Bei Fahrzeugführerermittlung reagieren?

Hallo!

Ich habe hier eine Frage, welche zwar immer mal wieder im Internet diskutiert wird, aber es wird nie darauf eingegangen: „Wie genau verweigert man die Aussage?“
Nur eine Seite meinte, man soll es einfach komplett ignorieren und gut ist (aber eine einzige Seite ist nicht viel).

Ein paar Worte vorne weg:

Es geht mir um eine Fahrzeugführerermittlung. Das Fahrzeug ist ein Moped und und der Fahrer hat einen Integralhelm getragen (also ist er eher schwer zu erkennen bzw. es könnte jeder gewesen sein).

Zuerst gibt es ja von der Polizei eine Vorladung als Zeuge. Soweit so gut, das kann man (und sollte es in manchen Fällen auch tun) ignorieren.
Nachdem der Termin verstrichen ist kommt die nächste Post, in der es um eine Fahrzeugführerermittlung geht.

Hier heißt es sinngemäß:

Gemäß den amtlichen Unterlagen sind Sie Halter des o.g. Kfz. Sie werden gebeten, den Namen und die Anschrift des Fahrers mitzuteilen."

  1. Sollten Sie selbst Fahrer gewesen sein, steht es Ihnen frei, Angaben zum Sachverhalt zu machen bzw. zu verweigern.

  2. Familienmitglieder und so weiter muss man nicht belasten.
    Falls das nicht vorliegt und man verweigert trotzdem die Aussage, ist es Strafveretilung bzw. -begünstigung.

  3. allgemeines Geplänkel

Unten ist so ein hübsches Feld in das man alles einschreiben und es zurückfaxen kann oder es vor Ort abgeben kann.

Jetzt die Frage:
Muss man überhaupt etwas machen? Also muss man reagieren und reinschreiben: „Ich verweigere die Aussage.“ oder kann man es auch einfach ignorieren und zu den Akten legen ohne zu reagieren?

Natürlich nur, wenn auch einer der o.g. Punkte vorliegt, nach dem man verweigern kann - nur um das nochmal gesagt zu haben.

Hallo !

Was ist denn mit Eingestehen und „Zahlemann & Söhne“,denn schließlich weiss hier jeder im Forum,wer gefahren sein wird.
Nicht der große Unbekannte oder ein Familienmitglied,sondern der Halter war es selbst,wetten ?

Durch Nichtbeantworten wird nichts besser,also dann eben eintragen „Verweigere die Aussage“.

Dann wirds wohl eingestellt werden,was man ja auch wollte,falls die Behörde nicht noch Ermittlungsansätze finden sollte.

MfG
duck313

Hi,

Wieviele Einzelkinder wohl da schon: „Familie oder ich wars“ angekreuzt haben?

grüße
lipi

Dass es jedem klar ist, wer der wahre Fahrer gewesen sein dürfte, bestreite ich nicht.

Nun fing ein Kumpel eben an, solang es kein persönliches Einschreiben war, kann man es getrost ignorieren und sagen „habe ich nie erhalten“.
Was meint ihr dazu?

Dass die ganze Sache moralisch höchst fragwürdig ist steht sicherlich außer Frage.

Wieviele Einzelkinder wohl da schon: „Familie oder ich wars“
angekreuzt haben?

Da musste ich jetzt schmunzeln.
Also entgegen meiner Vorherigen Aussage doch kurz etwas hinschreiben und gut ist?

hi,

selbst bei einem 10 seitigem Roman darunter: Hat der Täter keine Verwandten die körperlich in Frage kommen, grenzt es den Kreis der Täter doch erheblich ein.

am tollsten wäre natürlich: „Ich berufe mich darauf, dass ich mich selbst nicht belasten muss und verweigere die Aussage“

vielleicht verkippt der Beamte beim lesen seinen Kaffee auf dieses Papier und der Tag ist och noch gerettet.

grüße
lipi

1 Like

Guten Abend!

Was ist denn mit Eingestehen und „Zahlemann & Söhne“

Ganz einfach: Danach war nicht gefragt.

Durch Nichtbeantworten wird nichts besser,also dann eben
eintragen „Verweigere die Aussage“.

Genau. Und am besten schreibt man noch hinzu, warum man meint, dazu berechtigt zu sein, indem man den Namen des Fahrers einfach nennt und angibt, in welchem Verwandtschaftsverhältnis man zu ihm steht.

Zwinker!

„Wie genau verweigert man die Aussage?“

Hallo,

man hält die Schnute.

Nur eine Seite meinte, man soll es einfach komplett ignorieren
und gut ist (aber eine einzige Seite ist nicht viel).

Da es ein Brief ( Anhörungsbogen/Zeugenbefragungsbogen? ) ohne Zustellungsnachweis ist braucht man nichts machen.

Es geht mir um eine Fahrzeugführerermittlung. Das Fahrzeug ist
ein Moped und und der Fahrer hat einen Integralhelm getragen
(also ist er eher schwer zu erkennen bzw. es könnte jeder
gewesen sein).

