Ist das rechtens ?

Liebe/-r Experte/-in,

in meiner Schule wurde der Rechtskundeunterricht von Donnerstag auf Mittwoch vorgezogen.
Wir hatten über die Ferien die Aufgabe, in Gruppen von 3 Mann einen Vortarg zu machen mit Hand-out.
Da wir hatten uns alle so darauf vorbereitet, dass wir Donnerstag fertig sind. Da wir uns in den Ferien nicht sehen können, weil wir bis zu 70 km von einander entfernt wohnen, waren wir dazu genötigt, dass in der Schule (in den Pausen) auszuarbeiten. Am Dienstag abend haben wir im Internet gelesen (wir waren alle zwischen halb 5 und um 6 zu Hause), dass wir am Mittwoch Rechtskunde haben. Somit konnten wir das Hand-out nicht erstellen.
Der Lehrer zieht nun allen, die das Hand-out nicht rechtzeitig abliefern 2 Punkte von 15 ab. Somit gibt es eine Note schlechter. Das Hand-out müssen wir zusätzlich am Donnerstag nachreichen.
Deshalb meine Frage: Ist das Rechtens und kann ich mich (oder meine Klasse sich) dagegen wehren ?

Ich bin für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße.
Friederike

Liebe Diana Friederike,
das kann ich mir nicht vorstellen. Hier gibt es sicherlich Mittel und Wege sich Gehör zu verschaffen: Klassenlehrer oder Tutor wären erste Ansprechpartner. Mit diesen zusammen bzw. von diesen moderiert könnte ein Gespräch mit dem Lehrer vorgeschlagen werden.
Abteilungs- oder Schulleiter haben auch die Aufgabe die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu wahren und zur Geltung zu bringen. Dieses scheint sinnvoll, wenn ein direktes Gespräch nicht erfolgreich war.
Manche Schulen haben die Einrichtung eines Vertrauenslehrers, an anderen Schulen gibt es einen schulischen Beratungsdienst mit speziell ausgebildeten Lehrern bzw. Sozialpädagogen oder Schulpsychologen.
Die Schülervertretung kann so ein Thema in ihrer Sitzung thematisieren und anprangern (könnte ab er problematisch sein, da der Lehrer sich dann öffentlich angegriffen sieht und es unter den Kollegen zu soldiarisierungen kommen kann - ollte also nicht der erste Schritt sein).
Der Wege sind viele sich hier Gehör und Recht zu verschaffen. Wohlgemerkt immer unter der Voraussetzung dass a) die Information tatsächlich so kurzfristig erfolgte und b) die Vorgehensweise sachlich und angemessen erfolgt. Aufregung, persönliche Angriffe oder Unsachlichkeit sind hier sicherlich völlig abträglich. Viel Erfolg.

THWU

Eben fällt mir noch ein: das Fach Rechtskunde selbst könnte doch thematisieren, welche Beschwerde- und Rechtswege in solchen Konflikten offen stehen.

Hallo,

ich kenne mich nur in Baden-Württemberg aus, das Fach Rechtskundeunterricht kenne ich nicht.

Wichtig ist auch die Schulform und die Altersgruppe.

Ich denke, dass der Lehrer im Recht ist, aber er handelt ungeschickt, was aber an der Bewertung nichts ändert.

War vorher klar, was für die Bewertung der Leistung notwendig ist?

Ist der Unterricht einmalig verlegt worden oder ist das schon öfter passiert?

Ist vorab geklärt worden, wie und wann die Gruppenarbeit stattfinden soll?

War dem Lehrer klar, dass es bei den Entfernungen möglicherweise schwierig ist sich zu treffen?

Sind die Schüler alle auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen?

Gibt es welche, denen ein Fahrzeug zur Verfügung steht?

Ohne nähere Angaben kann ich nicht helfen, geschweige denn eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Gruß
MklMs

Hallo,
danke für deine Antwort.

Hallo,

ich kenne mich nur in Baden-Württemberg aus, das Fach
Rechtskundeunterricht kenne ich nicht.

Wichtig ist auch die Schulform und die Altersgruppe.

Fachoberschule für Sozialwesen, 12. Klasse

Ich denke, dass der Lehrer im Recht ist, aber er handelt
ungeschickt, was aber an der Bewertung nichts ändert.

