Das Kind will die Schule nicht wechseln, was tun?

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Tochter muss nach 4 Kalsse in eine andere Hauptschule gehen.

„Alte“ Schule ist auch Hauptschule und wir wollten dass sie da bleibt wegen Freunden und
wegen extra- Musikunterrichten die in die „alte“ Schule ganz gut sind,
Tochter hat bestimmte
Neugungen zu Musik und Kunst.
Wir kommen aus Russland und neue „integration“ wird für meine Tochter
bestimmt ganz schwer.

Uns wurde aber abgesagt und das Mädchen muss die schule wechseln.

Wie könnten wir unseren Widerspruch begrunden? Was kann uns helfen?
Kann uns hier einen Anwalt helfen?

Wir befürchten, dass unsere Tochter wird die neue Schule einfach
weigern und wir wollen für das Mädchen kein solche Stress usw.

Danke im Voraus für alle Ihre Tipps oder Sätze für Widerspruch.

Jürgen

aus welchem grund soll die tochter die schule wechseln?
erkundigen sie sich nach den aufnahmekriterien der schule
normalerweise dürfen kinder auf der schule bleiben, die bereits auf der schule sind. es ist unüblich, ihre tochter abzulehnen.
sprechen sie mit der schulleitung.

Hallo Herr Torg,

leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen. Interessant wäre, um welches Bundesland es sich handelt. Ich glaube nicht, dass man dem Kind einen Gefallen tut, wenn man einen Platz an der Schule einklagt.

Ich hoffe für Sie und Ihre Tochter, dass es doch noch klappt.

Herzliche Grüße
S. Regner

Hallo,

da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Sie wohnen, kann ich nur erklären, wie das in Bayern ist.
Hier gibt es Sprengelschulen, d.h. die Kinder werden nach Wohnort in bestimmte Haupt-bzw. Mittelschulen eingeteilt. Wenn Ihr Kind eine bestimmte Richtung einschlagen will, werden die Schulen auch hier wohnortabhängig zugeteilt.
Eine Sprengelbefreiung gibt es nur aus triftigen Gründen, die mehr oder weniger kulant bewilligt werden.
Teilweise sind auch Schülerzahlen oder räumliche Gegebenheiten für die Zuteilung ausschlaggebend. Am besten beim Schulamt sachlich über die Kriterien für die Schulzuteilung informieren, denn das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Mfg,
Birgit

Sehr geehrter Jürgen,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, weil ich in einem anderen Staat lebe und dort diesbezüglich andere Gesetze gelten.

Mit freundlichen Grüssen

Matthias Kühn

Hallo Jürgen,

meines Erachtens nach ist es durchaus möglich, dass deine Tochter in der alten Schule verbleibt. Zumindest in NRW können die Eltern die Schule frei wählen. Sogar die Busfahrkarte wird von der Kommune bezahlt. Erkundige dich doch am besten beim Schulamt, ob die Möglichkeit eines Verbleibs in der alten Schule besteht. Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du lebst, kann ich dir da keine rechtlich verbindliche Auskunft geben.
Viel Erfolg und liebe Grüße

Dieter

Hallo Herr Torg,
ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum Ihre Tochter die Schule wechseln muss. Vielleicht kann es helfen, wenn Sie als Argument die Betreuungssituation anbringen. Sie könnten sagen, dass Ihre Tochter direkt nach der Schule von der Mutter einer Klassenkameradin versorgt und betreut wird und daher der Verbleib an der Schule für Sie wichtig ist.
Viele Grüße
V. Wicht

Lieber Jürgen,

ich habe nicht ganz verstanden - nach der 4. Klasse entscheidet sich doch erst, ob ein Kind die Hauptschule oder die Realschule oder das Gymnasium besucht. Oder meintest Du, dass sie schon vier Jahre auf der Hauptschule ist? Wie alt ist Deine Tochter denn?
Also - wichtig ist es, dass Ihr, als Eltern, in jedem Fall entscheidet, was für Eure Tochter gut ist. Dass sie ihre Freunde nicht verlassen will und Angst vor einer Veränderung hat, ist ja ganz normal. Trotzdem geht es im Leben eben nicht immer darum, dass alles perfekt läuft oder so, wie jemand sich das wünscht.
Eure Tochter muss eben auch lernen, dass es solche Herausforderungen im Leben gibt, die man nicht umgehen kann. Außerdem weiß man NIE vorher, wie sich etwas entwickelt. Manchmal wird alles viel schöner, als gedacht!
Natürlich solltet Ihr versuchen, eine Schule für sie zu finden, die ihren Fähigkeiten entspricht. Habt Ihr mal an eine Gesamtschule gedacht? Dort stehen ihr ja alle Wege offen. Sprecht mit der jetzigen Schulleitung über Eure Bedenken und Probleme. Sicher kann man Euch helfen.

Leider kann ich dazu nicht mehr sagen. Ich weiß aber aus meiner eigenen Erfahrung, dass letztendlich nur die Eltern entscheiden können, weil sie weiter im Voraus denken als die Kinder.

Liebe Grüße und viel Erfolg,
Petra

Hallo Jürgen, ich kann dir da nicht direkt helfen, da dass in jedem Bundesland anders ist. bei uns in mecklenburg gehen zum Beispiel alle Schüler nach der 4. Klasse in die Orientierungsstufe einer Regionalschule. Was eigentlich eventuell helfen könnte, wer ein Gutachten von einem Psychologen, der bestätigt das ein verbleib für das Wohl des Kindes udn für die weitere positive Entwicklung wichtig wäre, bestätigt. Viel Erfolg.

