Darf mein Vermieter mir einen Hund verbieten?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich hätte so gerne einen Hund. Als ich in meine Wohnung eingezogen bin, habe ich gedacht das Tiere im Allgemeinen erlaubt sind. nachbarn haben eine Katze, der Hausmeister HATTE vor meiner Zeit einen Hund. Im Mietvertrag steht, das Tiere mit erlaubnis des Vermieters erlaubt sind, aber mein Vermieter erlaubt mir keinen Hund, denn „er könnte in den Hof kacken“.
Darf er mir den Hund verbieten?

Danke

Momo

Hallo Momo,

Im Mietvertrag steht, das Tiere
mit erlaubnis des Vermieters erlaubt sind, aber mein Vermieter
erlaubt mir keinen Hund, denn „er könnte in den Hof kacken“.
Darf er mir den Hund verbieten?

Da hast Du wohl sehr schlechte Karten! Nach meinem Erkenntnisstand muss der Vermieter noch nicht einmal begründen, weshalb er keinen Hund in seiner (vermieteten) Wohnung duldet. Das liegt allein in seinem Ermessen. Der Mietvertrag ist in diesem Falle absolut bindend.

Viele Grüße
Jana

Und was ist wenn mal ein Hund da war …
Hallo Jana,

du scheinst fit auf dem Gebiet zu sein.

Meine Eltern haben ein Problem. 1998 haben sie sich in einem netten 3-Fam.-Haus eine große Wohnung angemietet. Damals lebte unser Dobermann Rudi (73cm Schulterhöhe, knapp 50kg und Lammfromm) noch.

Sie suchten die Wohnung _ausdrücklich_ mit Hund und bekamen von der Vermieterin ein mündliches Duldungsrecht. Die Vermittlung ging damals über eine Anzeige in der Zeitung und über einen Makler. Von diesem gibt es eine schriftliche Bestätigung, dass ein Hund geduldet ist.

Nun mussten wir unseren Rudi 2001 einschläfern lassen :frowning:
Kurz darauf habe ich mir mit meiner damaligen Freundin einen Hund aus dem Tierheim geholt (Bardino-Podenco-Mix). Aus div. Gründen ist der Hund bei meinen Eltern gelandet, die haben einfach mehr Zeit als ich alleine.

Nun will die Vermieterin meinen Eltern die Wohnung kündigen. Ich pers. weiss gar nicht worauf sie sich berufen will.

Hat sie da eine Chance, oder welche Maßnahmen können wir ergreifen. Der Hund geht auf _keinen_ Fall mehr weg, auch eine andere Familie kommt nicht in Frage.

Danke & Gruß, olli

MOD: Weitere Antworten bitte ins Rechts-Brett
Hallo liebe Tierfreud/innen,

es handelt sich hier um ein Multiposting, die auf ausdrücklichen Wunsch der Betreiber von w-w-w nicht erwünscht sind. Siehe http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

Da es jedoch schon Antworten in beiden Brettern gibt, war ein Zusammenlegen der Threads aus technischen Gründen nicht möglich. Damit Doppelantworten/diskussionen vermieden werden, bitte ich darum, dass eventuelle weitere Antworten auf Momos Frage ins Rechtsbrett geschrieben werden. Danke!

In dem Zusammenhang noch eine Bitte an alle: Cross-Postings sind zwar nicht verboten im Sinne von ungesetzlich, aber sie sind in der Tat von seiten der Betreiber von w-w-w unerwünscht (sie verbrauchen mehrfachen Speicherplatz und Traffic, verursachen also unnötig mehrfache Kosten für das Team) und sollen gelöscht werden. Soweit die Theorie. Praxis ist, dass ich schlecht wegen jeder Frage alle Bretter abklappern kann, ob sie vielleicht wo anders auch noch gestellt wurde. Ich bin also auf Hinweise von Usern angewiesen, die zufällig in diesen Brettern auch mitlesen.

Aber es wäre schöner, wenn ihr uns diese Hinweise per Mail schicken könntet, als hier im Forum. Die Mailadresse von Manu alias Teufelsweib und von mir findet ihr sowohl in unseren Postings als auch in den allgemeinen Hinweisen zum Tierebrett. Das Forum sollte ja den Fragen und Antworten zu Tieren vorbehalten bleiben und nicht durch Meta-Diskussionen und Hinweise vollgestopft werden, die eigentlich für die MODs oder einzelne User gedacht sind.

LG, Nena
MOD im Tierebrett

Hallo Olli,

du scheinst fit auf dem Gebiet zu sein.