War vorher klar, was für die Bewertung der Leistung notwendig
ist?

es sollte ein Hand-out erstellt werden. Mehr nicht.

Ist der Unterricht einmalig verlegt worden oder ist das schon
öfter passiert?

unser Stundenplan ändert sich sehr oft -.-
aber die Planänderungen sieht man meist erst am späten Nachmittag oder abends im Internet, so als müsse man täglich am PC sitzen

Ist vorab geklärt worden, wie und wann die Gruppenarbeit
stattfinden soll?

in Unterricht sollte alles erarbeitet werden, allerdings war das Material sehr schlecht, da stand nichts zu den gefragten Theman, so konnten wir im Unterricht nicht arbeiten und das zu Hause machen

War dem Lehrer klar, dass es bei den Entfernungen
möglicherweise schwierig ist sich zu treffen?

Ja, das weiß er.

Sind die Schüler alle auf öffentliche Verkehrsmittel
angewiesen?

Einige wohnen im Wohnheim und fahren nur am Wochenende nach Hause. Es gibt auch einige, die mit dem Auto fahren, trotzdem ist das meist eine enorme Entfernung.

Gibt es welche, denen ein Fahrzeug zur Verfügung steht?

Ja, aber wie gesagt, Benzin für 140km ist auch teuer für einen Schüler, der eigentlich keine Einnahmen hat.

Ohne nähere Angaben kann ich nicht helfen, geschweige denn
eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

Gruß
MklMs

Libe Grüße.
Friederike

Liebe Friederike,

im Schulrecht gilt Verlässlichkeit und Transparenz. Dies bedeutet, dass du dich darauf verlassen können musst, dass der langfristig geplante Termin seine Gültigkeit behält, egal aus welchem Grund ein Schüler 24 Stunden zuvor sein Werk noch nicht vollendet hat.Dein Lehrer hat also nicht recht und muß wohl einen Rückzieher machen. Recht muß auch im Rechtskundeunterricht Recht bleiben.
Gruß
Karlo

Hallo Friederike,

eine richtige Rechtsvorschrift, die das regelt, gibt es leider nicht. Es gibt allerdings ein Anrecht auf die Verlässlichkeit von Absprachen mit deinem Lehrer.

Wenn Ihr wirklich keine Möglichkeit hattet, eher von der Terminverlegung zu erfahren (bspw. über den Vertretungsplan in der Schule…), dann klingt das nicht sehr verlässlich. Du musst aber beachten, dass es durchaus eure Pflicht ist, vor Verlassen der Schule oder auch in der 2. Pause zu überprüfen, ob es eine Stundenplanänderung gab.

Wenn ihr also wirklich nicht eher davon erfahren konntet, dann würde ich euch raten, zunächst mit dem Lehrer zu reden und ihm das, was Du geschrieben hast in aller Ruhe darzulegen. Wenn er auf seiner Regelung beharrt (2 Punkte Abzug), solltet ihr mit euren Eltern sprechen, die den Lehrer ebenfalls kontaktieren können und ihn auffordern können, seine Vorgehensweise zu überdenken. Sollte der Lehrer immer noch nicht reagieren, wäre der nächste Schritt, mit der Schulleitung zu reden.

Leider schreibst Du nicht, auf welche Schulform in welchem Bundesland du gehst. In vielen Bundesländern/Schulformen sind übrigens Hausaufgaben über die Ferien nicht gestattet. Auch hier ließe sich evtl. ansetzen.

Wichtig ist es, die ganze Zeit ein ruhiges, sachliches aber beharrliches Gespräch zu führen.

Viel Erfolg!

Hallo Karlo,

vielen Dank für deine Antwort. Das klingt ja schonmal super. Aber wie kann ich das begründen. Gibt es da irgendeine bestimme Richtlinie o.ä ?

Liebe Grüße.
Friederike

Hallo,

Hallo Friederike,

eine richtige Rechtsvorschrift, die das regelt, gibt es leider
nicht.Es gibt allerdings ein Anrecht auf die Verlässlichkeit
von Absprachen mit deinem Lehrer.

Wenn Ihr wirklich keine Möglichkeit hattet, eher von der
Terminverlegung zu erfahren (bspw. über den Vertretungsplan in
der Schule…), dann klingt das nicht sehr verlässlich. Du
musst aber beachten, dass es durchaus eure Pflicht ist, vor
Verlassen der Schule oder auch in der 2. Pause zu überprüfen,
ob es eine Stundenplanänderung gab.

