Autounfall - wie geht es jetzt weiter?

Hallo… ich hatte heute am späten Abend einen Autounfall. Ich bin von dem Hof meiner Freundin gekommen und dann links abgebogen, habe auch wie immer gut geschaut weil die Stelle sehr unübersichtlich ist. Bin dann gefahren und aufmal kam von links ein PKW, der mir dann mit ca. 80 in die Fahrerseite gerast ist. Mein Auto Vollschaden, der andere Motorschaden. Dem anderen Fahrer ist nichts passiert, mir auch nicht wirklich, halt Gehirnerschütterung, Prellungen und mein rechtes Knie ist kaputt.
Mein Auto ist nur haftpflichtversichert, und soweit ich weiß ist es jetzt doch so, dass meine Versicherung den Schaden des Anderes bezahlt und ich Pech habe, oder?
Der andere PKW war ein Neuwagen und der Fahrer verlangt jetzt einen Leihwagen und einen komplett neuen PKW; also nicht nur einen neuen Motor. Wird er das von meiner Versicherung bekommen? Ich hab da nun überhaupt keine Ahnung von und wollte mich kurz grob informieren, was auf mich zukommt.

Vielen Dank im Voraus!

hi
deine vers. bezahlt alles was dem anderen zusteht - da mußt du dir aber nicht den kopf drüber zerbrechen - an dich kann der geschädigte auch keien forderungen stellen,
du mußt den schaden nur deiner vers. melden,
dein schaden bezahlt keiner (wenn du das nicht extra abgesichert hast)
gruß

Das entscheidet deine Haftpflichtversicherung, was und wieviel bezahlt wird? Also keine Sorge - nur den Schaden schnell wahrheitsgemäß melden. LG waldemar

Hallo,

machen Sie sich keine Sorgen. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und verweisen Sie den Unfallgegner an diese. Der Versicherer und der Unfallgegner werden dann direkt die Abwicklung übernehmen. Der Versicherer wird dann den Schaden entschädigen, welcher dem Unfallgegner zusteht.

Grundsätzlich übernimmt Ihr Versicherer den Schaden des Unfallgegners zu dem Haftungsteil zu dem Sie haften. Sollte der Unfallgegner eine Mitschuld treffen, dann wird seinerseits dessen Versicherer Ihren Schaden zu dem entsprechenden Mithaftungsteil übernehmen.

Wen welches Verschulden trifft kann ich von hier aus allerdings nicht sagen. Dies können Sie aber zu gg. Zeit auch mit Ihrem Versicherer besprechen.

Hoffe dies hilft Ihnen schon mal weiter.

Viele Grüße
Nancy

Hallo,

auf dich kommt gar nicht viel zu; ausser: eigene Kfz-Vers. anrufen und Schaden melden, den Rest macht die.

Den Rest hast du völlig richtig erkannt: Wenn du selbst den Unfall schuldhaft verursacht hast und dein Auto nicht kaskoversichert war, erhältst du keine Erstattung von der Versicherung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Schaden dem Versicherer melden und gut ist!
Sofern Sie Alkohol im Blut hatten, könnte ein Regress drohen, ansonsten wird sich der Geschädigte mit Ihrer Gesellschaft auseinandersetzen müssen.

gute Besserung
sturm

Sie trifft natürlich die Schuld so wie Sie das schildern. Das einzige was Sie tun müssen, Sie müssen den schaden Ihrer Versicherung melden, sonst gar nichts. Diese wird sich mit dem Geschädigten auseinandersetzen und ihm das zugestehen was ihm zusteht. Sie selbst sollten sich aus der Sache völlig heraushalten und auf keinen Fall mit dem Kontrahenten selbst herumkaspern. Das bringt nichts. Ob Ihre Versicherung 1,00 € bezahlt oder 100000 € spielt für Sie sowieso zunächst überhaupt keine Rolle. Ihre Beitragsprämie erhöht sich in jedem Fall nur um eine Stufe.

mfg

Walter Dettinger

Überlasse die „Schuldfrage“ der Versicherung, zahle nichts. Bei Forderungen soll er sich an deine Versicherung wenden. Zahlen deinerseits kann als Schuld gewertet werden.

