Ampel auch gültig für Abbieger vor der Ampel?

Hallo.

Ich habe eine Frage zu einer Situation, die ich beobachtet hatte.
Denn da waren zwei Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Meinung.

Folgende Szene:

 3
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 | |
 | | A
 --------- ----------
 
1 \> ===== 2
 \>
 -------------------------
 A

An eine Vorfahrtstraße mündet eine Nebenstraße. Direkt an der Einmündung (aber nur auf einer Seite!) gibt es eine Fußgängerampel (Skizze: A). Dort können Fußgänger über eine Mittelinsel (Skizze: ===) die Hauptstraße überqueren. An einer Stelle (Skizze: &gt:wink: gibt für Fahrzeuge, die aus Richtung 1 kommen eine gestrichelte (!) Haltelinie. Diese geht über zwei Spuren, eine davon wird zum Linksabbiegen (nach 3) genutzt. Sonst gibt es keinerlei Spurmarkierungen.

Nun die Situation.
Ein Auto aus Richtung 3 will nach 2 abbiegen, muss aber den Verkehr der Hauptstraße abwarten.
Zugleich wartet ein Auto aus Richtung 1, um nach 3 abzubiegen (an der erwähnten gesrichelten Haltelinie).
Nun Springt die Ampel für den Autoverkehr auf Rot.
Der Fahrer aus Richtung 1 möchte jetzt abbiegen, da es keinen Gegenverkehr mehr gibt.
Jedoch ist der Fahrer aus Richtung 3 der Meinung, dass Fahrer 1 an der Haltelinie warten muss, da dieser die rote Ampel vor sich hat. Er selbst möchte abbiegen, um an der roten Ampel zu warten (um bei Grün nach 2 zu fahren.)

Wer hat Recht?
Muss Fahrer 1 tatsächlich bis Grün warten (und Fahrer 3 einbiegen lassen), auch wenn sein Ziel gar nicht über die Ampel führt. Oder darf er unabhängig von der Ampel sein Vorfahrtsrecht nutzen?
Eventuell ist die Haltelinie entscheidend. Ich denke, wenn die Haltelinie durchgezogen wäre, müsste er auf alle Fälle halten.
Aber so…?

☼ Markuss ☼

3
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| |
| | A


1 > ===== 2
>

A

Wenn die Ampel für die Fahrer aus Richtung 1 bei den Punkten A angebracht ist, sollte der Abbieger aus der Vorfahrtsstraße Vorfahrt vor dem Fahrer aus der Seitenstraße haben, weil der ganze involvierte Teil der Straße vor der Ampel ist. Die Schilder sollten also gelten. Allerdings habe ich in Deutschland noch nie gesehen, daß eine Ampel hinter einer Kreuzung oder Einmündung angebracht war.

Grüße
Ostlandreiter

Hallo.

Allerdings habe ich in
Deutschland noch nie gesehen, daß eine Ampel hinter
einer Kreuzung oder Einmündung angebracht war.

Och, da fällt mir spontan noch eine Kreuzung ein, die ganz ähnlich der oben geschilderten ist. Da haben alle Fahrtrichtungen eine Ampel (also eine richtige Ampelkreuzung). Die ist so gebaut:

 3
 | |
 | |
 A| | A
 --------- ----------

1 ======= A====== 2

 ---------------------------
 A

Da müssen die Autos, die von 1 nach 3 abbiegen wollen, tatsächlich vor der Ampel abbiegen bzw. halten.

☼ Markuss ☼

Hallo,

meine Frage, ist es eine Haltelinie ( durchgezogen ) oder eine Wartelinie ( gestrichelt ).

Bei der Haltelinie muss der Linksabbieger warten und den Verkehr aus der Seitenstraße einfahren lassen. Bei der Wartelinie darf der Linksabbieger fahren.

Bei der Haltelinie ist meist das Schild, Bei Rot hier warten.

Gruß

hartmut

Hallo.

meine Frage, ist es eine Haltelinie ( durchgezogen ) oder eine
Wartelinie ( gestrichelt ).