Naja, man liest und hört sich so um…

Gerade heute war dazu ein größerer Artikel in der „Berliner Zeitung“. Erst einmal ist es so, dass die Tierhaltung in Wohnungen vom Gesetzgeber nicht geregelt ist. Aber es gab in der Vergangenheit einige Urteile dazu, sodass eine Begründung darauf basieren müsste. Rein rechtlich gesehen geht es hier um ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag). Wenn in dem Mietvertrag also eindeutig steht, dass die Tierhaltung nicht gestattet/geduldet ist, so kann man dagegen kaum vorgehen, denn man hat ja diesen Vertrag wissentlich dieses Passus akzeptiert. Auch, wenn ein Nachbar ein Tier halten darf, folgt daraus noch keine automatische Erlaubnis, auch selbst ein Tier zu halten.

Meine Eltern haben ein Problem. 1998 haben sie sich in einem
netten 3-Fam.-Haus eine große Wohnung angemietet. Damals lebte
unser Dobermann Rudi (73cm Schulterhöhe, knapp 50kg und
Lammfromm) noch.

Sie suchten die Wohnung _ausdrücklich_ mit Hund und
bekamen von der Vermieterin ein mündliches Duldungsrecht. Die
Vermittlung ging damals über eine Anzeige in der Zeitung und
über einen Makler. Von diesem gibt es eine schriftliche
Bestätigung, dass ein Hund geduldet ist.

Nun mussten wir unseren Rudi 2001 einschläfern lassen :frowning:
Kurz darauf habe ich mir mit meiner damaligen Freundin einen
Hund aus dem Tierheim geholt (Bardino-Podenco-Mix). Aus div.
Gründen ist der Hund bei meinen Eltern gelandet, die haben
einfach mehr Zeit als ich alleine.

Nun will die Vermieterin meinen Eltern die Wohnung kündigen.
Ich pers. weiss gar nicht worauf sie sich berufen will.

Unerlaubte Tierhaltung alleine rechtfertigt noch keine Kündigung. Allerdings kann die Vermieterin natürlich Deine Eltern abmahnen und darauf bestehen, dass das Tier abgeschafft wird.

Hat sie da eine Chance, oder welche Maßnahmen können wir
ergreifen. Der Hund geht auf _keinen_ Fall mehr weg, auch eine
andere Familie kommt nicht in Frage.

Es ist entscheidend, was im Mietvertrag steht. Mündliche Absprachen sind halt immer so eine Sache… Vielleicht sollten Deine Eltern einfach noch einmal mit der Vermieterin sprechen. Aber selbst, wenn keine Regelung im Mietvertrag steht, sind sich die Gerichte leider nicht einig, ob die Hundehaltung als „vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache“ gilt. Es ist also fraglich, ob rechtliche Schritte für euch erfolgreich wären.

Viele Grüße
Jana

Hallo Olli,

zunächst einmal: ich bin keine juristische Fachkraft, ich habe noch nichtmal einen Hund, sondern zwei Katzen, ich kann also nur sehr bedingt etwas zu deiner Problematik sagen, ich habe mich lediglich über die Regelungen „schlau gemacht“, da in meinem Mietervertrag eine Haustierverbotsklausel steht (allerdings auch noch nach altem Mietrecht, inzwischen haben Neumieter meines Hauses ausdrückliche Haustiererlaubnis im Mietvertrag, somit ist meine Haustierverbotsklausel von anno domini - ich wohne schon 15 Jahre in diesem Haus - ohnehin ungültig) und ich halt Katzen habe…

ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag). Wenn in dem Mietvertrag
also eindeutig steht, dass die Tierhaltung nicht
gestattet/geduldet ist, so kann man dagegen kaum vorgehen,
denn man hat ja diesen Vertrag wissentlich dieses Passus
akzeptiert. Auch, wenn ein Nachbar ein Tier halten darf, folgt
daraus noch keine automatische Erlaubnis, auch selbst ein Tier
zu halten.

DAS glaube ich nun wieder nicht so ganz. Eine willkürliche Regelung, in der ein Mieter einen Hund halten darf und der andere nicht, ist imho nicht erlaubt bzw. wird im Zweifelsfall vor Gericht nicht anerkannt, d.h. im Sinne des Tierhalters entschieden (kommt aber auch immer auf den Richter an). Allerdings gilt dieser Gleichbehandlungsgrundsatz auch nur für gleichgelagerte Fälle. Hat der blinde Nachbar einen Blindenhund, kannst du als sehender Mensch daraus keine Hundehalteerlaubnis ableiten.