Das Problem ist, dass wir am Dienstag in einem anderen Gebäude Unterricht haben, etwa zehn Minuten zu Fuß vom Hauptgebäude entfernt. In diesem Gebäude hängt nie ein Plan aus. Zudem hatten wir erst 16 Uhr Schulaus. Da ist das Hauptgebäude geschlossen. Wir hatten gar keine Chance dort an den Plan zu schauen oder das mit dem Lehrer abzusprechen.

Wenn ihr also wirklich nicht eher davon erfahren konntet, dann
würde ich euch raten, zunächst mit dem Lehrer zu reden und ihm
das, was Du geschrieben hast in aller Ruhe darzulegen. Wenn er
auf seiner Regelung beharrt (2 Punkte Abzug), solltet ihr mit
euren Eltern sprechen, die den Lehrer ebenfalls kontaktieren
können und ihn auffordern können, seine Vorgehensweise zu
überdenken. Sollte der Lehrer immer noch nicht reagieren, wäre
der nächste Schritt, mit der Schulleitung zu reden.

Wir haben ihn auch schon darauf angesprochen. Er hat ganz klar zu verstehen gegeben, dass er an dieser Regelung nichts ändert und das er wohl auch die Macht dazu habe.

Leider schreibst Du nicht, auf welche Schulform in welchem
Bundesland du gehst. In vielen Bundesländern/Schulformen sind
übrigens Hausaufgaben über die Ferien nicht gestattet. Auch
hier ließe sich evtl. ansetzen.

Fachoberschule für Sozialwesen in Sachsen

Wichtig ist es, die ganze Zeit ein ruhiges, sachliches aber
beharrliches Gespräch zu führen.

Viel Erfolg!

Hallo,

das klingt rein „rechtlich“ nicht gut. Als Oberstufenschüler ist die Hausaufgabe in der Form zulässig und wenn sich der Lehrer sehr widerspenstig zeigt, dann ist es im Zweifelsfall zwar hart aber zumutbar, bspw. in einer großen Pause / Mittagspause ins Hauptgebäude zu gehen und auf den Plan zu gucken.

Wenn der Lehrer tatsächlich so unnachgiebig ist, hilft nur Schritt 2: sofern ihr nicht volljährig seid, eine Elternbeschwerde / sofern ihr volljährig seid, der Gang zur Schulleitung. Nach meiner Einschätzung seid ihr dann aber auf das Wohlwollen der Schulleitung angewiesen und solltet daher sehr diplomatisch vorgehen. Auch verderbt ihr es euch mit dem Fachlehrer, wenn das Ganze erst bei der SL landet…

Da muss man schon sehr genau Kosten und Nutzen abwägen.

Hallo,

Hallo,

das klingt rein „rechtlich“ nicht gut. Als Oberstufenschüler
ist die Hausaufgabe in der Form zulässig und wenn sich der
Lehrer sehr widerspenstig zeigt, dann ist es im Zweifelsfall
zwar hart aber zumutbar, bspw. in einer großen Pause /
Mittagspause ins Hauptgebäude zu gehen und auf den Plan zu
gucken.

Schade, aber unsere längste Pause ist 15 Minuten lang, da würden wir zu spät kommen.

Wenn der Lehrer tatsächlich so unnachgiebig ist, hilft nur
Schritt 2: sofern ihr nicht volljährig seid, eine
Elternbeschwerde / sofern ihr volljährig seid, der Gang zur
Schulleitung. Nach meiner Einschätzung seid ihr dann aber auf
das Wohlwollen der Schulleitung angewiesen und solltet daher
sehr diplomatisch vorgehen. Auch verderbt ihr es euch mit dem
Fachlehrer, wenn das Ganze erst bei der SL landet…

Neija… ich bin ja nicht dort, um mich mit den Lehrern anzufreunden, ich möchte faire Noten.

Da muss man schon sehr genau Kosten und Nutzen abwägen.

Vielen Danke für deine Mühen.
Liebe Grüße.
Friederike

Liebe Friederike,

Richtlinie gibt es keine, aber die Vereinbarung eines bestimmten Termins ist verbindlich für alle Seiten, selbst für Lehrer!

Gruß
Karlo