Darf ein Leher ein Handy über nacht behalten?

Hallo,

ich bin in der Oberstufe und volljährig(19).
Nach Erhalten einer SMS klingelte mein Handy, da ich vergessen habe es vorher auszuschalten.

Die Lehrerin zog das Handy ein und meinte, dass sie es laut der neuen Schulordnung erst am nächsten Tag wiedergeben dürfe.

Das sie es während der Unterrichtszeit behalten darf, weil es sich als Störfaktor erweist, weiß ich.
Aber darf sie es auch während meiner Freizeit in der Schule behalten?

(Juristische Belege währen hilfreich)

Danke im voraus für die Antworten :wink:

Hallo,

in den meisten Schulgesetzen findet sich die „zeitweise Wegnahme von Gegenständen“ als explizit ausgewiesenes Erziehungsmittel. Wie lange ein solcher Gegenstand einbehalten werden darf, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

In den meisten Fällen wird die Rückgabe deshalb am Ende des Schultages erfolgen, bei einem längeren Einbehalten - wie hier über Nacht - würde ich auf einen Wiederholungsfall oder weitere Störungen (unabhängig vom Handy) tippen.

Grundsätzlich wirst du aber juristisch wenig Aussicht auf Erfolg haben, wenn du das Handy am nächsten Tag zurückerhalten hast und der Lehrer die Verhältnismäßigkeit begründen kann.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

es wäre hilfreich, wenn du das Bundesland angeben würdest.
In BW wäre dieses Vorgehen nicht vom Schulgesetz gedeckt, eine Schulordnung, die das zulässt wäre ungültig.

Da Ferien sind komme ich gerade nicht an die Zeitschrift Schulverwaltung, aber du hast ja auch nicht gesagt um welches Bundesland es geht.

Schönes Wochenende
MklMs

Hallo Dennis,

Das sie es während der Unterrichtszeit behalten darf, weil es
sich als Störfaktor erweist, weiß ich.
Aber darf sie es auch während meiner Freizeit in der Schule
behalten?

Dieser - heutzutage sehr verbreiteter Gedankengang - ruft bei mir ungläubiges Kopfschütteln hervor. Wenn du etwas falsch gemacht hast, geht es um mehr als das „Abschalten“ der Störung.
Du musst außerdem mit einer für dich unerfreulichen Konsequenz rechnen, denn die hast du verdient!
Karl

Hallo,

ich bin in der Oberstufe und volljährig(19).
Nach Erhalten einer SMS klingelte mein Handy, da ich vergessen
habe es vorher auszuschalten.

Die Lehrerin zog das Handy ein und meinte, dass sie es laut
der neuen Schulordnung erst am nächsten Tag wiedergeben dürfe.

Das sie es während der Unterrichtszeit behalten darf, weil es
sich als Störfaktor erweist, weiß ich.
Aber darf sie es auch während meiner Freizeit in der Schule
behalten?

(Juristische Belege währen hilfreich)

Juristisch lässt sich da wahrscheinlich wenig machen.

Unterschlagung(§246 StGB) würde wahrscheinlich vor Gericht wegen eines Tages nicht durchkommen, denn der Lehrer hatte nicht die Absicht, das Handy zu behalten.
Verwahrung(§688 BGB) - wäre vllt. eine Möglichkeit, denn der mündliche Verwahrungsvertrag endet spätestens am Schultatende, in deinem Fall schon nach der Stunde.
Aber inwiefern man da etwas machen kann, weiß ich als Nicht-Jurist nicht.

Lies mal die Schul-/Hausordnung. Vielleicht steht da etwas drin, wogegen er verstoßen hat.

Ich würde aber eine gewisse Flexibilität vorschlagen. Wenn der Vorgang einmalig war, Schwamm drüber. Du bist ihn bald los. In der Arbeitswelt kommt man ohne Handy nicht aus und je nach Wichtigkeit geht man eben ran.

Ich würde empfehlen, daß Sie Sich eher Gedanken über Ihr Fehlverhalten machen und nicht über die Lehrerin, schon gar nicht über die juristischen Möglichkeien und Ihre Rechte.

