Wer haftet bei einer Schädigung des Schuleigentum?

Wir haben heute einen Vokabeltest geschrieben und die die abgegeben haben, mussten raus gehen.
Nach einer weile hat die Lehrerin die Tür zu geschlossen. (keine Ahnung warum)
Ein Freund und ich hab einen kleinen Spaßkampf veranstaltet, wobei wir ausversehen gegen die Tür gefallen sind, da der Boden vom Schnee der reingetragen wurde rutschig war.
Nun sind 2 Dellen in der Tür und die Lehrerin möchte das wir dafür bezahlen.

also meine Frage ist, ob unsere Lehrerin schuld ist, da ich denke, dass sie, meiner Meinung nach, reintheorätisch ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte, oder ob wir die Schuldigen sein werden.

Hallo, deine, bzw. euere Eltern, sollten den von EUCH verursachten Schaden der Privathaftpflichtversicherung melden, sofern eine besteht.
VG S

Alles klar.

Und danke für die schnelle Antwort. :smiley:

Die Aufsichtspflicht hat nichts mit dem entstandenen Schaden zu tun.
Du musst aber auch nicht bezahlen. Zwar habt ihr den Schaden verursacht, aber nicht vorsätzlich. Das macht zwar vom Gesetz her keinen Unterschied - Schuld am Schaden habt ihr - aber für die Versicherung macht es schon einen Unterschied. Bei Vorsatz würde sie nämlich nicht bezahlen.

Melde einfach den Schaden eurer Haftpflichtversicherung, die wird das übernehmen.

okey
danke für die antwort (Y)

Hallo Schüler,

ichhabe gerade eben erst Deine Anfrage gelesen und weiß nun nicht ob meine Antwort noch gewünscht wird. Nach Deiner Schilderung war der Boden rutschig und Ihr seid auf dem Schneematsch ausgerutsch. Dafür kann die Lehrerin nichts. Sie ist also nicht schuld, dass Ihr die Dellen in die Tür gemnacht habt. Aber Ihr seid auch nicht schuld, wenn Ihr ausgerutscht seid.

Entweder hätte der Hausmeister dafür sorgen müssen, dass der Boden innerhalb des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit trocken ist, oder aber er kann das nicht leisten, weil er ja nicht nach jeder Pause durch das ganze Schulgebäude wischen kann.

Ich sehe das Ganze als eine Alltagsituation, in der mehrere Faktoren zusammentreffen und man die Schuld und den Schuldigen nicht wirklich ausfindig machen kann. In solchen Fällen sollte die Schulleitung die Türe reparieren lassen und die Kosten über eine Schulgebäudeversicherung ersetzen lassen. Je nachdem wie groß (oder klein) die Dellen sind, werden die Kosten zu hoch und die Schulleitung lässt die Sache so wie sie ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Bitte sei so nett und antworte mir, wie die Sache denn nun ausgegangen ist oder wie der aktuelle Stand ist.

Schöne Weihnachtsgrüße
Witalia