1,1 Promille am Steuer, Konsequenzen ?

Guten Tag,

mein Freund wurde letzte Nacht im Auto von der Polizei angehalten. Er hatte Alkohol. Der Test ergab erst 1,0 Promille, dann ein weiterer Test auf der Polizeiwache 1,1 Promille. Es wurde dann noch ein Bluttest durchgeführt, wo man das Ergebnis noch abwarten muss. Womit müssen wir nun rechnen ?
Die Polizei meinte, wahrschl. 1/2 Jahr Führerscheinentzug und eine Geldstrafe. Kann es auch sein, dass der Bluttest viell. unter den 1,1 Promille liegt, aber wohl eher nicht, denke eher höher, oder gleich, oder ?
Mit 4 Wochen Führerscheinentzug könnten wir ja noch leben, aber ein halbes Jahr oder länger wäre schon heftig. Kann da ein Anwalt hilfreich sein, wir haben Verkehrs-Rechtschutz ? Das nächste Problem ist allerdings, dass er schon 14 Punkte in Flensburg hat, aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Bei dem Punktestand und nun noch Alkohol kann man erkennen, das dieser Herr nicht zum Führen eines Kfz geeignet ist. Hier wird wohl die Fahrerlaubnis entzogen. Hoffentlich trifft er auf einen Richter, der dies auch so sieht, wie ich.

Ganz ehrlich, bei 14 Punkten in Flensburg scheint dein Freund ein ganz schöner Verkehrsrüpel zu sein. Ob es in diesem Falle sinnvoll ist einen Anwalt zu nehmen mag ich persönlich bezweifeln. Ich denke dem Richter Reue zeigen und sich bessern zu wollen bringt wesentlich mehr als gegen den Führerscheinentzug anzugehen. 1,1 % ist auch schon ein hartes Ergebnis und deutet darauf hin, dass er nicht nur gelegentlich mal trinkt sondern den Alkohol gewöhnt ist. Ansonsten würde er mit diesem Blutalkohol von selbst merken, dass man nicht mehr fahren kann. Die Richter sehen es so, dass Andere hierdurch unter Umständen ihr Leben verlieren können oder schwer verletzt werden. Stelle dir einmal selbst vor, du würdest aufgrund eines solchen Menschen den Rest deines Lebens im Rollstuhl verbringen müssen und auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dann würdest du deinen Freund vermutlich mit anderen Augen sehen. An deiner Stelle würde ich versuchen auf ihn einzuwirken künftig ohne Alkohol Auto zu fahren oder ansonsten nicht mehr in seinen Wagen einsteigen. Vielleicht bringt ihn das zur Vernunft. Ich vermute, dass das Urteil aufgrund der 14 Punkte nicht mehr milde ausfallen wird. Sofern dein Freund auf den Führerschein beruflich angewiesen ist, kann man mit dem Richter verhandeln, weil hierdurch der Verlust des Arbeitsplatzes zu befürchten ist. Das sollte aber dann wirklich ein Anwalt machen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass er den Führerschein auf Zeiten legt, wo er nicht unbedingt auf ihn angewiesen ist. So würde er seinen Arbeitsplatz nicht verlieren. Keinesfalls würde ich das Ergebnis der Blutentnahme anfechten. Dies zeigt dem Richter nur Uneinsichtigkeit und würde sogar dazu führen, dass er zum Verkehrsunterricht geschickt wird. (Im Volksmund „Idiotentest“ genannt) Das ist nicht spaßig und nebenbei auch noch teuer.
Tut mir leid, keine besseren Aussichten geben zu können.

1,1 Promille: Unabhängig ob ein Fahrfehler vorliegt, wird ab 1,1 Promille unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer fahruntüchtig ist (absolute Fahruntüchtigkeit). Dass es zu keinem Schaden gekommen ist, ist reiner Zufall. Der Täter hat mit einer drakonische Geldstrafe oder gar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu rechnen, die Fahrerlaubnis wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (bis zu 5 Jahren!) entzogen, das Punktekonto in Flensburg um 7 Punkte aufgestockt.

Da er also schon 14 Punkte hat, hat er als Endsumme: 21 Punkte, was eine MPU zwingend nach sich zieht, da der Führerschein entgültig weg ist.
Bei 14 Punkten hätte so langesam schon mal eine Erleuchtung kommen müssen, dass es knapp wird!!
Der Füherschein müsste dann normal nochmal neu gemacht werden, was mit MPU eine sehr teure Sache wird!

(Angaben ohne Gewähr)

Gruß

Andre

Hallo,
ihr Freund ist bei diesem Wert im Bereich einer „Straftat“.
In der Regel wird es hier eine Strafe von 12 - 18 Monaten Fahrverbot geben!
Zusätzlich ca. 60 Tagessäte Geldstrafe (Verdienst abhängig).
Desweiteren ist auf jeden Fall nach Ablauf der Fahrverbotssperre eine MPU (Idiotentest) angesagt.

Konsequenzen sind als angebracht und „schmerzvoll“

Rolf Herbrechtsmeier

Hallo Ralf,

Vielen Dank für die umfangreiche Auskunft. Das sind leider keine schöne Aussichten, was ich mir aber schon gedacht habe. Meine Frage wäre noch, ob die 14 Punkte hier beim Urteil auch in die Entscheidung des Richters mit einfließen können, auch wenn diese nicht durch Alkohol sondern durch andere Vergehen im Straßenverkehr entstanden sind ? Mein Freund ist kein Alkoholiker oder so, eigentlich ist er ein ganz normaler, seriöser Mensch, aber er ist im Fußballverein und da gibt es leider öfters die Gelegenheiten, wo Alkohol getrunken wird…Aber viell. ist das jetzt mal eine Lehre

Hallo,

eine Alkoholfahrt ist eine Straftat, die kommt vor Gericht, da braucht man sowieso einen Anwalt. Jedoch bezahlt die Versichernung den Anwalt und die Grichtskosten NICHT - weil es eben eine Straftat ist.