Machen Sie sowas mal später in der Wirtschaft. Sie kriegen eine netten kleinen Brief, der beginnt „Hiermit kündigen wir…“

ist dir so ein Fall bekannt?

Hallo Dennis,

leider darf ich Dich ja nicht veralbern :smile:

Aber generell geht mir bei solchen Fragen doch die Hutschnur recht leicht hoch. Warum? Du bist volljährig, Du hast also einen guten Grund, noch in der Schule zu hocken. Denn Deine Schulpflicht hast Du hinter Dir und vermutlich strebst Du einen höheren Schulabschluss an. Das heisst, man kann unterstellen, dass Du weisst, warum Du noch in die Schule gehst. Denn Du hast ein Ziel (vielleicht Abitur, Studium, oder einen früher versäumten Schulabschluss nachholen oder was auch immer). Und für dieses Ziel hast Du *Blümchenschenk* nochmal gewisse Regeln einzuhalten.

Eine dieser Regeln heisst nunmal, dass es keine Handys im Unterricht gibt. Gegen die hast Du verstossen, indem Du vergessen hast das auszuschalten. Sagt nun Eure Schulordnung, dass Du das gute Stück erst am nächsten Tag zurück bekommst, dann trag’s wie ein Mann!

Du hast gegen die - Dir vermutlich bekannte - Schulordnung verstossen, wurdest erwischt und nun trägste die Konsequenzen. Das Leben ist so einfach. Hier nach juristischen Ratschlägen zu rufen, finde ich völlig deplatziert. Und Deine Antwort inzwischen gelöschte Antwort an jemanden, der Dir das hier mitgeteilt hat hat bei mir den Eindruck hinterlassen, dass es Dir vielleicht an dieser Einsicht ein wenig mangelt.

Meine Güte - die Lehrerin hat nicht Dich für die nächsten 35 ins Zuchthaus gesteckt, sie hat Dein Hand für eine einzige Nacht einbehalten (und das ist wohl durch die Schulordnung gedeckt)! Merkst den Unterschied?

Und für’s nächste mal, denkste halt rechtzeitig dran, Dein Handy für die Zeit des Unterrichtsbesuch auf lautlos zu stellen und fertig.

Ja, es ist spiessig, aber wie möchtest Du denn - wenn Du schon wegen so einer Kleinigkeit solche Geschütze auffahren

(Juristische Belege währen hilfreich)

möchtest - damit umgehen, wenn wirklich mal was schlimmes schief geht? Und ja, das Leben ist *Blümchenschenk* nochmal auch unfair. Get over it.

*wink*

Petzi

OT
Hallo,

leider darf ich Dich ja nicht veralbern :smile:

Bitte machs, dann wird es hier ein wenig lustiger und du bekommst vom MOD eine böse Mail

Aber generell geht mir bei solchen Fragen doch die Hutschnur
recht leicht hoch. Warum? Du bist volljährig, Du hast also

dann könntest du heute nicht in einer Schule überleben. Diese Verhalten ist Alltag und wird in der Regel sogar noch von den Eltern gedeckt.

Eine dieser Regeln heisst nunmal, dass es keine Handys im
Unterricht gibt. Gegen die hast Du verstossen, indem Du
vergessen hast das auszuschalten. Sagt nun Eure Schulordnung,
dass Du das gute Stück erst am nächsten Tag zurück bekommst,
dann trag’s wie ein Mann!

Und jetzt sind wir an der Stelle, an der das ganze System ausgehebelt wird. Ich unterstelle, dass das Einbehalten des Mobiltelefons über Nacht in fast allen Bundesländern nicht zulässig ist (in BW zumindest geht es nicht). Das wissen die kleinen Schleimwichser (Achtung, das ist ein Zitat aus Sebastian Krämer, Deutschlehrer, es ist keine Beleidigung) ganz genau und die Lehrer sind so blöd und machen es. Die kl. Schlw. fühlen sich dann natürlich über alles erhaben, weil der Lehrer ja der Böse ist.