Eigentlich kann das gar keine Frage sein, da ich mehrfach betont hatte, dass es eine gestrichelte Linie ist!

1.: …die aus Richtung 1 kommen eine gestrichelte (!) Haltelinie. …
2.: …aus Richtung 1, um nach 3 abzubiegen (an der erwähnten gestrichelten Haltelinie ). …
3.: … Ich denke, wenn die Haltelinie durchgezogen wäre , müsste er auf alle Fälle halten. …

☼ Markuss ☼

Allerdings habe ich in
Deutschland noch nie gesehen, daß eine Ampel hinter
einer Kreuzung oder Einmündung angebracht war.

Doch doch, das gibts bei uns auch. Aber das ist ja auch nur eine Fußgängerampel und keine Kreuzungsampel.

Gruß,
-Efchen

Bei der Haltelinie ist meist das Schild, Bei Rot hier warten.

Was für diejenigen gilt, die geradeaus über die Ampel fahren wollen, damit Fahrzeuge aus einer Seitenstraße leichter in den Verkehr auf der Hauptstraße einfädeln können, gilt aber nicht für Abbieger.

Gruß,
-Efchen

Denn da waren zwei Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher
Meinung.

So ist das oft :smile:

IMHO gibts da aber nichts misszuverstehen, der von der Hauptstraße abbiegende hat Vorfahrt, immerhin ist er auf der vorfahrtberechtigten Straße. Und er will ja nicht über die Ampel, die HINTER der Kreuzung ist. Der aus der Nebenstraße kommende hat auf der Vorfahrtstraße jemanden kommen, da muss er IMMER warten, so ist das geregelt mit der Vorfahrt. Auch bei den „bei Rot hier warten“-Schildern muss der einfahrende sich erst vergewissern, dass er auch einfahren kann. Denn wenn ich auf das Schild zufahre, und die Ampel springt um, lege ich sicher nicht vor dem Schild ne Vollbremsung hin. Erst, wenn die Straße frei ist, darf der aus derNebenstraße fahren, und wenn der von der Hauptstraße abbiegen will, dann darf er das vorher tun. Die Ampel hat hier keine Bedeutung.

gruß,
-Efchen

Hallo ☼ Markuss ☼

für Fahrer 3 kommt Fahrer 1 von rechts und hat schon daher Vorfahrt.
Ganz einfach.

Gruß
BT

Moin,

für Fahrer 3 kommt Fahrer 1 von rechts und hat schon daher
Vorfahrt.
Ganz einfach.

Nö. Rechts vor links gilt hier nicht, da die Straßen lt. Ursprungsposting durch Schilder als Vorfahrts- und Nebenstraße gekennzeichnet waren.

Moin Efchen,

für Fahrer 3 kommt Fahrer 1 von rechts und hat schon daher
Vorfahrt vor Fahrer 3, zusätzlich gilt natürlich dass Strasse 1 als Vorfahrts- und Strasse 3 als Nebenstraße gekennzeichnet waren.

Gruß
BT

Moin Efchen,

für Fahrer 3 kommt Fahrer 1 von rechts und hat schon daher
Vorfahrt vor Fahrer 3, zusätzlich gilt natürlich dass Strasse
1 als Vorfahrts- und Strasse 3 als Nebenstraße gekennzeichnet
waren.

Beschilderung setzt die Regel „rechts vor links“ außer Kraft.

Wenn Du auf einer Hauptstraße über eine abgeschaltete Ampel fährst, an der ein Polizist den Verkehr regelt und Dir die Fahrt frei gibt, sagst Du doch auch nicht, Du hättest allein schon wegen der Beschilderung Vorfahrt und der Polizist ist „nur son ein Bonus“ :smile:

Nahmt,
-Efchen

Hallo,

da kenne ich widersprüchliche Aussagen.

Bei einer Haltelinie gilt absolut es muss gehalten werden. Bei zwei Haltelinien kann über die erste gefahren werden.