Zu den Konsequenzen sieher hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/f…

Aufgrund der 14 Punkte, die schon in Flensburg liegen, kann es sein, dass zusätzlich eine MPU anordnet wird, auf gut Deutsch „Idiotentest“ Die kann auch das Strassenverkehrsamt unabhängig von dem Gerichtsurteil anordnen - und zwar bevor der Führerschein nach dem Fahrverbot ausgehändigt wird. Hier wird festgestellt, ob man aus medizinischer und psychologischer Sicht überhaupt geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Der Test kostet ca. 800 EUR - und man fällt meistens durch. Deshalb ist es ratsam, vorher eine MPU-Schulung mitzumachen, kostet noch mal ca. 700 EUR, sowie vorher schon mindestens drei Monate lang zum Hausarzt zu gehen, regelmäßig eine Blutuntersuchung auf Alkoholkonsum durchführen zu lassen (Gammma-GT-Wert), damit man bei der MPU nachweisen kann, dass man kein Alkoholiker ist , bzw. wie die das hören möchten, überhaupt keinen Alkohol mehr trinkt.

Scheiß Lage…

Gruß,
Rainer

Hallo Sonja,

tut mir leid das sagen zu müssen; die Akte aus Flensburg wird in jedem Verfahren vom Richter angefordert. Grund ist nämlich zu entscheiden, ob es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelte oder ob derjenige schon öfter in Erscheinung trat. Also wie gesagt Buße tun und nicht widersprechen hilft am Besten. L.G. Ralf

Was Deinen Freund erwartet hängt erstmal vom Ergebnis der Blutprobe ab. Ordnungswidrigkeiten (zwischen 0,3 und 1,09 Promille) können mittels Atemalkoholmessung nachgewiesen werden. Ab 1,1 Promille im Vortest besteht der Anfangsverdacht einer Straftat (§ 316 StGB), wodurch eine Blutprobe angeordnet werden muss.

Bei Straftaten gibt es keine festgelegte Strafe für einen bestimmten Promillewert. Hier gibt es regionale Unterschiede. Weiterhin kann auch das monatliche Einkommen eine Rolle spielen.
Hier gibt es grobe Anhaltspunkte:

http://www.bussgeldkataloge.de/

Sollte der Wert unter 1,1 Promille liegen und Deinem Freund werden keine Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden(Schlangenlinien, Geschwindigkeitsüber- oder Unterschreitung etc. ) liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Auch hierzu findest Du auf der o.g. Seite Anhaltspunkte zur „Strafe“.

Die Tatsache das sich der Wert bei der Atemalkoholmessung aufgebaut hat(vom ersten zum zweiten Test), spricht dafür, dass Dein Freund zum Zeitpunkt der Tat (also der Fahrt) vielleicht noch nicht absolut fahruntüchtig (über 1,09 Promille) war, jedoch genug Alkohol im Körper (Magen) hatte, damit dieser Wert später erreicht wurde.
Dies ist für die zu erwartende Strafe unerheblich.
Ich würde davon ausgehen, dass der Wert der Blutprobe über 1,1 Promille liegt.

Unabhängig davon sind ja mindestens 4 Punkte zu vergeben. Addiert man diese zu den bereits bestehenden 14 Punkten macht das 18.
Somit ist der Führerschein eh erstmal weg. Zur Wiedererlangung ist dann auch noch eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) fällig, wo getestet wird, ob Dein Freund charakterlich und geistig in der Lage ist Kraftfahrzeuge zu führen.
Der Test is wohl so schwer, dass es eigens dafür spezielle Vorbereitungsseminare gibt…

Weitere Infos zu Punktegrenzen, Abbaumöglichkeiten und Idiotent… ähhh MPU findest Du auch auf der o.g. Seite.

Das Ganze wird also nicht nur eine nervige sondern auch teure Angelegenheit.

Das war erstmal ne grobe Darstellung. Wenn Du noch Fragen zu evtl. festgestellten Ausfallerscheinungen, Unfällen oder Gefährdungen hast, meld Dich nochmal… Dann wird´s erst richtig kompliziert… und teuer!

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bezüglich Ausfallerscheinungen usw… kann ich nur sagen, dass er keinen Unfall hatte oder negativ im Straßenverkehr aufgefallen wäre (z.B. Schlangenlinien fahren usw…). Auch als er vom Arzt die Blutprobe entnommen bekam und noch diverse Tests (z.B. gehen) machen musste, ist er wohl nicht negativ augefallen und es wäre normal verlaufen. Die Polizisten haben auch gesagt, dass er einen anständigen Eindruck macht und sehr umgänglich und kooperativ wäre. Aber aufgrund der Sachlage, wird ihm das wohl alles nicht viel nützen, die 1,1 Promille werden sich sicher bestätigen und die Punkte sind nunmal auch vorhanden. Vielen Dank nochmal.
Grüße

Hallo, das ist so einfach nicht zu beantworten. Sei so gut ruf mich an, dann lässt es sich leichter reden.
09852-615566 oder 0160-94445119.
Gruß k. Nadler