Keiner von denen ist in der Lage zu unterscheiden, dass es sich um 2 verschiedene Fehlverhalten geht, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden können.

  1. Telefon ist nicht OK,

  2. Telefon einbehalten ist nicht OK.

  3. führt zu Sanktion, bei Nachhaltigkeit sogar bis zum Unterrischtsausschluss.

  4. führt zu Termin beim Chef mit Fingerzeig, dass man das doch bitte nicht mehr machen soll, inclusive Augenzwinkern, dass man dafür schon irgendwie Verständnis hat.

Du hast gegen die - Dir vermutlich bekannte - Schulordnung
verstossen, wurdest erwischt und nun trägste die Konsequenzen.

Wenn es die richtige Konsequenz wäre.

Das Leben ist so einfach. Hier nach juristischen Ratschlägen
zu rufen, finde ich völlig deplatziert. Und Deine Antwort

Das ist Alltag, das einzig schöne ist dass die meisten Juristen keinen Plan von Verwaltungs- insbesondere Schulrecht haben, die Streitwerte sind zu gering. Man könnte so viele Entscheidungen ganz leicht juristisch aushebeln, wenn man Ahnung hätte, aber viele Anwälte stochern so im Nebel rum, weil sie sich nicht auskennen.

Meine Güte - die Lehrerin hat nicht Dich für die nächsten 35
ins Zuchthaus gesteckt, sie hat Dein Hand für eine einzige
Nacht einbehalten (und das ist wohl durch die Schulordnung
gedeckt)! Merkst den Unterschied?

Hast du schon einmal eine Horde wilder Kinder erlebt, denen man das Mobiltelefon abgenommen hat? Mich würde nicht wundern, dass sich demnächst so eins aus dem Fenster stürzt und der Lehrer ist dann dran schuld (meint ein Rechtsanwalt).

Und für’s nächste mal, denkste halt rechtzeitig dran, Dein
Handy für die Zeit des Unterrichtsbesuch auf lautlos zu
stellen und fertig.

Das klappt nicht, weil jeder Fatzebookeintrag natürlich sofort in der Mailbox wackelt und dann sofort nachgeschaut werden muss ob man „Gefällt mir“ klicken muss oder nicht, vielleicht muss man ja auch erfahren, dass ein Sack Reis umgefallen ist.

Ja, es ist spiessig, aber wie möchtest Du denn - wenn Du schon
wegen so einer Kleinigkeit solche Geschütze auffahren

(Juristische Belege währen hilfreich)

möchtest - damit umgehen, wenn wirklich mal was schlimmes
schief geht? Und ja, das Leben ist *Blümchenschenk* nochmal
auch unfair. Get over it.

Dann hat er immer noch seine Eltern, die die Kohlen aus dem Feuer holen.

Ist zwar alles völlig OT aber ich wolte das gesagt haben.

Frohe Pfingsten
MklMs

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Hallo auch,

Und jetzt sind wir an der Stelle, an der das ganze System
ausgehebelt wird. Ich unterstelle, dass das Einbehalten des
Mobiltelefons über Nacht in fast allen Bundesländern nicht
zulässig ist (in BW zumindest geht es nicht).

Ich zitiere mal für Bayern aus der BFSO HwKiSo (einer Berufsfachschulordnung), sowie dem übergeordneten BayEuG (Bayrisches Erzienungs- und Unterrichtsgesetz):

BFSO HwKiSo § 94 […], Wegnahme von Gegenständen

(2) 1 Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. 2 Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. 3 In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören. 4 Über die Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter

BayEUG Art. 56 Rechte und Pflichten

[…]

(5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. […] 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

Hier besteht ein gewisser Spielraum, der es auch gestattet, das Telefon (oder was auch immer) auf jeden Fall bis zum nächsten Tag, im Zweifelsfall (je nach Fall) auch länger, einzubehalten.

Gruß
Wawi

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Hallo,
welch traumhafte Zustände bei euch. Der Bildungsföderalismus ist einfach eine dumme Erfindung.

Gruß
MklMs

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ist dir so ein Fall bekannt?

