Hallo.
Ich habe eine Frage zu einer Situation, die ich beobachtet hatte.
Denn da waren zwei Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Meinung.
Folgende Szene:
3
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| |
| | A
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1 \> ===== 2
\>
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A
An eine Vorfahrtstraße mündet eine Nebenstraße. Direkt an der Einmündung (aber nur auf einer Seite!) gibt es eine Fußgängerampel (Skizze: A). Dort können Fußgänger über eine Mittelinsel (Skizze: ===) die Hauptstraße überqueren. An einer Stelle (Skizze: >:wink: gibt für Fahrzeuge, die aus Richtung 1 kommen eine gestrichelte (!) Haltelinie. Diese geht über zwei Spuren, eine davon wird zum Linksabbiegen (nach 3) genutzt. Sonst gibt es keinerlei Spurmarkierungen.
Nun die Situation.
Ein Auto aus Richtung 3 will nach 2 abbiegen, muss aber den Verkehr der Hauptstraße abwarten.
Zugleich wartet ein Auto aus Richtung 1, um nach 3 abzubiegen (an der erwähnten gesrichelten Haltelinie).
Nun Springt die Ampel für den Autoverkehr auf Rot.
Der Fahrer aus Richtung 1 möchte jetzt abbiegen, da es keinen Gegenverkehr mehr gibt.
Jedoch ist der Fahrer aus Richtung 3 der Meinung, dass Fahrer 1 an der Haltelinie warten muss, da dieser die rote Ampel vor sich hat. Er selbst möchte abbiegen, um an der roten Ampel zu warten (um bei Grün nach 2 zu fahren.)
Wer hat Recht?
Muss Fahrer 1 tatsächlich bis Grün warten (und Fahrer 3 einbiegen lassen), auch wenn sein Ziel gar nicht über die Ampel führt. Oder darf er unabhängig von der Ampel sein Vorfahrtsrecht nutzen?
Eventuell ist die Haltelinie entscheidend. Ich denke, wenn die Haltelinie durchgezogen wäre, müsste er auf alle Fälle halten.
Aber so…?
☼ Markuss ☼