Von Links mit 80. Hat der Fahrer Vortritt-Rechts missachtet? Ist 80 nicht zu schnell an diesem Ort? Kreuzungen dürften meist nicht mit 80 befahren werden… das muss der Richter entscheiden, du kannst darüber nur philosophieren ohne etwas beeinflussen zu können - also lass es sein.

Gerhirnerschütterung: Deine Diagnose! Arbeitsausfall, Spätfolgen? Ich würde zur Polizei gehen (eine allf. Busse riskieren). Verlangt die Versicherung das? Was meint die Versicherung? Hast du die Befugnis das Auto zu fahren? (Ausweise, Alkohol etc.)

Dein Gesprächspartner ist im Moment deine Versicherung. Anwalt? Hast du deine Forderung gegenüber der Versicherung gestellt?

Da der Unfall gestern passiert ist, fälle in den nächsten Tagen keinen Entscheid.

lese Deine Frege erst heute.
Brauchst Du von mir nochj eine Antwort?
Jürgen

Hallo Leeny91,
das ist natürlich nicht sehr schön, aber hauptsache Dir ist nichts schlimmeres passiert. Da gibt es ganz andere Fälle. So und nun zu den Fakten. Die Schäden an Deinem Fahrzeug würde nur eine Vollkaskoversicherung bezahlen. Wenn Du die nicht hast bleibst Du auf den Kosten sitzen. Die Schäden an dem anderen Fahrzeug zahlt Deine Haftpflichtversicherung. Du musst das dort melden, ggf. hat sich auch der andere dort schon gemeldet. Die Versicherung prüft nun den Sachverhalt und würde bei eindeutiger Schuld Deinerseits den Schaden an dem anderen Fahrzeug zahlen. Wenn das Fahrzeug sehr jung ist und wenig Kilometer gelaufen ist kann ein Anspruch auf ein neues Fahrzeug bestehen. Die Grenzen sind da aber sehr eng. Ansonsten erhält er die Kosten für eine Reparatur. Für die Ausfallzeit hat er Anspruch auf ein Leihfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung.(Geldbetrag je nach verunfalltem Fahrzeug pro Tag) Ist der Schaden sehr hoch kann es auch eine Abrechnung auf Totalschadenbasis geben. Dann erhält der andere den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall - dem Wert des verunfallten Fahrzeugs (sogenannter Restwert). Insgesamt sind das aber Sachen um die Du Dich nicht kümmern musst, das erledigt die Versicherung. Je nach Deinem bisherigen Versicherungsverlauf kannst Du in Deiner Haftpflichtprämie hochgestuft werden. Manchmal gibt es aber auch sogenannte Rabattretter. Damit hat man qausi einen Schaden frei, man wird also nicht hochgestuft. Da solltest Du einfach mal mit der Versicherung telefonieren und Dir das erklären lassen. Jetzt aber noch eine ganz andere Frage: Wenn die Unfallstelle so unübersichtlich ist, sind dann 80 km/h des anderen nicht viel zu schnell? Eigentlich muss die Geschwindigkeit so angepasst sein das man ggf. auch auf so ein einscherendes Fahrzeug noch reagieren kann. Eventuell hast Du auch Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des anderen. Ich würde dort einfach einmal Ansprüche geltend machen. Eventuell gibt es da eine Teilschuld und Du erhälst von der anderen Versicherung auch Geld für Deinen Schaden. In der Regel gibt es da eine Quotelung. Da Du ja auch verletzt wurdest hast Du eventuell dann auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Also einfach die andere Versicherung mit Deinen Forderungen angehen. Falls Dir das alles zuviel ist wäre ein Rechtsanwalt zu empfehlen. Er kann den Hergang und die Chance für Dich einschätzen und die Schmerzengeldsache regeln. Die Rechnung des RA würde auch nach der Quotelung anteilig von der Versicherung gezahlt werden. Also alles Gute und viele Erfolg. Gruß Roland

Ich vermute, dass dieser Vorgang sich bereits erledigt hat. Wenn noch Fragen sind, bitte posten.

MfG
CKH