Spaziergang über Stillgelegte Wiese?

Hallo,
meine Frage ist ob man als Mensch alleine oder mit Hund über eine
stillgelegte Wiese ( der Bauer bekommt wohl Geld, das er die Wiese brach liegen lässt) laufen, bzw. spazierengehen darf.

Für Antworten diesbezüglich bin ich sehr dankbar.

viele Grüße Sandra

Hallo !

Das mußt Du doch den Bauern selbst fragen! Nur er kann Dir die Erlaubnis geben.
Bis Ende Juni ist die „Weide“ dann eine „Wiese“, die er dann zu Heu verarbeitet. Dann darf er sie wieder durch Beweidung durch Kühe nutzen. Das macht man deshalb, um brütende Vögel, Rehe mit ihren Kitzen einen ruhigen Raum zu schaffen.

Der Bauer, wenn er kein Polterhannes ist, wird nichts sagen. Du selbst mußt Dir aber mal überlegen, was Du damit anrichten kannst. Event. trennst Du Kitz vom Mutterreh oder zerstörst Kibitzgelege.
Selbst aus Brüssel kommen manchmal gute Einrichtungen.
Gruß max

Hi Max,

der Bauer hier in der Gegend hat uns da leider einen Strich durch die Rechnung gemacht…er meinte, wenn unsere Hunde auf der Wiese ihr großes Geschäft machen würden, könnten im Kot Bandwurmfinnen enthalten sein. Die überleben am Boden auch ziemlich lange. Wenn er also dann das Gras mäht und den Kühen zu fressen gibt, fressen die die Finnen mit und die Würmers vermehren sich und befallen Muskelgewebe und Organe der Kuh.
Wenn der Bauer aber jetzt ein Tier geschlachtet hat, kommt der Vet Med. und macht am Fleisch den sog. Finnenschnitt. Das heißt er prüft anhand einer Probe wieviele Finnen das Fleisch pro Flächeneinheit aufweist. Da gibt es einen Maximalwert, der eben nicht überschritten werden darf.
Das klang eigentlich einleuchtend aber was ist mit Füchsen? Die rennen doch auch frei herum *grübel*?

Gruß Maja

Na ja, gegen Spaziergänger mit Hund kann er sich schützen, indem er verbietet, die Wiese/Weide zu betreten. Das ist sein gutes Recht.
Gegen den Fuchs kann er nur das Eine machen, er schießt ihn ab.

gruß max

Hallo, Sandra,
da hab ich doch mal ein Schild mit folgender Aufschrift gelesen:

„Lieber Wandrer, merk Dir das:
Geh auf dem Weg und nicht im Gras,
damit man leicht und ohne Müh’
Dich unterscheiden kann vom Vieh.“

m.W. darf man Wiesen zwischen Oktober und bis zum 1. März noch betreten. Den Hund herumtollen lassen ist schon etwas bedenklicher, denn wenn ihn der Jagdtrieb überkommt …

Allerdings hat mir auch schon mal ein Bauer das Drachensteigenlassen verboten. Es ist halt seine Wiese, da hat er Hausrecht.

Gruß Eckard.

Hi Max,

Gegen den Fuchs kann er nur das Eine machen, er schießt ihn
ab.

Das wiederum darf ein gewöhnlicher Bauer gar nicht. Das müßte dann der Feldschütz erledigen.

Gruß Maja

Oh, oh, bei uns ist jeder gewöhnliche Bauer auch ein Jäger mit Flinte und Jagdschein.

Gruß max

Land…ländlich…

…bei uns nicht zum Glück :smile: Aber hier ist ja auch mehr Stadt als Land…wahrscheinlich ist das dann nicht mehr so konservativ. Bauern mit Viechern hats bei uns nur noch einen… Auch die Landwirte sind eigentlich ganz ok…aber wehe Du begegnest unserem Feldschütz…bei dem hast Du Deinen Hund besser gleich auf dem Arm, wenn er einen schlechten Tag hat.

