Hallo Hammi,
zuerst vorneweg: Ich kann, darf und will dir keinen rechtlichen Rat geben. Ich bin kein Rechtsanwalt. Du schreibst:
Er bremste allerding nicht zu
stark sondern der Situation angemessen, der hintere Fahrer
reagierte daraufhin nicht schnell genug.
Ich war bei dem Unfall nicht dabei und du auch nicht (nehme ich jedenfalls an), also wissen wir nicht, was tatsächlich passiert ist. Daher kann ich nicht sagen, wer Schuld hat. Dein Freund, der Auffahrende oder alle beide?
Und da wir auch nicht wissen, was die beiden Unfallbeteiligten bei der Polizei zu Protokoll gegeben haben, kann ich dir nur die rechtliche Lage im Allgemeinen erläutern. Ich werde mir Mühe geben, dir alles korrekt aufzuzeigen, allerdings ist meine Antwort NICHT VERBINDLICH und du kannst dich in einem Verfahren nicht darauf berufen.
Also los:
1.
Man sagt zwar immer, dass derjenige Schuld hat, der auffährt, was aber so in der Absolutheit nicht stimmt. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Es kann ja sein, dass deinem Freund der hinter ihm fahrende auf die Nerven ging und er deswegen gebremst hat, um den anderen zu erschrecken. Das wäre aber sehr schlecht, denn dann riskiert er seinen Führerschein. Das wäre möglicherweise ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §315b StGB und da ist sogar eine Haftstrafe möglich. Gesetzestext findest du z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Die absichtliche Vollbremsung fiele unter „ebenso gefährlicher Eingriff“ oder evtl. „Hindernisse bereiten“. Wenn man das macht, um einen Unglücksfall zu provozieren wird es noch übler. Der Absatz 3 sagt, dass das ein Verbrechen nach §315 StGB wäre mit nicht unter einem Jahr bis zehn (!) Jahre Haftandrohung. Siehe
http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html
Selbst wenn der Unfall nicht passiert, bliebe es beim Versuch, der auch strafbar ist.
Dies nur, um zu zeigen, dass der vorn Fahrende sehr wohl auch Schuld haben kann.
2.
Man darf auch nicht wegen einer Katze oder Tieren in dieser Größe VOLL abbremsen, wenn jemand nachfolgt. Das ist kein triftiger Grund und es gab schon manche Versicherungen, die den Vordermann in Regress nahmen, also den bezahlten Schaden in Rechnung stellten.
3.
Nur wegen eines Ortsschildes innerhalb kurzer Strecke von 90 auf 50 STARK abzubremsen ist auch kein triftiger Grund. Wenn man vorausschauend fährt, kann man rechtzeitig langsam runterbremsen.
4.
Entscheidend ist: Wie stark wurde abgebremst? Wie groß war er Abstand des Nachfolgenden?
Wie soll die Polizei das vor Ort feststellen? Da gibt es nur Zeugenaussagen bzw. die Aussagen der beiden Beteiligten. In Zeiten von ABS gibt es nicht mehr viele Blockierspuren. Vielleicht kann man anhand der Beschädigungen an den Autos eine ganz, ganz grobe Schätzung der Geschwindigkeiten machen.
Aber: Polizisten sind keine Sachverständige! Auch nicht bei der Schadenshöhe.
Zumindest ist der Polizist nicht von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ausgegangen, weshalb es wahrscheinlich kein extrem hoher Schaden ist.
5.
Er kann auch sein, dass die Polizei beide Beteiligte angezeigt hat. Deinen Freund so, wie du geschildert hast und den Auffahrenden wegen zu geringen Sicherheitsabstands oder wegen Unachtsamkeit.
6.
Wenn dein Freund mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Das kann er selbst machen oder über einen Anwalt. Danach KANN es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Wie die ausgeht, weiß natürlich niemand. Es kann sein, dass er freigesprochen wird, oder auf dem Bußgeld sitzen bleibt und auch die Gerichtskosten zahlen muss.
7.
Der Text
„Sie bremsten als Vorrausfahrender stark, ohne zwingenden
Grund, sodass es zum Unfall kam.“
stammt aus dem Bußgeldkatalog und kostet nach meiner Info 30 Euro. Das würde keine Punkte in Flensburg geben.
8.
Verhängung eines Bußgeldes sagt noch gar nichts über versicherungstechnische Dinge. Das muss man ganz strikt trennen. Es kann sein, dass nur EINER von der Polizei verwarnt wird, aber die Versicherungen sich auf 70:30 Prozent oder irgendeine andere Regelung der Schäden verständigen und daher BEIDE höhergestuft werden.
Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen.
Gerald