Kommt auf das Bild an, auch mit Helm ist der Fahrer zu erkennen.

Zuerst gibt es ja von der Polizei eine Vorladung als Zeuge.
Soweit so gut, das kann man (und sollte es in manchen Fällen
auch tun) ignorieren.

Ja

Nachdem der Termin verstrichen ist kommt die nächste Post, in
der es um eine Fahrzeugführerermittlung geht.

Hier heißt es sinngemäß:

Gemäß den amtlichen Unterlagen sind Sie Halter des o.g. Kfz.
Sie werden gebeten, den Namen und die Anschrift des Fahrers
mitzuteilen."

  1. Sollten Sie selbst Fahrer gewesen sein, steht es Ihnen
    frei, Angaben zum Sachverhalt zu machen bzw. zu verweigern.

oder man weiß von nichts.

  1. Familienmitglieder und so weiter muss man nicht belasten.
    Falls das nicht vorliegt und man verweigert trotzdem die
    Aussage, ist es Strafveretilung bzw. -begünstigung.

Solche Unverschämtheiten gehören ignoriert.

Unten ist so ein hübsches Feld in das man alles einschreiben
und es zurückfaxen kann oder es vor Ort abgeben kann.

Und wenn man nichts macht, müssen die den Poppes in Bewegung setzen und selber ermitteln.
Kann also Hausbesuch kommen, dem muss man aber nicht die Türe öffnen.

Muss man überhaupt etwas machen? Also muss man reagieren und
reinschreiben: „Ich verweigere die Aussage.“ oder kann man es
auch einfach ignorieren und zu den Akten legen ohne zu
reagieren?

Ablage Rund.

Natürlich nur, wenn auch einer der o.g. Punkte vorliegt, nach
dem man verweigern kann - nur um das nochmal gesagt zu haben.

Wenn man nichts weiß, weiß man eben nichts. Und Unschuldige darf man keiner Verfolgung aussetzen, wäre eine Straftat.

Gruß

Nostra

man hält die Schnute.

Kurz und knackig.

Da es ein Brief ( Anhörungsbogen/Zeugenbefragungsbogen? ) ohne
Zustellungsnachweis ist braucht man nichts machen.

Den Gedanken hatte ich auch schon.

Kommt auf das Bild an, auch mit Helm ist der Fahrer zu
erkennen.

Es gibt kein Bild, das Einzige was etwas bringen könnte wäre eine Gegenüberstellung.

  1. Sollten Sie selbst Fahrer gewesen sein, steht es Ihnen
    frei, Angaben zum Sachverhalt zu machen bzw. zu verweigern.

oder man weiß von nichts.

Das macht Sinn - aber sollte man dann nicht einen 2-Zeiler drunter schreiben, wenn man garnicht weiß wer der Fahrer war? Die Frage ist aber Offtopic, da es darum eigentlich nicht geht :wink:

  1. Familienmitglieder und so weiter muss man nicht belasten.
    Falls das nicht vorliegt und man verweigert trotzdem die
    Aussage, ist es Strafveretilung bzw. -begünstigung.

Solche Unverschämtheiten gehören ignoriert.

Sowieso

Unten ist so ein hübsches Feld in das man alles einschreiben
und es zurückfaxen kann oder es vor Ort abgeben kann.

Und wenn man nichts macht, müssen die den Poppes in Bewegung
setzen und selber ermitteln.
Kann also Hausbesuch kommen, dem muss man aber nicht die Türe
öffnen.

Das ist das schöne solange sie keinen Hausdurchsuchungsbefehl haben. Aber richterlich vorgeladen kann man werden, oder?

am tollsten wäre natürlich: „Ich berufe mich darauf, dass ich
mich selbst nicht belasten muss und verweigere die Aussage“

vielleicht verkippt der Beamte beim lesen seinen Kaffee auf
dieses Papier und der Tag ist och noch gerettet.

Das ist eigentlich ein guter Plan auf den Kaffee zu bauen. :wink:
Aber es zieht sich eine generelle Meinung durch alle Antworten, zu der auch die hier sehr gut passt.

Es gibt kein Bild, das Einzige was etwas bringen könnte wäre
eine Gegenüberstellung.

Hallo,

ist doch fein, dann soll der Halter ein Bild anfordern damit der Übeltäter der gerechten Strafe zugeführt werden kann. Ohne Bild kann der Halter leider nicht helfen.

Das ist das schöne solange sie keinen Hausdurchsuchungsbefehl
haben. Aber richterlich vorgeladen kann man werden, oder?

Oder Staatsanwalt.

Geht es eigentlich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Gruß

Nostra

Das klingt nach einem Plan. Wie ich schon bei lipi geschrieben habe: Diese Antwort scheint die einzig „richtige“ zu sein.

Es gibt kein Bild, das Einzige was etwas bringen könnte wäre
eine Gegenüberstellung.

Hallo,

ist doch fein, dann soll der Halter ein Bild anfordern damit
der Übeltäter der gerechten Strafe zugeführt werden kann. Ohne
Bild kann der Halter leider nicht helfen.

