0,0 Promille-grenze

Hi

Gestern habe ich mich gefragt, wie das mit der 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger gehandhabt wird.

Nehmen wir also mal an, ich hätte einen Liter Traubensaft getrunken und würde bei einer Alkoholkontrolle einen messbaren Wert erreichen, der sich dann bei der Blutuntersuchung bestätigt. Vielleicht so ein Wert von 0,1 Promille

Wie kann man beweisen, dass es sich um Traubensaft gehandelt hat? Ist man in der Beweispflicht oder hängt es auch davon ab, ob man sich falsch verhalten hat etc.?
Bei Wiki steht, dass man Fotos und Zeugenaussagen heranziehen kann… wie sieht es damit aus?

Danke und Grüße

Laralinda

Hallo,
es ist zwar sehr unwahrscheinlich das A damit 0,1 Promille hinbekommt aber wenn A es packt, ist A den Frührerschein los, da A keine Alk im Blut haben darf. Wo das herkommt ist unerheblich.
gruss

Hi
Wie kann man beweisen, dass es sich um Traubensaft gehandelt
hat?

HI Laralinda,

viel schlimmer sind Apfelsaft, alkoholfreies Bier und Kefir!

Im Zweifel musst Du das Auto eben stehenlassen.
Null ist Null - egal, woher der Alk kommt!
(auch für den „Morgen danach“ ist es eigentlich egal, ob Du über o,o oder über 0,3 oder 0,5 bist. Drüber ist drüber)

Viel Spaß in der Probezeit
Ulli

Moin, Laralinda,

ich habe noch nie von Reihenuntersuchungen im Straßenverkehr gehört :smile:

Unserer Polizei ist keineswegs langweilig, deshalb werden durchaus Augen, Ohren und Nase eingesetzt, bevor jemand ins Röhrchen pusten muss.

Gruß Ralf

kann so nicht stimmen…
Hi

Dass man wirklich 0,0 im Blut haben darf kann nicht sein, die wollen ja nur verbieten, dass man bewusst Alk zu sich genommen hat. Kein Mensch kann kontrollieren, ob der vorher getrunkene Smoothie leicht anfängt sich umzuwandeln während der Verdauung.

Wiki sagt:
Da auf natürlichem Verdauungswege bei bestimmten Nahrungsmitteln in wenigen Einzelfällen evtl. bis zu 0,15 Promille entstehen könnten, wird offiziell im Gesetzestext nicht von einer 0,0-Promille-Grenze, sondern von einem „Absoluten Alkoholverbot“ gesprochen, was durch Fotos sowie Zeugenaussagen beweisbar ist.

Das beantwortet also noch nicht meine Frage, wie man sich rechtfertigen kann, wenn man von mir aus Kefir getrunken hat odersowas.

Hi

Dass man wirklich 0,0 im Blut haben darf kann nicht sein,

Hallo,

ist auch nicht so. Aus den bekannten Gründen gibt es eine Toleranzempfehlung von 0,2 Promille.

Gruß

hartmut

Hallo,

es ist zwar sehr unwahrscheinlich das A damit 0,1 Promille
hinbekommt aber wenn A es packt, ist A den Frührerschein los,
da A keine Alk im Blut haben darf. Wo das herkommt ist
unerheblich.

das ist falsch. Jeder Mensch hat einen natürlichen Alkoholgehalt im Blut. Dieser beträgt niemals 0,00 ‰. Es existieren deshalb Toleranzschwellen. Sollte jemand diese überschreiten, muß er nachweisen, daß dies durch natürliche Prozesse entstanden ist und nicht durch Alkoholgenuß. So produzieren selbst normale Verdauungsprozesse im Darm unter Umständen nicht unerhebliche Alkoholmengen. Da dies nicht der menschlichen Kontrolle unterliegt, erwächst daraus auch kein Gesetzesverstoß. Im Zweifel wird ein Gericht einen Gutachter hinzuziehen, der klären wird, ob die Angaben des Angeklagten (bzw. Klägers) glaubhaft und medizinisch möglich sind oder nicht.

Allerdings ist mir bisher noch nie ein Fall zu Ohren gekommen, wo eine solche Untersuchung nötig geworden wäre.

Benni