Sicher. Ich habe übrigens selbst schon solche Briefe verfaßt.

Macht sicher Spaß :wink: Wenn mich in der Arbeit jmd. am privaten Handy anruft … dann geh ich sogar ran, oh schreck! Und meine Kollegen und Chef ebenso… jessas… was ist das nur für eine Welt, in der wir leben?

Gruß, Leebo

Moin,

wir driften jetzt langsam in eine Grundsatzdiskussion ab, die mit dem UP nicht mehr soo viel zu tuen hat, trotzdem:

Wenn mich in der Arbeit jmd. am privaten
Handy anruft … dann geh ich sogar ran, oh schreck! Und meine
Kollegen und Chef ebenso… jessas… was ist das nur für eine
Welt, in der wir leben?

Es ist doch überschaubar. Es gibt Schulordnungen, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und und und …

Ein Handy, das im Unterricht/einem Seminar oder… klingelt stört erheblich. Also, wenn eine wichtige Nachricht erwartet wird, den Lehrer/Dozenten ansprechen und sich so hinsetzen, dass man den Raum zügig verlassen kann, wenn der Vibrationsalarm angeht.

Am Arbeitsplatz, je nachdem wo Du arbeitest, stört ein Telefonanruf genauso/genauso wenig wie ein Handyanruf, es dürfen natürlich keine langen (privaten!) Telefonate werden.

Dass man vergessen kann, das Handy auszuschalten, ist mir auch schon passiert.

Gruß Volker

Hallo,

von telefonieren im Unterricht rede ich ja nicht. Dass es diese Atmosphäre natürlich stört, ist klar. Es ging in in diesem Sub-Gespräch um die Auswirkungen in der „Wirtschaft“. Und wenn der werte Kollege eine solche krasse Meinung in die eine Richtung vertritt, sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die „Wirtschaft“ viele Facetten hat und sowas nicht überall mit dem beruflichen Tod quittiert wird.

In meinem Fall: Büro, Telefone und Arbeitshandys klingeln den ganzen Tag, Gespräche finden demnach auch ständig statt… da stört das niemanden.

Kommt halt, wie ich so oft sage, drauf an, was man macht. Wenn man eher der Freigeist ist, soll man sich halt einen Job suchen, der dem entspricht.

Gruß, Leebo

Hi,

es geht hier nicht darum, dass man gefeuert wird, wenn man auf Arbeit ein Handy benutzt - es geht darum, dass man gefeuert wird, wenn man auf Arbeit sein Handy in einer Situation benutzt, in der es verboten ist. Genqauso wie es in der Schule verboten ist, ein Handy zu benutzen.

die Franzi

Hallo,

sicherlich hat er das nicht gemeint. Zumindest lässt sich das aus der ursprünglichen Aussage nicht herauslesen:

Machen Sie sowas mal später in der Wirtschaft. Sie kriegen eine netten
kleinen Brief, der beginnt „Hiermit kündigen wir…“

Außer er meint die Wirtschaft ums Eck :wink:

Gruß,Leebo

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Hallo,

stell dir mal vor, du bist an einer Tankstelle (oder ICE, Arztpraxis, oder sonst wo, wo Handy offiziell verboten sind), dein Handy klingelt und der Tankwart (Schaffner, Arzthelferin, …) kommt zu dir, kassiert dein Handy ein und sagt, du bekommst es morgen wieder …

Wieso gelten bei Schülern immer andere Regeln, als bei Erwachsenen?

Mir kommt auch oft folgender Gedanke:
Bei einer Betriebsversammlung hält man ein kurzes Schwätzchen mit dem Nachbar. Was würde dieser Angestellte denken, wenn in dieser Situation plötzlich der Chef ihn anbrüllen würde und sagen würde: „Bis morgen schreibst du mir 30 Mal: Ich darf nicht während einer Versammlung scchwatzen.“

Und: Bei uns an der Schule ist es vom Lehrer nicht erlaubt, das Handy über Nacht einzubehalten und dies gilt wohl für ganz Baden Württemberg.

