Auffahrunfall vor Ortseingang

Hallo

ich habe folgendes Problem,

ein guter Freund hatte einen Auffahrunfall vor einem Ortseingangsschild und war der vorrausfahrende Fahrer. Als er dann aus ca. 90km/h abbremste fuhr ihm ein anderer Fahrer hinten auf. Die Polizei hat die Aussage der Beteiligten aufgenommen allerdings gegen den Freund. Ein Polizist notierte „Sie bremsten als Vorrausfahrender stark, ohne zwingenden Grund, sodass es zum Unfall kam.“, mein Freund unterschrieb auf diesem Zettel da er den Sinn des Textes nicht verstand(versteht kaum deutsch). Er bremste allerding nicht zu stark sondern der Situation angemessen, der hintere Fahrer reagierte daraufhin nicht schnell genug.

Kann mir da jemand helfen? Bitte um schnelle Antwort

MfG Hammi

Was genau hat er unterschrieben? Ist sicher daß er etwas unterschrieben hat?

Das wäre bei der Polizei nicht üblich.

Er soll seiner Versicherung gegenüber den Unfallhergang wahrheitsgemäß schildern und sich zur Regulierung seines Schadens an die gegnerische Versicherung wenden. Diese bekommt er beim Zentralruf der Autoversicherer. Stellt die sich quer, zum Anwalt gehen.

Was ein evtl. gegen ihn eingeleitetes Bußgeld angeht, so kann er ja bis vor Gericht gehen. Wenn der Unfall so war wie hier geschildert, sehe ich da kein Problem. Ein Sprichwort heißt „Wer auffährt, ist Schuld“ und das stimmt zu 99,9% auch.

Hallo Hammi,

zuerst vorneweg: Ich kann, darf und will dir keinen rechtlichen Rat geben. Ich bin kein Rechtsanwalt. Du schreibst:

Er bremste allerding nicht zu
stark sondern der Situation angemessen, der hintere Fahrer
reagierte daraufhin nicht schnell genug.

Ich war bei dem Unfall nicht dabei und du auch nicht (nehme ich jedenfalls an), also wissen wir nicht, was tatsächlich passiert ist. Daher kann ich nicht sagen, wer Schuld hat. Dein Freund, der Auffahrende oder alle beide?
Und da wir auch nicht wissen, was die beiden Unfallbeteiligten bei der Polizei zu Protokoll gegeben haben, kann ich dir nur die rechtliche Lage im Allgemeinen erläutern. Ich werde mir Mühe geben, dir alles korrekt aufzuzeigen, allerdings ist meine Antwort NICHT VERBINDLICH und du kannst dich in einem Verfahren nicht darauf berufen.

Also los:
1.
Man sagt zwar immer, dass derjenige Schuld hat, der auffährt, was aber so in der Absolutheit nicht stimmt. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Es kann ja sein, dass deinem Freund der hinter ihm fahrende auf die Nerven ging und er deswegen gebremst hat, um den anderen zu erschrecken. Das wäre aber sehr schlecht, denn dann riskiert er seinen Führerschein. Das wäre möglicherweise ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach §315b StGB und da ist sogar eine Haftstrafe möglich. Gesetzestext findest du z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Die absichtliche Vollbremsung fiele unter „ebenso gefährlicher Eingriff“ oder evtl. „Hindernisse bereiten“. Wenn man das macht, um einen Unglücksfall zu provozieren wird es noch übler. Der Absatz 3 sagt, dass das ein Verbrechen nach §315 StGB wäre mit nicht unter einem Jahr bis zehn (!) Jahre Haftandrohung. Siehe
http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html
Selbst wenn der Unfall nicht passiert, bliebe es beim Versuch, der auch strafbar ist.
Dies nur, um zu zeigen, dass der vorn Fahrende sehr wohl auch Schuld haben kann.
2.
Man darf auch nicht wegen einer Katze oder Tieren in dieser Größe VOLL abbremsen, wenn jemand nachfolgt. Das ist kein triftiger Grund und es gab schon manche Versicherungen, die den Vordermann in Regress nahmen, also den bezahlten Schaden in Rechnung stellten.
3.
Nur wegen eines Ortsschildes innerhalb kurzer Strecke von 90 auf 50 STARK abzubremsen ist auch kein triftiger Grund. Wenn man vorausschauend fährt, kann man rechtzeitig langsam runterbremsen.
4.
Entscheidend ist: Wie stark wurde abgebremst? Wie groß war er Abstand des Nachfolgenden?
Wie soll die Polizei das vor Ort feststellen? Da gibt es nur Zeugenaussagen bzw. die Aussagen der beiden Beteiligten. In Zeiten von ABS gibt es nicht mehr viele Blockierspuren. Vielleicht kann man anhand der Beschädigungen an den Autos eine ganz, ganz grobe Schätzung der Geschwindigkeiten machen.
Aber: Polizisten sind keine Sachverständige! Auch nicht bei der Schadenshöhe.
Zumindest ist der Polizist nicht von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ausgegangen, weshalb es wahrscheinlich kein extrem hoher Schaden ist.
5.
Er kann auch sein, dass die Polizei beide Beteiligte angezeigt hat. Deinen Freund so, wie du geschildert hast und den Auffahrenden wegen zu geringen Sicherheitsabstands oder wegen Unachtsamkeit.
6.
Wenn dein Freund mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Das kann er selbst machen oder über einen Anwalt. Danach KANN es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Wie die ausgeht, weiß natürlich niemand. Es kann sein, dass er freigesprochen wird, oder auf dem Bußgeld sitzen bleibt und auch die Gerichtskosten zahlen muss.
7.
Der Text

