Abstand von temposchildern ?

hallo

angenommen jemand fährt auf der autobahn auf der 130 gilt ( schilder vorhanden ). diese schilder kommen ja in regelmässigen abständen auf der autobahn vor ( sagen wir mal alle 3 KM ).

nun fährt ein autofahrer auf einer strecke von ca 20 KM ohne das ein 130 schild kommt. der autofahrer denkt sich auf der strecke nach ca 10 KM das oben end gilt ( da ja kein 130 schild weit und breit zu sehen ist ) und gibt gas.

er wird mit 190 KM/H geblitzt und soll nun die strafe zahlen.

kann er sich auf irgendwas berufen das vorschreibt in welchen abständen schilder stehen müssen damit man nach vorgeschriebener geschwindigkeit fährt ?

in diesem fall war auf einer strecke von 20 KM kein 130 schild zu sehen

somit müsste eigentlich ja oben end sein

gruss

mache mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt
Hallo,

angenommen jemand fährt auf der autobahn auf der 130 gilt ( schilder vorhanden ). diese schilder kommen ja in regelmässigen abständen auf der autobahn vor ( sagen wir mal alle 3 KM ).

Ach ja?
Ist mir noch gar nicht aufgefallen :smile:

nun fährt ein autofahrer auf einer strecke von ca 20 KM ohne das ein 130 schild kommt. der autofahrer denkt sich auf der strecke nach ca 10 KM das oben end gilt ( da ja kein 130 schild weit und breit zu sehen ist ) und gibt gas.

Da hat er sich wohl vertan, der Autofahrer.

er wird mit 190 KM/H geblitzt und soll nun die strafe zahlen.

Hhm. Sollte er tun.

kann er sich auf irgendwas berufen das vorschreibt in welchen abständen schilder stehen müssen damit man nach vorgeschriebener geschwindigkeit fährt ?

Nein.

Einen Paragraphen habe ich jetzt nicht parat, aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckengebot und gilt solange, bis sie aufgehoben wird oder durch eine andere ersetzt wird/ bzw. bis die Strecke endet oder verlassen wird, bzw. bis zur nächsten Einmündung ( wer neu auf die Autobahn kommt, weiß ja nicht, was zuvor angeordnet war…)
So in der Art habe ich es zumindest mal vor gefühlten hundert Jahren in der Fahrschule gelernt…

somit müsste eigentlich ja oben end sein

Open end, meinst Du? :wink:
Nee, da irrt der Autofahrer.
Er sollte schlicht bezahlen und demnächst die Verkehrsregeln beachten, auch wenn das doof und spießig klingen mag.
So isset nunmal.
Gruß,
Finjen

Hallo

Einen Paragraphen habe ich jetzt nicht parat, aber eine
Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckengebot und gilt
solange, bis sie aufgehoben wird oder durch eine andere
ersetzt wird/ bzw. bis die Strecke endet oder verlassen wird,
bzw. bis zur nächsten Einmündung ( wer neu auf die Autobahn
kommt, weiß ja nicht, was zuvor angeordnet war…)

Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung zu den Zeichen 274, 276 und 277:

4 IV. Die Zeichen […] sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. […]

Gruß
smalbop

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Ich gebe den anderen da nur Recht,
Wenn keine Abfahrt kam , was der Fall sein wird , dann gilt dort noch 130 , wer über einen Parkplatz der eventuell einen Zugang zu einer Straße hatt auffährt macht sich sowieso strafbar , also währe es Quatsch nach Parkplätzen ein Schild aufzustellen (da ja verboten)

Im Grunde kannst nur hoffen das das Gerät weniger anzeigt als du gefahren bist oder das bild total verschwommen ist , oder gerade ein Geist vor das Gerät geflogen ist.(sehr warsch.)

Mfg.

Marco

ps: Menschen die hier über Deutschland debatieren sind meiner Ansicht nach nicht erwünscht , gehöhrt nicht zum Thema, beantwortet keinesfalls die Frage und kostet nur unnötige Lesezeit

Wenn keine Abfahrt kam

Hallo,
EINFAHRT

Gruß premme

Hallo!

Wenn keine Abfahrt kam

EINFAHRT

Selbst dann nicht.

Wurde hier schon mal hinreichend diskutiert.

Gruß
Stefan