Hallo,
ich habe wieder mal zwei StVO-Fragen:
- Ist ein Sackgassenschild ein Verbotsschild? Am Anfang einer Straße steht das Sackgassenschild. Was ist, wenn die Straße aber keine Sackgasse ist, sondern diese Straße am Ende einen ganz normalen Anschluss an andere Straßen hat (ggf. durch einen Feldweg). Darf man den kompletten Weg befahren oder ist das verboten? Verbietet mir ein reines Sackgassenschild so was?
- An einer geraden Straße, wo normalerweise 50 (Ortschaft) ist, steht ein 30-Schild. Ganz klar: ab hier ist 30 km/h zu fahren. Einige Zeit später folgt ein 30-Schild mit dem Zusatz: LKW o.ä. Wie verhalte ich mich als PkW-Fahrer? Wenn man keinen LKW fährt, schränkt ja dieses zweite Schild die Geschwindigkeit für ihn nicht ein. Aber da war ja noch das erste Schild. Wie schnell darf also ein PKW fahren?
Was mir so ganz nebenbei einfällt (auch wenns leicht Off-Topic ist): Wie ist eigentlich die Groß-Klein-Schreib-Regelung für Abkürzungen wie LKW, PKW, STVO (oder auch BAFÖG)? Nach welchem Schema werden einige Buchstaben klein geschrieben?
Danke
Ajo