2 StVO-Fragen

Hallo,

ich habe wieder mal zwei StVO-Fragen:

  1. Ist ein Sackgassenschild ein Verbotsschild? Am Anfang einer Straße steht das Sackgassenschild. Was ist, wenn die Straße aber keine Sackgasse ist, sondern diese Straße am Ende einen ganz normalen Anschluss an andere Straßen hat (ggf. durch einen Feldweg). Darf man den kompletten Weg befahren oder ist das verboten? Verbietet mir ein reines Sackgassenschild so was?
  2. An einer geraden Straße, wo normalerweise 50 (Ortschaft) ist, steht ein 30-Schild. Ganz klar: ab hier ist 30 km/h zu fahren. Einige Zeit später folgt ein 30-Schild mit dem Zusatz: LKW o.ä. Wie verhalte ich mich als PkW-Fahrer? Wenn man keinen LKW fährt, schränkt ja dieses zweite Schild die Geschwindigkeit für ihn nicht ein. Aber da war ja noch das erste Schild. Wie schnell darf also ein PKW fahren?

Was mir so ganz nebenbei einfällt (auch wenns leicht Off-Topic ist): Wie ist eigentlich die Groß-Klein-Schreib-Regelung für Abkürzungen wie LKW, PKW, STVO (oder auch BAFÖG)? Nach welchem Schema werden einige Buchstaben klein geschrieben?

Danke

Ajo

Hi,

ein Sackgassenschild ist kein Verbotsschild. Verbotsschilder sind rund und haben einen roten Rand (ausgenommen die „Tomate mit Bauchbinde“, die fast komplett rot ist). „Sackgasse“ gehört zu der Kategorie der Hinweisschilder. Ich kenne auch Sackgassen, die keine sind, die kann man (wenn es sonst keine Verbote gibt und es sich um eine öffentliche Straße handelt) straflos durchfahren. Wäre ja sonst auch blöd für die Leute, die in der Strasse wohnen, die dürften auch nicht rein, ein „Anlieger frei“ impliziert das Schild auch nicht.

Bei der Geschwindigkeitsfrage bin ich hin- und hergerissen. Einerseits hat einen PKW-Fahrer sich eigentlich nicht für Schilder zu interessieren, die aufgrund Zusatzschild nur an LKW gerichtet sind. Aber das Schild ist sinnlos, weil die LKW ja auch schon 30 fahren.
In diesem Fall ist also die Beschilderung verwirrend und unsinnig. Würde man mich als PKW dort mit 50 blitzen, würde ich argumentieren, dass das Schild für LKW sinnlos ist, da die ja eh 30 fahren. Ich hätte das dann eben so aufgefasst („weil es ja keine unsinnigen Schilder geben kann“) dass es bedeutet, die LKW fahren weiter 30 und PKW 50. Wenn man es anders meint, dann soll man doch deutlicher beschildern. Ich fände es ziemlich mies, so ein verwirrendes Schild noch zur Abzocke zu benutzen, schon deshalb würde ich dagegen angehen.

Die Zusatzfrage wäre m.E. im Deutschbrett besser aufgehoben. Ich vermute, gross schreibt man die Buchstaben, die die ersten Buchstaben der Teilworte des zusammengesetzten Abkürzungswort sind, z.B.
Strassen
Verkehrs
Ordnung.
S, V und O sind die Anfangsbuchstaben der Teilworte, also gross, das t hinter S klein. Ich glaube, dass sich das auch in der „RSchR“ nicht geändert hat.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,

  1. An einer geraden Straße, wo normalerweise 50 (Ortschaft)
    ist, steht ein 30-Schild. Ganz klar: ab hier ist 30 km/h zu
    fahren. Einige Zeit später folgt ein 30-Schild mit dem Zusatz:
    LKW o.ä. Wie verhalte ich mich als PkW-Fahrer? Wenn man keinen
    LKW fährt, schränkt ja dieses zweite Schild die
    Geschwindigkeit für ihn nicht ein. Aber da war ja noch das
    erste Schild. Wie schnell darf also ein PKW fahren?

Ich habe mal in der Fahrschule gelernt (is aber schon 22 Jahre her!) das ein Verkehrszeichen das vorangegangene aufhebt. Würde für mich jetzt bedeuten: Ab dem ersten Schild fahren PKW und LKW 30. Ab dem zweiten Schild dürfen PKW wieder 50 fahren und LKW müssen weiter 30 fahren!
LG
Andreas

Hallo,

vielen Dank für die schlüssigen Antworten. Es ist schön zu merken, dass man mit manchen Auffassungen nicht ganz so allein da steht und dass die vielleicht so sehr falsch gar nicht sein können :smile:

die auch lieben Dank (o.T.)
leer