Strafe bei 3 mal keine Hausaufgaben

… /schriftl. Verweis !?
Ich habe heute morgen einen schriftlichen verweis bekommen weil ich 3 mal meine HA nicht hatte ,zuerst wollte mir die lehrerin nur ein tadel geben aber da ich mein heft nicht hatte(keine Hausaufgaben) hat sie mir einen Verweis geschriebn und andere Schüler nur ein Tadel(Klassenbucheintrag) darf sie das ?

Nur mit diesen Informationen kann dir keiner helfen. Welche Klasse gehst du, ist sonst schon was vorgefallen, hast du schon mehrmals deine HA vergessen, warst du immer höflich?
Vor allem die Begründung im Verweis wäre interessant.

Aber grundsätzlich wirst du gegen den Verweis nichts machen können. Es liegt in Ihrem Ermessen, was sie für richtig hält. Prinzipiell kann sie dir dafür einen Verweis geben.

Gruß

Hallo
grundsätzlich darf sie einen verweis erteilen, aber wenn wirklich der gleiche sachverhalt bei den anderen Schüler vorliegt solltest du mit ihr reden. sinnvoll wäre es zusammen mit einem anderen schüler, der nur einen tadel bekommen hat.

Hallo,
zuerst einmal muss ich sagen, dass es Tadel bei uns nicht gibt. Bei uns gibt es die Möglichkeit, eine Mitteilung an die Eltern zu schreiben oder einen Verweis zu geben.
Ich persönlich ergreife auch bei 3x Hausaufgaben, Heft etc. vergessen Maßnahmen, aber ich schreibe normalerweise eine Mitteilung an die Eltern und bestelle die Schüler gleichzeitig zur Nacharbeit nach dem Unterricht. Das ist normalerweise heilsamer als ein Verweis. Ein Verweis ist meines Wissens nach schon zulässig, juckt aber im Normalfall keinen Schüler wirklich. Falls dir eine Nacharbeit lieber ist, dann mach doch deiner Lehrerin mal den Vorschlag. :wink:

In Nordrhein-Westfalen kann nur durch die Klassenkonferenz ein schriftlicher Verweis beschlossen werden.
Gruß
Later
P.S.: Tipp: Hausaufgaben machen!!

Hallo supernicel,
ist doch eine starke Leistung, 3 mal keine Hausaufgabe!? Leider muss man die Hausaufgaben machen, jeder kann mal was vergessen (ist mir in meiner Schulzeit auch öfters mit keinen schönen Folgen passiert- mein Vater war Lehrer!).
Ob die Lehrerin das nach den Buchstaben des Gesetzes darf, weiß ich nicht.
Ich würde den Verweis schlucken, den Kopf oben behalten und der Lehrerin beweisen(ohne in den Verdacht eines Strebers zu verfallen), dass ich auch anders kann. Denn Du lernst nicht für die Lehrerin, sondern die Erkenntnissse aus der Schule werden Dir helfen, im Berufsleben oder Studium zurecht- und durchzukommen.
Dazu kommt, dass das 3 malige Vergessen (oder Vergessenwollen?) so ein bisschen nach Provokation riecht!? Das solltest Du vermeiden, denn die Lehrer machen ihren Job auch gern mit Freude, und freuen sich auch, wenn die Schüler gut „mitmachen“, außerdem vergeht dann auch die Zeit schneller.
Ich hoffe, dass Du Dich mit meiner Meinung ein wenig identifizieren kannst, ansonsten können wir auch gern weitere Argumente austauschen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg, eine schöne Zeit und mach Deine Schule möglichst gut zu Ende, denn mit dem Kopf verdient sich das Geld leichter als mit den Händen- noch besser ist es , im Berufsleben mit Kopf und glücklichem Händchen zu bestehen-.

Natürlich darf sie das. Es liegt im Ermessen des Lehrers, wie sie Schüler ermahnt. Wenn du nicht nur deine Hausaufgaben, sondern auch noch dein Heft nicht dabei hattest kann sie natürlich auch eine „größere“ Strafe erteilen, als nur einen Tadel wie bei den anderen Schülern, die nur ihre Hausaufgaben nicht hatten.

Hallo supernicel,
zunächst einmal: Hast du nicht in der Schule gelernt, dass es Groß- und Kleinschreibung gibt und dass eine Interpunktion auch wichtig ist? Deine Frage ist in dieser Form einfach unmöglich! In welcher Klassenstufe bist du eigentlich?
Was die Lehrerin betrifft: Gemäß ihrer pädagogischen Freiheit kann sie entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreift, um einen mehrfachen (!) Hausaufgaben vergesser auf den rechten Weg zu bringen. Dazu ist es notwendig, auch die Eltern in Kenntnis zu setzen und das Ganze auch aktenkundig zu machen (=schriftl. Verweis mit Unterschrift des Direktors). Ich hätte genau so gehandelt.
Meine Antwort wird dir sicherlich keinen Spaß machen, aber manche Entscheidungen wirst du später anders sehen als heute.

Schulsachen sind Ländersache, also in jedem Bundesland verschieden. Natürlich gilt in der Schule der Grundsatz der Gleichbehandlung. Hatten die anderen auch 3x keine HA? Also ich denke schon, dass sie das darf. Viel Glück! W. Schazmann

Hallo, soweit ich weiß liegt in der Handhabe der Schule, wie bei vergessenen Hausaufgaben verfahren wird.
Gruß, lkwpeter

hallo, supernicel
wenn du sie nicht an deiner Schule bekommst, erkundige dich beim zuständigen Schulamt(Kreis-Stadt) nach den festgelegten Regeln
ansonsten kann ich dir nur raten: vermeide um deinetwillen den Kleinkrieg mit Lehrern
wenn ihr an der sCHULE EINE FUNKTIONIERENDE sCHÜLERVERTRETUNG HABT; NUTZE SIE
wenn nicht, werden Lehrer auch ungerecht handeln dürfen, ohne dafür RECHENSCHAFT ABLEGEN ZU MÜSSEN
da ist es besser, sich als Schüler/Schülerin auf das zu konzentrieren, womit man sich seine Zukunft baut
leider gehören dazu auch Hausaufgaben
wenn du mal eine Zeit lang deine Energien in die Aufgaben (auch scheinbar schwachsinnige) steckst, die gestellt werden, wirst du merken, dass du damit glücklicher bist. als wenn du ständig Entschuldigungen bringst und Auseinandersetzungen hast
(ich habe das 13 Jahre durchgestanden, und mich haben nur wenige versucht auf die Spur zu bringen)
es ist dein Leben und auch später gibt dir niemand was dafür, wenn du sagst die Lehrer warren doof und ungerecht
ein Schiff kann man nicht mit dem Beklagen von Ungerechtigkeiten steuern sondern nur mit Know-how
du entscheidest für dich
good luck Wolfgang

Kommt auf die Regeln im jeweiligen Bundesland an. In Bayern gäbe es z.B. eine Nacharbeit oder eine andere Erziehungsmassnahme. Ein Verweis ist eine Ordnungsmassnahme, die erst ergriffen wird, wenn die Erziehungsmassnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung geführt haben oder der Verstoss gegen die schulischen Regeln so schwerwiegend ist, dass eine Erziehungsmassnahme nicht ausreicht. Das ist m.E. hier aber nicht der Fall!

Klar darf sie das. Hausaufgaben sind nun mal PFLICHT. Und wenn die Lehrerin euch ihre Reglen zuvor erklärt hat, dann darf sie das.