Gruß Maja

Hallo,
meine Frage ist ob man als Mensch alleine oder mit Hund über
eine
stillgelegte Wiese ( der Bauer bekommt wohl Geld, das er die
Wiese brach liegen lässt) laufen, bzw. spazierengehen darf.

Für Antworten diesbezüglich bin ich sehr dankbar.

Jagtlizenzinhaber können innerhalb ihres reviers beliebige typen dir sie stören ohne nähere angabe von gründen auch mit waffenbenutzungsandrohung festhalten und durch die per handy gerufene polizei vorläufig inhaftieren lassen wegen „landstreicherei“

ciao norbert

viele Grüße Sandra

Hi Sandra

Dies Regelt das Naturschutzgesetz, und das ist Ländersache.
In einem sind sich jedoch alle diese Gesetze einig:
Das freie Betretungsrecht der Natur ist gewährleistet!

siehe z.B.:
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/bericht…

Fazit: Solange nichts gegenteiliges angezeigt ist, darfst Du!
man sollte natürlich (wie immer) vorsichtig sein usw usfort.

Gruß
Mike

Hallo,
meine Frage ist ob man als Mensch alleine oder mit Hund über
eine
stillgelegte Wiese ( der Bauer bekommt wohl Geld, das er die
Wiese brach liegen lässt) laufen, bzw. spazierengehen darf.

Für Antworten diesbezüglich bin ich sehr dankbar.

Jagtlizenzinhaber können innerhalb ihres reviers beliebige
typen dir sie stören ohne nähere angabe von gründen auch mit
waffenbenutzungsandrohung festhalten und durch die per handy
gerufene polizei vorläufig inhaftieren lassen wegen
„landstreicherei“

Hi Norbert
Sag mal, wo ist denn das festgelegt.

Das würde ich gerne mal erleben, wenn mich da einer festnehmen will, und mich mit der Waffe bedroht.
Mit „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ hat sowas ja wohl gar nichts mehr zu tun

Dass bei und während einer Jagd, das Jagdgebiet abgesperrt werden MUSS, und eventuelle Eindringlinge des Feldes verwiesen werden dürfen, ist klar. Aber in jedem anderen Fall verstöst der Jagdpächter gegen geltendes Recht (das freie Betretungsrecht der Natur…)
… Und in meinem speziellen Berufsfalle ausserdem gegen ein paar andere Gesetze, unter anderem freiheit der Forschung…

(Des wird dann echt lustig für den Jagdpächter)

Gruß
Mike

Hallo !

Mal eine kleine Berichtigung : „Stillgelegte Wiesen“ gibt es nicht. Die Wiese wächst, ob wir wollen oder nicht.

„Stillgelegte Weiden“, die gibt es! Bis die Kühe kommen.

Gruß max

Hallo,
meine Frage ist ob man als Mensch alleine oder mit Hund über
eine
stillgelegte Wiese ( der Bauer bekommt wohl Geld, das er die
Wiese brach liegen lässt) laufen, bzw. spazierengehen darf.

Hallo Sandra,

solche „stillgelegten“ Wiesen gibt es tatsächlich. Es gibt Flächenstilllegungsprogramme. Gibt ein Landwirt seinen Betrieb auf und werden die landwirtschaftlichen Flächen, egal ob Acker, Wiese oder Weide, nicht mehr bewirtschaftet, dann kann der Landwirt über ein solches Flächenstilllegungsprogramm Geld dafür bekommen, das er solche Flächen pflegt, aber nicht bewirtschaftet.

Konkret heißt das, dass die Flächen der Natur zurückgegeben werden. Damit diese Flächen dann nicht verwildern und verbuschen, ist in der Regel einmal im Jahr nach der Blütezeit eine Maht erforderlich. Das macht der Landwirt, denn er hat ja auch die entsprechenden Maschinen dafür und kann sich so etwas seine Rente aufbessern.

