Schule - Schulaufgabe nachschreiben

Hallo, gestern kam meine tochter von der schule und sagte mir, dass sie eine schulaufgabe nachschreiben musste, die sie schon vor 2 monaten nachgeschrieben hatte. die lehrerin hat diese gleich kontrolliert und da meine tochter garnicht vorbereitet war, hat sie einen fünfer erhalten, bei schulaufgaben somit zwei fünfer, was bedeutet, dass sie nun hocken bleibt, da sie knapp auf vier stand. weiss jemand ob das rechtlich ist? die lehrerin kann die schulaufgabe nicht mehr finden und angeblich hätte meine tochter diese noch nicht geschrieben. ich weiss aber genau welche das war, was kann ich unternehmen in so einem fall. ist doch betrug,oder?!

Hallo,

die Anfrage ist ohne weitere Informationen nicht eindeutig zu beantworten. Ich müsste wissen, in welche Klasse und Schulform deine Tochter geht und in welchem Bundesland sie zur Schule geht, da hier die Rechtsvorschriften unterschiedlich sind. Auch ist mir der Begriff „Schulaufgabe“ nicht ganz klar. Handelt es sich um eine schriftliche Klassenarbeit? Ich gehe mal davon aus.

Eine solche Klassenarbeit müsste zeitnah nachgeschreiben werden und/oder angekündigt werden, damit die Schüler sich vorbereiten können - diese gehen in die schriftliche Note ein. Ohne Ankündigung können Tests bzw. Leistungsüberprüfungen geschrieben werden - diese gehen dann aber in die mündliche Note mit ein und dürfen sich nur auf die aktuell behandelten Themen beziehen.

Am besten ist es, die Lehrerin zu kontaktieren und ihr mitzuteilen, dass man mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Wenn diese nicht nachgiebt, kann man sich an die Schulleitung wenden. „Betrug“ ist das aber nicht, sondern die Lehrerin hätte sich nicht an Vorschriften gehalten. Im äußersten Fall kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen (bei der zuständigen Landesschulbehörde), das dauert aber seine Zeit oder man müsste gegen die Nichtversetzung klagen. Gegen die Note bzw. Arbeit selbst ist eine Klage aber nicht möglich, sondern nur die genannte Beschwerde.

Tut mir Leid!
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen :frowning:

LG

hallo Silly3005,

ich bin noch in meiner Lehrerausbildung und habe daher leider noch keine praktischen Erfahrungen mit Notengebung. Es ist eine schwierige Situation in der sie sich befinden. Denn so weit ich weiß, hat die Lehrperson in der Benotung große Freiheiten.

D.h. sie kann selbst entscheiden wieviele Klassenarbeiten und Tests sie schreiben lässt. Welche Kriterien die Schüler erfüllen müssen, um eine gute (mündliche) Note zu bekommen, wie die einzelnen Noten gewichtet werden usw… . Sie ist aber verpflichtet, die Notengebung transparent zu gestalten.

D.h. die Lehrperson muss den Schülern (und meist auch den Eltern)im Vorfeld genau sagen, wieviele Arbeiten im Halbjahr geschrieben werden, wie diese gewichtet werden, welche Kriterien erfüllt werden müssen, um eine gute Note zu erreichen usw…
Das heißt dann auch, dass es nicht rechtens war, ihre Tochter die Arbeit UNANGEKÜNDIGT nachschreiben zu lassen. Wenn ihre Tochter jedoch vorher „gewarnt“ wurde, dass sie es noch nachschreiben muss, hat die Lehrperson nichts Unrechtes getan. In diesem Fall ist es dann auch möglich, die selbe Arbeit nochmal nachschreiben zu lassen. Man könnte es ja auch als zweite Chance sehen…ihre Tochter hätte sich ja unter Umständen auch verbessern können.

Die Lehrperson ist meiner Meinung nach dafür verantwortlich, die Arbeiten unterschreiben zu lassen und die Noten festzuhalten (sonst bräuchte man ja auch keine Notengebung). Sie haben jetzt das Problem beweisen zu müssen, dass diese Arbeit bereits vor 2 Monaten nachgeschrieben wurde. Es steht dann wohl Aussage gegen Aussage. Ist wirklich schwierig. Hier wäre es wohl sinnvoll die Klassenkameraden zu fragen, ob sie sich daran erinnern können und dann zuerst in Ruhe mit der Lehrerin und im Notfall mit dem Direktor zu sprechen.

Aber ist es schon klar, dass ihre Tochter sitzen bleibt? Denn ich meine, eine 5 im Zeugnis lässt sich mit ner 1 ausgleichen (oder so). Wenn ihre Tochter allgemein ein schlechteres Zeugnis hat, ist es vielleicht auch sinnvoll, wenn ihre Tochter die Klasse wiederholt. Natürlich ist es meist ein Schock für die Eltern und man hat viell. vor negativen Reaktionen aus dem Umfeld Angst. Aber leider wird der Stoff nicht leichter und man muss sich die Frage stellen, ob es für das eigene Kind nicht besser wäre, ihr mehr Zeit zu geben, indem sie eben die Klasse wiederholt.
Aber ich kann und will auch gar nicht über ihre Tochter und ihre Leistungen urteilen.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass auch ich eine Klasse wiederholen musste und es trotzdem bis zum Studium geschafft habe :smile:

Mit freundlichen Güßen

Ich habe Sie ein paar Tage warten lassen, das tut mir leid.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Tochter in der 2. nachgeschriebenen Arbeit eine 5 hatte. Die erste nachgeschriebene Arbeit ist nach Ihren Angaben geschrieben, aber nicht zurückgegeben worden.

Ich bin kein Jurist, aber seit 35 Jahren im Lehrer. Aber ich bin in Baden-Württemberg Lehrer und Schulsachen sind Ländersache.

Ich meine, die Zeugnisnote ist nicht rechtmäßig zustandegekommen. Wenn Ihr Kind deshalb sitzenblieb, dann ist dieser Entscheidung juristisch anfechtbar. Dazu brauchen Sie natürlich einen Anwalt, und es entstehen Kosten und das Risiko, den Prozess zu verlieren.

Mein Rat: Gehen Sie zum Schulleiter, zum Klassenlehrer und zum Vertrauenslehrer. Der Klassenlehrer könnte die Kinder doch fragen, ob Ihre Tochter die Arbeit nachgeschrieben hat.

Dummerweise sind jetzt schon die Ferien.

Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute und viel Glück.

W. Schazmann

Also, am besten zum direktor gehen, wenn ihre tochter die aufgabe schon mehrmals geschrieben hat und sie bezeugen das sie sie abgegeben hat, ist er normalerweise verpflichtet dem nachzugehen. Ansonsten wüsst ich nichts.ärgerlicherweise wird da nicht sehr viel unternommen gegen.