenn es wahrscheinlich ist, dass du als Komponist, Textautor oder Verleger mit Musik Geld verdienen wirst. Wenn also Deine Songs öffentlich aufgeführt, verbreitet, verwertet, ... werden. Ansonsten zahlst Du halt die 50 Maak Jahresbeitrag für lau. Erstens kann man im Dez. noch rückwirkend für's Jahr Mitglied werden, 2. findet die Abrechnung erst ein Jahr etwa später statt als die Aufführungen (logisch, die GEMA muss ja erst wissen was wo und wie oft gespielt wurde, um dafür Geld einzuziehen, was sie dann an die Rechtsinhaber weitergibt).
Ich hoffe geholfen zu haben.
Grüße von Axel
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