Soweit diese Flächen keine Naturschutzgebiete sind und entsprechende Verbote bestehen könnten, darfst du sie betreten. Den Landwirt wird es kaum stören, weil die Flächen nicht mehr genutzt werden. Der Jäger schießt auch nicht gleich auf deinen Hund, wenn der mal frei rumläuft. Allerdings sollte das Tier aufs Wort gehorchen und direkt „bei Fuß“ sein, wenn du ihn rufst.

Gruß Norbert

Hallo Michael,

Dies Regelt das Naturschutzgesetz, und das ist Ländersache.
In einem sind sich jedoch alle diese Gesetze einig:
Das freie Betretungsrecht der Natur ist gewährleistet!

Für Schleswig-Holstein gilt :

§ 30 (LNatSchG)
Betreten der freien Landschaft

(1) Jeder darf in der freien Landschaft (Flur) auf eigene Gefahr Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) und Wegeränder zum Zwecke der naturverträglichen Erholung betreten und sich dort vorübergehend aufhalten.

(2) Die Privatwege dürfen auch zum Radfahren und Fahren mit dem Krankenfahrstuhl benutzt werden. Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn die Wege trittfest oder als Reitwege gekennzeichnet sind.

(3) Die Regelungen der Absätze 1 und 2 gelten nicht für Flächen innerhalb eingefriedigter Grundstücke, auf denen Tiere weiden, Gartenbau oder Teichwirtschaft betrieben wird.

(4) Weitergehende Befugnisse zum Betreten der Flur und zum Reiten in ihr sowie private Absprachen mit dem Nutzungsberechtigten und der Gemeinde bleiben unberührt.

(5) Das Betreten hat sich im Rahmen einer allgemeinen Verträglichkeit zu halten; Gegenstände dürfen nicht in der Natur zurückgelassen, die naturverträgliche Erholung anderer darf nicht gestört und die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung und Nutzung der Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.

(6) Das Betreten von Naturschutzgebieten und anderen geschützten Flächen richtet sich nach den jeweiligen Schutzverordnungen und Anordnungen. Im übrigen gelten für das Betreten des Waldes § 20 des Landeswaldgesetzes, für den Umfang des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs die Vorschriften des Landeswassergesetzes.

Du siehst : von Einigkeit keine Spur.

Grüsse

Heike

off topic: Wozu Pflege?
Norbert,
wenn eine Fläche stillgelegt wird, macht das - aus meiner Sicht - nur dann Sinn, wenn die Fläche auch wirklich sich selbst überlassen wird. Soll doch wachsen was will!
Kennst Du die Gründe, wieso der Bauer mit seiner Maschine trotzdem eine gewisse Ordnug schaffen muß? Die sinnvollste Renaturierung sollte die Natur übernehmen. Was aus eigener Kraft gedeihen kann, wird schon kommen. Alle möglichen Viecher freuen sich ebenfalls darüber.
Mir ist die „Nachbehandlung“ im Grundsatz nicht klar. Weißt Du mehr darüber?

Gruß!
Tino

Hallo !

Die Wiese ist nicht stillgelegt!!! Sie wird nicht renaturiert!1

Sie bleibt unberührt bis zum Sommer. Wie schon mehrmals erklärt, als unberührte Fläche für Großvögel, wie Kibitz und Rehe mit ihren Kitzen. Ab Juli darf wieder gemäht und Vieh dort grasen.
Dafür bekommt der Bauer eine befristete Gebühr aus Brüssel.
Auch Wiesen bedürfen vor der Wachstumszeit einer Behandlung, wie Walzen, Düngen usw.

gruß max

Soll doch wachsen was will!

