Auch Mountainbikes ... unter 11 kg Ausnahmen?

Hallo,

gibt es lt. § 67 StVZO (11) wirklich nur die Rennräder unter 11 kg als Ausnahme, bei denen die akkubetriebenen Leuchten nicht am Rad angesteckt sein müssen?

Was ist mit anderen Fahrrädern, wie z. B. Cyclocrossbikes, X-bikes, oder allen anderen Fahrrädern, die keinen Rennradlenker haben, aber (deutlich) leichter sind, als 11 kg?

Gibt es zu diesen § entsprechende Urteile oder Durchführungsverordnungen?

Grüße

Terence

Hallo,

darüber kannst du nachdenken,wenn du aus der Schnabeltasse trinkst,weil dich ein Pkw oder Lkw überfahren hat…

Guck doch mal nach draußen. 22 Uhr…wir haben August …Sommer!! und es ist schon zappenduster draußen…Fahrräder sieht man sauschlecht im Verkehr und bei der Dunkelheit ohne Licht schon gar nicht mehr…

Gerade heutzutage,wo es so gute technische Hilfsmittel wie die Batteriebetrieben LED-Beleuchtungen gibt,wo man sich nicht mehr wie früher einen Ast strampelte mit dem alten Dynamo…von der miesen Beleuchtung damals mal ganz zu schweigen…

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln…

Guck doch mal nach draußen. 22 Uhr…

Wer sagt das diese Bedingungen gemeint sind?
Die Vorschriften der StVZO kennen keine Tageszeiten, es besteht also auch am Tag eine Mitführungspflicht - und das ist wohl auch der Hintergrund der Frage…

Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln…

Ich auch, aber nur über Deine „Denkweise“…

Gruß Crack

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Abend,

zuerst mal, beachte nicht die Antwort von dem User F. Müller, der weiß meistens selbst nicht was er schreibt und…

gibt es lt. § 67 StVZO (11) wirklich nur die Rennräder unter
11 kg als Ausnahme, bei denen die akkubetriebenen Leuchten
nicht am Rad angesteckt sein müssen?

Was ist mit anderen Fahrrädern, wie z. B. Cyclocrossbikes,
X-bikes, oder allen anderen Fahrrädern, die keinen
Rennradlenker haben, aber (deutlich) leichter sind, als 11 kg?

bist Du dir das sicher, dass diese Fahrräder weniger als 11 KG wiegen?

Wenn ja, dann ist für diese die selbe Regelung anzuwenden. Hier steht zwar etwas von Rennrädern, aber ich glaube dies darf nicht so deutlich (wörtlich) genommen werden.

Nach Nachfrage bei einem Polizisten meinte dieser zu mir, dass es für alle Räder gilt, welche weniger als 11 KG wiegen.

RS99

darüber kannst du nachdenken,wenn du aus der Schnabeltasse
trinkst,weil dich ein Pkw oder Lkw überfahren hat…

Guck doch mal nach draußen. 22 Uhr…wir haben August
…Sommer!! und es ist schon zappenduster
draußen…Fahrräder sieht man sauschlecht im Verkehr und
bei der Dunkelheit ohne Licht schon gar nicht mehr…

Gerade heutzutage,wo es so gute technische Hilfsmittel wie die
Batteriebetrieben LED-Beleuchtungen gibt,wo man sich nicht
mehr wie früher einen Ast strampelte mit dem alten
Dynamo…von der miesen Beleuchtung damals mal ganz zu
schweigen…

:smiley:a kann ich nur mit dem Kopf schütteln…

Eigentlich kann man nur über Deinen Schwachsinn den Kopf schütteln.
Hast Du eigentlich das Posting gelesen oder wolltest Du nur mal wieder Müll abladen?

RS99

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Hallo,

du schaust zu viel fernöstliches…das mit den magischen Kung-Fu und sonstigen fernöstlichen Techniken klappt nur im Film gegen Autos…real bist du ein Fleck auf der Straße …(Und bei mir gut verrieben,denn für dich lege ich den Rückwärtsgang ein…*g*).

denn für dich lege ich den
Rückwärtsgang ein…*g*

Aber bitte nicht danach im Kofferraum suchen!

Nur noch mal für Dich und diesmal wieder gaaaaannnnnzz langsam getippt, damit auch Du mit dem lesen und dem verstehen nachkommst.

HAST DU DAS UP WIRKLICH GELESEN!

Und BTW,
deine …Taste klemmt wieder. Also bitte kauf Dir ein neues Laptop oder versuche Deine Finger schneller wider von den Tasten zu nehmen.

du schaust zu viel fernöstliches…das mit den magischen
Kung-Fu und sonstigen fernöstlichen Techniken klappt nur im
Film gegen Autos…real bist du ein Fleck auf der Straße
…(Und bei mir gut verrieben,denn für dich lege ich den
Rückwärtsgang ein…*g*).

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