„Sie bremsten als Vorrausfahrender stark, ohne zwingenden
Grund, sodass es zum Unfall kam.“

stammt aus dem Bußgeldkatalog und kostet nach meiner Info 30 Euro. Das würde keine Punkte in Flensburg geben.
8.
Verhängung eines Bußgeldes sagt noch gar nichts über versicherungstechnische Dinge. Das muss man ganz strikt trennen. Es kann sein, dass nur EINER von der Polizei verwarnt wird, aber die Versicherungen sich auf 70:30 Prozent oder irgendeine andere Regelung der Schäden verständigen und daher BEIDE höhergestuft werden.

Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen.

Gerald

Hallo Hammi,

die Straßenverkehrsordnung besagt, dass jeder seine Geschwindigkeit und seinen Abstand zum Vordermann so einrichten muss, dass er jederzeit rechtzeitig anhalten kann, selbst wenn der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund bremst. Dahinter steckt, dass der Nachfolgende gar nicht immer erkennen kann, ob sich für den Vordermann plötzlich die Notwendigkeit zu einer starken Bremsung ergibt. Es könnte z.B. ein Kind auf die Fahrbahn laufen, das der Hintere gar nicht sehen kann. Selbst in dieser Situation muss er in der Lage sein, rechtzeitig hinter dem Anderen zum Stehen zu kommen. Kann er das nicht und fährt auf, dann hat er gegen diese Vorschrift verstoßen und ist der Verursacher dieses Unfalles.
Natürlich darf der Vordere nicht aus lauter Spass und ohne Grund stark abbremsen. Das kann allerdings nur zu einer Teilschuld führen, so dass er auf einem Teil seines Schadens sitzen bleiben kann. Der Nachfolgende ist dadurch nicht aus seiner Verpflichtung entlassen. Das regeln die Versicherungen unter einander.
Es gilt der generelle Grundsatz: Wer auffährt ist schuld. Ob der Andere an den Kosten beteiligt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Im Übrigen ist es fast unmöglich, nachzuweisen, dass der Vordere keinen Grund zum Bremsen hatte.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo,

da werden Sie wohl nicht ohne Rechtsanwalt auskommen. In welchem Bundesland läßt die Polizei denn Schuldeingeständnisse unterschreiben? Sowas kenne ich nicht.

Ich würde zunächst direkt der Kfz-Versicherung mitteilen, dass man die Unfallverursachung bestreitet, damit noch kein Schaden reguliert wird. Und dann muss zur Not ein Gericht klären, ob das einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit ein zwingender Grund zum Bremsen ist. Wobei ich es hier so verstehe, dass Ihr Freund quasi eine Vollbremsung von 90 auf 50 gemacht hat.

Schöne Feiertage

Streetjudge

Hallo,
Dein Freund kann seine Aussage jederzeit korrigieren, sowohl bei der Polizei als auch später gegenüber der bußgeldstelle oder bei gericht, wenn es dazu Nomen sollte. Am besten, er geht ( vielleicht zusammen mit Dir) sofort nochmal zur Polizei und gibt die korrekte Aussage zu Protokoll, lesen und prüfen vor Unterschrift!
Grüße
HelmI

Hallo Hammi,
Die Vorgehensweisen der Polizei bei einem Verkehrsunfall unterscheiden sich etwas je nach Bundesland. In der Regel wird jedoch vor Ort durch die Polizei festgestellt, ob ein Unfall überhaupt passiert ist (Schaden) und wer der Unfallverursacher aus polizeilicher Sicht ist. Diesem wird ein Verwarngeld von 35.- EUR angeboten. Dies kann der Verursacher vor Ort bezahlen oder auch ablehnen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Das bezahlen des Verwarngeldes dient nur der Ahndung der Ordnungswiedrigkeit (also dem verursachten Unfall). Sie ist keine Feststellung der Schuld. Zum Unterschreiben gibt es vor Ort auch nichts.