Hallo, Tino,
nun, gerade das soll es dann nun doch auch wieder nicht.
Unsere Landschaft ist durch ihre jahrhundertelange Nutzung nun einmal keine Natur/Ur-Landschaft mehr sondern eine Kulturlandschaft. Darauf hat sich sowohl Flora als auch Fauna eingestellt.
Überließe man nun z.B. Ackerflächen und Wiesen sich selbst, würden sie innerhalb absehbarer Zeit verbuschen und schließlich würden dort wieder Wälder wachsen. Dann aber würde das, was sich über die Jahrtausende in seiner Artenvielfalt eingestellt hat, wieder aus dem Gleichgewicht geraten.
Um das zu verhindern, muss diesen Brachflächen eine minimale, typerhaltende Pflege gegeben werden. Diese Pflege wird von der Landwirtschaft geleistet und dafür erhält sie finanzielle Zuwendungen.
Grüße
Eckard

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Bundesrecht…
Hallo heike

Dann greift das Bundesnaturschutzgesetz, dass sozusagen die Grundlage der Landesnaturschutzgesetze darstellt:
BNatSchG §56 Satz 1: „Die Länder gestatten das Betreten der Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung auf eigene Gefahr.“
(Hervorhebung von mir)
Der Witz ist die „ungenutzte Grundfläche“

Das Gesetz ist übrigens ziemlich neu, von 2002…

Gruß
Mike

Das macht es mir nicht unbedingt leichter. :wink:
Hallo, Eckard.

Dann aber würde das, was sich über die Jahrtausende in seiner
Artenvielfalt eingestellt hat, wieder aus dem Gleichgewicht geraten.

Mir fehlt wirklich das Verständnis!

Ob das jetzt so sein soll oder warum hier und dort gerade nicht, lasse ich nun mal außen vor.

Ich denke:
Würden wir unsere Finger vollständig rauslassen, würde die Natur sich nach ihren Fähigkeiten entwickeln. Ob das lokal oder global geschieht, ist dann - im Prinzip - unerheblich. Wenn dort nur noch Gras wachsen kann, dann eben Gras. Oder ein Wald mit allen Bewohnern, die es eben schaffen. Oder sonsteine Konfiguration. Daß wir die Voraussetzungen grundlegend verändert haben, ist klar. Aber was letztlich Fuß fassen kann, ist in sich gleichgewichtig. Liege ich so falsch?

Gruß!
Tino

Re: Das macht es mir nicht unbedingt leichter. :wink:

Würden wir unsere Finger vollständig rauslassen, würde die
Natur sich nach ihren Fähigkeiten entwickeln.[…]
Liege ich so falsch?

Nach meiner persönlichen Meinung wohl eher nicht, Tino.
Aber offenbar ist es gesellschaftlicher Konsens, das grundsätzliche Aussehen unserer Landschaft nicht wesentlich zu verändern.
Und die Gründe dafür sind keineswegs vorrangig ökologischer, sondern zuförderst ökonomischer Natur.
„Der alleinige Hintergrund für die Flächenstilllegung ist, die Produktion von Getreide für den Nahrungsmittel - und Futtermittelmarkt zu begrenzen. Die Maßnahme hat bzw. kann positive Auswirkungen auf die Umwelt haben; bei der Durchführung müssen auch gewisse Umweltgesichtspunkte beachtet werden, direkte Umweltzwecke werden aber nicht verfolgt.“ so das Bayrische Landwirtschaftsministerium http://www.stmlf.bayern.de/alle/cgi-bin/go.pl?region…

Nahezu alle Bundesländer haben dazu Programme aufgelegt und Richtlinien erlassen. Stellvertretend hier dazu http://www.umweltserver.saarland.de/Naturschutz-onli…
http://umwelt.landsh.server.de/servlet/is/7943/lwsti…

Das macht dann auch ganz schnell klar, dass der Gedanke an „Renaturierung“ nur als Feigenblättchen dafür herhalten soll.

Du hast recht. Unter rein ökologischen Gesichtspunkten wäre nur der vollständige Rückzug des Menschen aus diesen aufgelassenen Flächen sinnvoll.

Grüße
Eckard.

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