Eigentlich ist der Gesetzestext eindeutig.

Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen gegeben werden, ordnet sie an: „Hier halten!“. Dasselbe gilt vor Bahnübergängen für den, der warten muß (§ 19 Abs. 2).

Da steht nichts, von gilt nicht für …Abbieger. Auch nichts über eine zweite Haltelinie.

Mir ist nur nicht klar ob es als Rotlichtverstoß geahndet werden kann, was ich eigentlich nicht glaube, oder als Haltelinienverstoß geahndet wird.

Gruß

hartmut

Bei einer Haltelinie gilt absolut es muss gehalten werden. Bei
zwei Haltelinien kann über die erste gefahren werden.

Dann müsste man bei einer grünen Ampel an der Haltelinie anhalten.
Das kann so also nicht stimmen. Erst das Beiwerk macht es: Ampel, Polizist, Stop-Schild. An einer Haltelinie bei Zeichen 205 muss man ja auch nicht anhalten.
Und in diesem Falle ist die Linie ohnehin gestrichelt und es steht ein Vorfahrtstraßen-Schild.

Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206,

Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten. Eben. Trifft hier also nicht zu.

Da steht nichts, von gilt nicht für …Abbieger.

Hat ja auch nichts mit dem Abbiegen zu tun, sondern dass der Autofahrer sich auf der Vorfahrtstraße befindet und nicht die Ampel überqueren will.

Mir ist nur nicht klar ob es als Rotlichtverstoß geahndet
werden kann

So, wie wenn man an einer Ampelkreuzung an einer Rechtsabbiegerspur ohne Ampel abbiegt, wenn die Ampel auf der Geradeaus-Spur rot zeigt? Nonsense :smile:

Haltelinienverstoß geahndet wird.

Einen Haltelinienverstoß gibt es nicht. das hast Du oben schon zitiert. Die haltelinie ist nur ergänzender Natur. Ausschlaggebend ist das Beiwerk…

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Dann müsste man bei einer grünen Ampel an der Haltelinie
anhalten.
Das kann so also nicht stimmen. Erst das Beiwerk macht es:
Ampel, Polizist, Stop-Schild. An einer Haltelinie bei Zeichen
205 muss man ja auch nicht anhalten.
Und in diesem Falle ist die Linie ohnehin gestrichelt und es
steht ein Vorfahrtstraßen-Schild.

Deshalb auch ergänzend als Hilfslinie nur in Verbindung mit Ampel, Stoppstelle, Polizist, Bahnübergang falls ich nichts vergessen habe. Nur wenn etwas gebietet anzuhalten, muss ich anhalten.

Hat ja auch nichts mit dem Abbiegen zu tun, sondern dass der
Autofahrer sich auf der Vorfahrtstraße befindet und nicht die
Ampel überqueren will.

Hat jetzt nichts mit dem einfahren in den Ampelbereich zutun, sondern das vor der Ampel vor der Haltelinie gehalten werden muss wenn die Ampel Gelb oder Rot ist.

So, wie wenn man an einer Ampelkreuzung an einer
Rechtsabbiegerspur ohne Ampel abbiegt, wenn die Ampel auf der
Geradeaus-Spur rot zeigt? Nonsense :smile:

Da ist dann auch keine Haltelinie.

Einen Haltelinienverstoß gibt es nicht. das hast Du oben schon
zitiert. Die haltelinie ist nur ergänzender Natur.
Ausschlaggebend ist das Beiwerk…

Und ob es einen Haltelinienverstoß gibt, kostet 10€

Glaube du verwechselt es hier mit der Wartelinie, ist eine ganz andere Baustelle. Bei der Wartelinie soll ich halten, muss aber nicht.

Gruß

hartmut

Hat jetzt nichts mit dem einfahren in den Ampelbereich zutun,
sondern das vor der Ampel vor der Haltelinie gehalten werden
muss wenn die Ampel Gelb oder Rot ist.