Dein geschildertes Problem ist erstmal nicht so tragisch.
Was ist zu tun? Dein Freund muss den Unfall erstmal seiner Versicherung melden. Hier sollte er unbedingt angeben, wie er den Unfall erlebt hat und dass er mit der Entscheidung der Polizei nicht einverstnaden ist, da er der Ansicht ist, dass der andere Verkehrsteilnehmer ihm aufgefahren sei. Alles andere Regeln dann die Versicherungen untereinander.

LG…

Ein Polizist notierte
„Sie bremsten als Vorrausfahrender stark, ohne zwingenden
Grund, sodass es zum Unfall kam.“, mein Freund unterschrieb
auf diesem Zettel da er den Sinn des Textes nicht
verstand(versteht kaum deutsch). Er bremste allerding nicht zu
stark sondern der Situation angemessen, der hintere Fahrer
reagierte daraufhin nicht schnell genug.

In w3elchem Bundesland war denn das? Bei uns in Berlin unterschreibt keiner etwas bei uns, sonder braucht sich erst nach der schriftlichen Anhörung äußern.
Zum Fall kann ich nur raten, einen Anwalt aufzusuchen. Vorher aber möglichst genau notieren/skizzieren/fotografieren, WO GENAU der Unfall war: z.Bsp. 100 METER oder 1 KM vor dem Ortseingangsschild, Sicht- und Fahrbahnverhältnisse etc…
Es gibt ja Leute, die blinken/bremsen schon in München, wenn sie in Hamburg abbiegen wollen und Andere, die Bremsen erst in Höhe Ortsschild von 100 km/h auf 50 km/h - und finden das lustig.
Wie schon gesagt: alles genau notieren und abwarten, was für ein Buß-/Verwarngeld-Bescheid ins Haus flattert und dann 'nen Anwalt aufsuchen.

Ansonsten wünsche ich schöne Feiertage - nicht verrückt machen!

Da gibts nur einen Rat.

Er sollte sich einen guten Anwalt suchen.

Verstoß zugegeben. Das war der Tatbestand aus dem Tatbestandskatalog. 30 Euro. Eig hätte er sie gleich bezahlen müssen…

Hallo!

Wieso bremste denn ihr Freund ab? War vor ihm ein Hindernis?

Wurde der ihm auffahrende Verkehrsteilnehmer verletzt oder wieso wurden die Aussagen der Beteiligten aufgenommen?

Sollte niemand verletzt worden sein, bliebe es ohnehin nur bei einer Ordnungswidrigkeit, die mit 30 Euro geahndet wird, dann wäre allerdings die Aussagenaufnahme um sonst gewesen. Die Versicherung ihres Freundes geht wohl nach oben, sonst passiert nichts weiter.

Sollte ihr Freund jedoch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen, da der andere Verkehrsteilnehmer durch den Auffahrunfall verletzt wurde, hilft nur der Gang zum Anwalt…zumindest wenn es tatsächlich so ist, dass ihr Freund tatsächlich nicht ohne Grund abgebremst hat.

Ich frage mich jedoch, wie die Aussagen aller Beteiligten aufgenommen werden konnten, wenn doch ihr Freund kaum deutsch versteht. Dann hätte möglichst ein Dollmetscher verständigt werden müssen.

Es ist leider immer schwer, zu solchen Sachen eine genaue Antwort zu geben, wenn man selbst nicht dabei war.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

Die Polizei stellt Tatsachen und leitete dementsprechende Ermittlungen ein. Dein Freund wird dann wahrscheinlich ein Verwarnung bekommen haben. Es kommt nun darauf an, ob er sie gleich bar bezahlt hat, oder nicht. Sollte er es nicht getan haben, wird er eine Zahlungsaufforderung zugeschickt bekommen. In der hat er dann die Gelegenheit, den Widerspruch zu fomulieren.
Die Schadensersatzanspüche des Unfallgegners und das Bußgeld der Polizei sind zwei paar Stiefel. Das erste muss im Streitfall gerichtlich gelöst werden, denn nur ein Richter kann Schuld und Unschuld festellen. So streiten sich dann eben die Versicherungen, wenn Dein Freund seiner Versicherung ggü. einen anderen Sachverhalt angibt.
Dagegen steht aber dann halt trotzdem seine Aussage von der Polizei.
Ich würd raten, einen Anwalt aufzusuchen, der sich der Sache annimmt. der kann auch beraten und Wege aufzeigen.

Gruß
C.

Also
Es wurde niemand verletzt nur leichter sachschaden er hat gebremst weil da n ortsschild war (50 km/h) und direkt danach (nach dem ortsschild) musste er rechts abbiegen. (dummerweise?) hat er der polizei gesagt dass der andere fahrer ihn provoziert hat.
mfg hammi

Wenn das nur ein VU mit Sachschaden war, dann werden die keine große Sache daraus machen.
Aber Fakt ist, er hat seine Aussage mit seinem Namen unterschrieben und somit ist es rechtskräftig.

Hallo!

Ich war ein paar Wochen nicht hier…Ich nehme an, du hast mittlerweile genug Antworten erhalten.