3x Strafzettel aus selber Tat beim Falschparken ?

Hallo,

kann das sein ?

Eine Person parkt im absoluten Halteverbot weil sie was zu erledigen hat.

Ein paar Tage später kommen 3 Briefe mit jeweils einem Bussgeld wegen Falschparken.

Einmal 9:31 Uhr, dann 12:45 und zuletzt um 14:33

Was soll das ? Es ist ja ein und dieselbe Tat und da will die Stadt 3x Bussgeld ?

Kann die Person hier Einspruch einlegen ? Wird sich ja eher um ein Fehler handeln !?

Man kann für eine Tat ja nur einmal bestraft werden !?

Hallo Marc
das war nicht eine Ordnungswidrigkeit, sondern 3.
Nämlich 1 Stunde falsch parken, 2 Stunden falsch parken, 3 Stunden falsch parken.
Waren sicherlich 3 verschiedene Beträge?

Gruß Michael

das war nicht eine Ordnungswidrigkeit, sondern 3.
Nämlich 1 Stunde falsch parken, 2 Stunden falsch parken, 3
Stunden falsch parken.

Sieht das OLG Jena allerdings nicht ganz so wie Du.

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread6100

Deiner Ansicht nach könnte man also auch 500 mal zu schnell sein, wenn man gebltizt wird und klar ist, dass man in einem Abstand von 5 Meter somit 500 mal je Zentimeter zu schnell war?

Wie oft meinst Du denn, dass man die Ordnungswidrigkeit abzetteln dürfte? Sekündlich, einmal pro Minute, einmal je Stunde?

Hallo!

käme darauf an, ob das Fahrzeug zwischendurch immer wieder entfernt wurde und neu abgestellt wurde. Dann könnten es durchaus 3 Vorgänge sein.

Und um das festzustellen wird ja die Ventilstellung der Räder protokolliert.

Und wenn das nicht zuträfe, dann muss man von den 3 Ordnungsgeldern auch „nur“ das letzte mit der längsten Parkzeit bezahlen.

MfG
duck313

das war nicht eine Ordnungswidrigkeit, sondern 3.
Nämlich 1 Stunde falsch parken, 2 Stunden falsch parken, 3
Stunden falsch parken.
Waren sicherlich 3 verschiedene Beträge?

Nein, es wurde jedesmal nur das Parken im absoluten Halteverbot geahndet.

Jedesmal der gleiche Geldbetrag nur von 3 verschiedenen Politessen

Soll die Person jetzt die Stadt darauf hinweisen das es wohl ein interner Fehler ist, oder einfach nur einen davon bezahlen und die anderen ignorieren ?

Den das Auto stand den ganzen Tag unverändert dort.

Was spricht dagegen
…dort einfach mal nachzufragen?

Das wäre das Erste, was ich empfehlen würde.
Vielleicht ist dort wirklich einfach was schief gelaufen und das wäre der einfachste Weg, das aufzuklären.
Wenn nicht, kann man immer noch weiteres überlegen. Zumal man bei der Nachfrage sicher auch die gesetzliche Grundlage für das Vorgehen genannt bekommt.

Grüße
kernig

Was hast Du gedacht? Daß das erste Knöllchen als Parkerlaubniss für den Rest des Tages gilt?
Kann man nicht, wenn man erwischt wurde, einfach mal die Konsequenzen tragen statt rumzujammern? Stell Deine Karre nicht ins Halteverbot, dann gibt´s auch keine Knöllchen. Wer dreist sein Auto über fünf h im Haltverbot parkt, sollte sich mal Gedanken über sein eigenes rücksichtlos - egoistisches Verhalten machen statt über das der bösen Behörde.

wie wäre es eigentlich, wenn du einfach auf die rechtliche frage antwortest? das brett ‚moral‘ ist woanders.

die vorgesehene strafe verschärft sich, das ist auch im bussgeldkatalog so vorgesehen, aber selbstverständlich gibt es nicht 3 strafen für dieselbe tat. insofern stimmt dein erster satz also nicht.