In diesem Fall will ja der aus der Vorfahrtstraße gar nicht über die Ampel fahren.

Und ob es einen Haltelinienverstoß gibt, kostet 10€

Aber nur in Zusammenhang mit den entsprechenden Verkehrsschildern, Lichtzeichen etc. Bei einer Linie auf dem Boden muss ich nicht anhalten.
Sonst müsste ich ja auch auf der Autobahn stoppen, wo Abstandsmessungen gemacht werden :smile:

Glaube du verwechselt es hier mit der Wartelinie, ist eine
ganz andere Baustelle. Bei der Wartelinie soll ich halten,
muss aber nicht.

Egal, was für eine Linie, ich sage nur, dass mich eine Linie alleine ohne irgendwas anderes nicht zum Anhalten zwingen wird, wie Du ja selbst schon zitiert hast.
Aber wir schweifen ab, hier geht es nicht um irgendwelche Linien. Und IMHO ist der Fall ohnehin schon geklärt.

Nahmt,
-Efchen

Hi,

Folgende Szene:

3
| |
| |
| | A


1 > ===== 2
>

A

Jedoch ist der Fahrer aus Richtung 3 der Meinung, dass Fahrer
1 an der Haltelinie warten muss, da dieser die rote Ampel vor
sich hat. Er selbst möchte abbiegen, um an der roten Ampel zu
warten (um bei Grün nach 2 zu fahren.)

Wer hat Recht?

meiner Meinung nach darf der Fahrer aus Richtung 3 nicht zuerst abbiegen, da der Kreuzungsbereich frei zu halten ist. Würde er vor dem Fahrer aus Richtung 1 abbiegen, würde er quer auf der Kreuzung vor der roten Ampel zum Halten kommen - dass kann nicht richtig sein.
Allerdings weiß ich nicht, ob der Fahrer aus Richtung 1 fahren darf, solange die Ampel rot ist.

Soweit mein Verständnis. Leider beantwortet das die Frage im Betreff nicht.

Gruß,
Sabine

meiner Meinung nach darf der Fahrer aus Richtung 3 nicht
zuerst abbiegen

Das ist schon richtig,

, da der Kreuzungsbereich frei zu halten ist.

aber das nicht. Diese ominösen gestrichelten Linien sind ja dazu da, dass diejenigen, die geradeaus und über die Ampel fahren wollen, die Kreuzung freihalten für die, von aus der Richtung von 3 kommen.

Aber nach wie vor hat 1 Vorfahrt und 3 ist wartepflichtig.

Warum so eine gestrichelte Linie aber auch auf der Abbiegerspur ist, kann ich mir nicht erklären.

Würde er vor dem Fahrer aus Richtung 1 abbiegen, würde er quer
auf der Kreuzung vor der roten Ampel zum Halten kommen - dass
kann nicht richtig sein.

Doch, das ist ja so gewollt. Damit 3 auch mal ne Chance hat, in den Verkehr rein zu wollen, das klassischer „Bei Rot hier warten“-Beispiel.

Allerdings weiß ich nicht, ob der Fahrer aus Richtung 1 fahren
darf, solange die Ampel rot ist.

Wenn er abbiegt, will er ja nicht über die Ampel, also wieso sollte es?

Gruß,
-Efchen

Warum so eine gestrichelte Linie aber auch auf der
Abbiegerspur ist, kann ich mir nicht erklären.

Vielleicht ist das eine Wartelinie, die andeuten soll, wo Linksabbieger bei Gegenverkehr halten sollen, und hat gar nichts mit der Haltelinie für die Geradeausfahrer vor der Ampel zu tun.

Sebastian.

Vielleicht ist das eine Wartelinie, die andeuten soll, wo
Linksabbieger bei Gegenverkehr halten sollen, und hat gar
nichts mit der Haltelinie für die Geradeausfahrer vor der
Ampel zu tun.

Stimmt, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen, das wäre wohl die sinnvollste Erklärung.

Schönes Wochenende,
-Efchen