LG
Stefan

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Hallo Stefan,

na, wenn diese Frage mal nicht das Zeug zu ner satten Grundsatzdiskussion hat *g*

stell dir mal vor, du bist an einer Tankstelle (oder ICE,
Arztpraxis, oder sonst wo, wo Handy offiziell verboten sind),

in Arztpraxen und ICEs sind Handys verboten? *staun* Ich dachte, dass es in ICEs sogar spezielle Verstärker gibt, damit man eben telefonieren kann. Aber gut, wir wollen ja ums Prinzip diskutieren :wink:

dein Handy klingelt und der Tankwart (Schaffner, Arzthelferin,
…) kommt zu dir, kassiert dein Handy ein und sagt, du
bekommst es morgen wieder …

Da sehe ich einen gewissen Unterschied:

  1. komme ich aller Wahrscheinlichkeit nicht eh morgen wieder dorthin - das heisst, das ganze wäre ein erheblicher Organisationsaufwand :wink:

  2. kann das bei „Gefahr im Verzug“ durchaus der Fall sein - vielleicht nicht bei nem Handy in der Arztpraxis, aber vielleicht in der Nähe empfindlicher medizinischer Geräte und entsprechender Uneinsichtigkeit Handybesitzerlicherseits. Nur dass es dann nicht mit nem „Dududu, das Teil kriegste erst morgen wieder“ getan ist sondern mit im Zweifelsfall hohen Schadensersatzforderungen einher geht (wenn zum Beispiel ein medinzinsches Gerät ausfällt oder eine Tankstelle in die Luft fliegt oder was halt auch immer)

  3. gibt es für gefährliche Situationen durchaus auch Bussen, zum Beispiel wenn man mit dem Handy am Steuer telefoniert ohne dass man damit nen Unfall verursacht - geschweige denn was passiert, wenn dabei ein Unfall passiert.

  4. stelle ich mir das Lehrer-Leben höchst unerquicklich vor, wenn geschätzte 30 Schüler ihre Handys im Unterricht benutzen dürfen, während das in ner Arztpraxis und im ICE vielleicht für die anderen Leute lästig ist, aber keinesfalls die ganze Aktion um die’s geht (Bahnreise oder Arztbesuch) unmöglich macht während ein Unterricht mit „erlaubten“ Handys schlicht unmöglich gemacht würde.

  5. Nehme ich mir durchaus die Freiheit, uneinsichtigen Passagieren ihr Handy abzunehmen bzw. die gegebenenfalls irgendwo abzusetzen (samt ihrem Handy, natürlich), so ich dadurch die Durchführung des Flugs gefährdet sehe. (Und ja, das musste ich schonmal tun als nämlich mein Passagier am Dauer-SMSsen war und mein Kompass derweil lustig am rotieren war).

Und diese Liste könnte sicher noch lange weitergeführt werden, was ich damit sagen wollte in Kurzform: Sanktionen für die Handybenutzung gibt’s auch für „Erwachsene“ - nur sind die anders, und meistens schmerzhafter als „nur“ Entzug des guten Stücks für eine Nacht.

Bei einer Betriebsversammlung hält man ein kurzes Schwätzchen
mit dem Nachbar. Was würde dieser Angestellte denken, wenn in
dieser Situation plötzlich der Chef ihn anbrüllen würde und
sagen würde: „Bis morgen schreibst du mir 30 Mal: Ich darf
nicht während einer Versammlung scchwatzen.“

Auch hierzu noch ein Beispiel. Die Sanktion ist nicht die von Dir geschilderte sondern die „Note to self“ vom Cheffe „Ah, Müller labert schon wieder, den kann sein Job ja nicht sooo wahnsinnig interessieren“ und die Erinnerung daran, wenn irgendwann mal Personal abgebaut werden soll.

*wink*

Petzi

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Hallo,

klar, war meine Reaktion karrikiert, aber:

Wieso sollte ein Lehrer das Recht haben, gegen geltendes Recht zu verstoßen??? (Und Handy über Nacht abnehmen verstößt nun mal gegen geltendes Recht.)

Nennt man sowas pädagogische Narrenfreiheit?

LG
Stefan