Hallo Jürgen,

die ersten vier Klassen sind in Deutschland doch Grundschule. Hauptschulen ab der ersten Klasse sind mir unbekannt. Insofern wäre ein Schulwechsel das Normale.

Wenn alle Freunde aber aus irgendwelchen Gründen in der alten Schule verbleiben:
Macht einen Termin mit dem Klassenlehrer. Eventuell sollte bei dem Gespräch noch ein Lehrer dabei sein, zu dem ihr besonderes Vertrauen habt. Und dann lasst euch doch erklären, warum ein Schulwechsel sinnvoll ist. Möglicherweise gibt es ja gute Gründe und die Schule ist am Wohl eures Kindes interessiert. Ich glaube nicht, dass die Schule so eine Entscheidung allein treffen kann. Reden wird sicherlich helfen.

Alles Gute
Gruß Nina

Lieber Jürgen,

es ist schwierig zu antworten, weil ich die Gründe der Schule nicht kenne. Wie wurde die Absage denn begründet?

An Ihrer Stelle würde ich ein Gespräch mit der Schulleitung suchen und Ihre Bedenken zum Schulwechsel äußern. Vielleicht ist die Schulleitung nach dem Gespräch bereit, ihr Mädchen doch noch aufzunehmen!

Wenn nicht, könnte der Weg zum Schulamt (das ist das Amt, dem die Hauptschule unterliegt) vielleicht helfen.

Ich wünsche alles Gute!
Tanja43

Lieber Jürgen,

haben Sie denn schon mit der Klassenlehrerin und der Schulleitung gesprochen? Das wäre das erste, was ich machen würde. Die Klassenlehrerin kennt Ihr kind doch gut und kann sich vielleicht bei der Schulleitung für sie einsetzen? Seit wann sind Sie denn in Deutschland? Warum gibt es keinen Platz für Ihre Tochter?
Wichtig für die Entwicklung von Kindern ist, dass sie sich sicher fühlen können. Es gibt Kinder, die durch einen häufigen Schul- der Wohnortswechsel verunsichert werden, anderen macht das weniger etwas aus.
Gibt es an Ihrer Schule eine(n) Schulpsychologen/in? Den / die könnten Sie auch zu Rate ziehen.
Wenn das alles nichts nützt, können Sie auch im Schulamt (die Aufsicht der Schulen) nachfragen.(Das wäre auch die Adresse für einen Widerspruch).
Einen Anwalt einschalten, wäre für mich kein guter Weg.

Viel Erfolg
mit freundlichen Grüßen,
sunhilde

Hallo, ich würde auf jeden Fall noch einmal mit dem Klassenlehrer und der Schule reden. Meistens hat die Schule die Entscheidung der Aufteilung.
Warum müssen die Kinder die Schule wechseln, wenn sie auch eine Hauptschule hat?
Werden Sie aufgeteilt, dann kann man die EInteilung auf jeden Fall anfechten.
Probieren Sie es erst einmal im Guten :wink:
Muss Argumente und Gegenargumente geben, die man erläutern kann.

Viel Erfolg- bin gern für Tipps wieder da.

Hallo Jürgen,

ich verstehe den Grund nicht, warum deine Tochter die Schule wechseln soll, wenn doch auch an der jetzigen Schule eine Hauptschule besteht. Kannst du mir das erklären?
Gibt es vielleicht die Möglichkeit für einen Gastschulantrag an der Schule, an der ihr bleiben möchtet?

Grüße

Daniel

Hallo Jürgen,
So wie ich das sehe, ist ein Kampf mit der Schule oder dem Schulamt wenig aussichtsreich. Natürlich kenne ich die Gründe nicht, die von der Schule angegeben wurden, ein Versuch, den Schulwechsel mit Gewalt (Klage, Beschwerde, etc.) durchzusetzen, wird das Kind aber in irgendeiner Weise immer zu spüren bekommen. Lehrer sehen dies in der Schülerakte und sind dem Kind gegenüber immer voreingenommen, da ihnen bei falscher Behandlung gleich eine Klage/Beschwerde drohen könnte.
versucht lieber mit dem Kind gemeinsam die Situation zu bewältigen und das beste darin zu sehen. Schulfreunde wechseln gerade in den Klassen 5 und 6 meist völlig und neue Interessen entwickeln sich, die oft auch einen neuen Freundeskreis erfordern.
Der Kontakt zu besten Freunden/Freundinnen muss auch bei einem Schulwechsel nicht abreißen. Oft ist es auch ganz interessant, miteinander die Schulen zu vergleichen. Wenn die Kinder verschiedener Schulen miteinander lernen ist dies oft auch sehr erfolgreich, da von unterschiedlichen Lehrstilen profitiert werden kann.
Ich hoffe das hilft.

Liebe/-r Experte/-in,

Wie könnten wir unseren Widerspruch begrunden? Was kann uns
helfen?
Kann uns hier einen Anwalt helfen?

Wir befürchten, dass unsere Tochter wird die neue Schule
einfach
weigern und wir wollen für das Mädchen kein solche Stress usw.

Danke im Voraus für alle Ihre Tipps oder Sätze für
Widerspruch.

Jürgen

Hallo Jürgen, tut mir Leid, dass ich erst jetzt antworte. Ich würde an Ihrer Stelle auf alle Fälle zum zuständigen Schulamt gehen. Die Argumente mit der Integration und dem Musik-U müssten helfen.
Notfalls vor das Verwaltungsgericht, aber damit kenne ich mich nicht aus.

Grüße
Clara