Hat der Nachbar die Erlaubnis für eine Katze, kannst du daraus auch keine Erlaubnis ableiten. Ausschließlich in der Wohnung gehaltene Katzen werden von vielen Gerichten inzwischen zu den sogenannten „Kleintieren“ gezählt, die auch durch die Haustierverbotsklausel nicht verboten werden kann, da man davon ausgeht, dass von einer reinen Wohnungskatze keinen unzumutbaren Belästigungen für den Vermieter bzw. die Nachbarschaft ausgehen können. Macht eine Katze dennoch furchtbaren Rabatz, muss das im Einzelfall nachgewiesen werden. Allerdings kann man sich auch darauf nicht unbedingt verlassen, auch wenn viele Gerichte so entscheiden. Kommt man an einen ausgesprochenen Katzenhasser als Richter, urteilt der dennoch anders…

Und auch diese Kleintier-Regelung kommt auch für Hunde nicht in Betracht, denn beim Hund muss man halt eben mit Bellen (=Lärmbelästigung) und Verunreinigungen des Gartens rechnen. Der Hund wird also keinesfalls zu den „Kleintieren“ gerechnet, selbst wenn es sich um einen Zwergpinscher handelt, der u.U. sogar wesentlich kleiner ist, als der als „Kleintier“ eingestufte Kater des Nachbarn. Von der Katzenhaltung im Haus kann also keine Hundehaltungserlaubnis abgeleitet werden. Hat der Nachbar aber einen Hund, denke ich dass der Vermieter nicht einfach dem anderen Mieter den Hund verbieten kann!

Aber hier liegt der Fall vermutlich ohnehin anders, es ist wohl kein anderer Hund im Haus? Inwieweit die Duldungszusage für den ersten Hund automatisch auf einen weiteren Hund übergeht und inwieweit die schriftliche Zusage des Maklers eine Rolle spielt, bin ich allerdings nun endgültig überfragt. Ich denke mal, dass die Frage vielleicht im Rechtsbrett eher hätte geklärt werden können… Aber da es ja anscheinend bereits erhebliche Differenzen mit der Vermieterin gibt, würde ich auch eher anraten

  1. Das Gespräch mit der Vermieterin zu suchen, und versuchen, eine gütliche Einigung herbei zu führen.
  2. Einen Mieterverein aufzusuchen und sich dort von einem Fachanwalt für Mietfragen beraten zu lassen.

Liebe Grüße
Nena

Hallo Olli,

Hallo Nena, ich heiße übrigens Jana, nicht Olli :wink:)

ein Vertragsverhältnis (Mietvertrag). Wenn in dem Mietvertrag
also eindeutig steht, dass die Tierhaltung nicht
gestattet/geduldet ist, so kann man dagegen kaum vorgehen,
denn man hat ja diesen Vertrag wissentlich dieses Passus
akzeptiert. Auch, wenn ein Nachbar ein Tier halten darf, folgt
daraus noch keine automatische Erlaubnis, auch selbst ein Tier
zu halten.

DAS glaube ich nun wieder nicht so ganz.

Warum nicht?? Erstens ist es eine sehr relative Einschätzung, zweitens habe ich es - wie beschrieben - aus der heutigen Berliner Zeitung, die sich zufälligerweise genau diesem Thema widmete und eine einschlägig tätigen Rechtsanwalt dazu befragte, drittens spare ich mir jetzt die einzelne Beantwortung aller Deiner nachfolgenden Aufzählungen, da sie interessanterweise und letztendlich - bis auf diesen ersten Satz, den ich mal stehengelassen habe - genau das untermauern, was ich (ab)geschrieben habe.

Also: Was worauf wolltest Du noch einmal genau hinaus? Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler?

Fragende Grüße
Jana

Huhu Jana,

sorry, dass ich jetzt erst antworte, das Posting ist irgendwie meiner Aufmerksamkeit entronnen :wink:)

Hallo Nena, ich heiße übrigens Jana, nicht Olli :wink:)

hihi, das ist mir bekannt. Aber ich wollte ja auch nicht dich ansprechen, sondern weitere Hinweise für Olli geben, daher das „hallo Olli“ :wink:)

DAS glaube ich nun wieder nicht so ganz.

Warum nicht?? Erstens ist es eine sehr relative Einschätzung,

Ganz einfach. Weil ich schon öfters mit einem Rechtsanwalt des Mieterschutzbundes über genau DAS Thema gesprochen habe und mir immer wieder gesagt wurde, dass eine Ungleichbehandlung ohne triftigen Grund vor Gericht keine Chance hat. Ich habe auch etliche Gerichtsurteile dazu gelesen, weil ich jahrelang Angst hatte, dass mir evtl. jemand meine Katzen verbieten würde und ich mich daher immer auf dem Laufenden hielt, ob und was ich gegen eventuelle Angriffe unternehmen könnte. Daher kommt mir diese eine Aussage einer Zeitung recht unwahrscheinlich vor…

Also: Was worauf wolltest Du noch einmal genau hinaus?
Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler?

Wie gesagt, mein einziger Widerspruch zu dir war lediglich gegen deine Aussage „Auch, wenn ein Nachbar ein Tier halten darf, folgt daraus noch keine automatische Erlaubnis, auch selbst ein Tier zu halten.“ Und ansonsten lieferte ich für Olli lediglich weitere mir bekannte Hintergrundinfos.

Erklärende Grüße, hoffentlich habe ich mich diesmal klarer ausgedrückt?

LG, Nena