Den Satz kann man sich ja merken, wenn nachgefragt wird.

Das ist das schöne solange sie keinen Hausdurchsuchungsbefehl
haben. Aber richterlich vorgeladen kann man werden, oder?

Oder Staatsanwalt.

Stimmt.

Geht es eigentlich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Es geht um eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr.
Ansonsten würde sich der Aufwand auch garnicht lohnen. Bis zu 35,- für eine Ordnungswidrigkeit sollte man bereit sein aufzubringen. Alles andere, was über Geld hinaus gehen könnte ist halt das kritische.

Gruß

Nostra

Geht es eigentlich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Es geht um eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr.

Hallo,

da wäre es geraten sich in die Hände eines Anwaltes zu begeben. Spätestens wenn es zu einer Beschuldigung kommt.

Ansonsten würde sich der Aufwand auch garnicht lohnen. Bis zu
35,- für eine Ordnungswidrigkeit sollte man bereit sein
aufzubringen. Alles andere, was über Geld hinaus gehen könnte
ist halt das kritische.

Punkte, Fahrverbot, mehrere 100€ Bußgeld sind etwas mehr als 35€

Gruß

Nostra

Ansonsten würde sich der Aufwand auch garnicht lohnen. Bis zu

35,- für eine Ordnungswidrigkeit sollte man bereit sein
aufzubringen. Alles andere, was über Geld hinaus gehen könnte
ist halt das kritische.

Punkte, Fahrverbot, mehrere 100€ Bußgeld sind etwas mehr als
35€

Das bestreitet der UP ja nicht. Wobei es, wenn Nötigung rechtskräftig als Tatbestand festgestellt wird, sicher zu keinem Bußgeld kommt, sondern zu einer Geldstrafe und zu einem Führerscheinentzug mit Sperre bis zur erfolgreichen MPU, immerhin wurde das Fahrzeug als Tatwaffe missbraucht. Günstigstenfalls ist ein Strafbefehl drin. Bei Nötigung handelt es sich nämlich um keine OWi, sondern um eine Straftat, und da wird 1. in der Regel wesentlich hartnäckiger ermittelt und schon ist es 2. vorbei mit der raschen Owi-Verjährung.
Der Tipp „Aussitzen“ allein steht da nicht für die Super-Erfolgsaussichten. Ich rate auch zum Anwalt zu gehen, am besten zu Fuß.

Eine Nötigung mit einem Roller, es ist ja auch nicht zu fassen. Das ist ja schon fast wie „mit dem BMX-Rad einen Panzer ausgebremst“. Unter diesem Gesichtspunkt wäre eine Führerscheinsperre nicht das ungesündeste für den Fahrer.

Gruß
smalbop

1 Like

Das bestreitet der UP ja nicht. Wobei es, wenn Nötigung
rechtskräftig als Tatbestand festgestellt wird, sicher zu
keinem Bußgeld kommt, sondern zu einer Geldstrafe und zu einem
Führerscheinentzug mit Sperre bis zur erfolgreichen MPU,

Hallo,

deshalb habe ich auch gefragt ob es sich um eine Owi oder Straftat handelt. Bei Owi oder Straftat sind die Regeln eben etwas anders.

immerhin wurde das Fahrzeug als Tatwaffe missbraucht.

Wie sieht es eigentlich mit der Unschuldsvermutung aus? Bisher steht da nur ein Verdacht im Raum.

Günstigstenfalls ist ein Strafbefehl drin. Bei Nötigung
handelt es sich nämlich um keine OWi, sondern um eine
Straftat,

Günstigenfalls wird das Verfahren eingestellt.
Ja, langsam kennen wir den Unterschied zwischen Owi und Straftat. Einschließlich Verjährungsfristen, und Folgen.

und da wird 1. in der Regel wesentlich hartnäckiger
ermittelt und schon ist es 2. vorbei mit der raschen
Owi-Verjährung.

Und es ist das gute Recht eines jeden, sich der Verfolgung zu entziehen.

Der Tipp „Aussitzen“ allein steht da nicht für die
Super-Erfolgsaussichten. Ich rate auch zum Anwalt zu gehen, am
besten zu Fuß.

Es geht nicht um aussitzen, sondern darum nicht ermittelt zu werden. Der Anwalt kann jetzt nur im Vorfeld beraten, handeln kann er erst wenn jemand beschuldigt wird.

Eine Nötigung mit einem Roller, es ist ja auch nicht zu
fassen.

War es eine Nötigung? Oder spielt da einer nur beleidigte Leberwurst. Würdest Du auf einem Motorrad sitzend jemanden mit einem empfindlichen Übel drohen?

Das ist ja schon fast wie „mit dem BMX-Rad einen
Panzer ausgebremst“.

Eben, genau das macht eine Nötigung vom Ansatz her schon nicht ganz glaubwürdig.

Unter diesem Gesichtspunkt wäre eine
Führerscheinsperre nicht das ungesündeste für den Fahrer.

Erzähl mal, was ist vorgefallen, mich würde der Vorfall schon interessieren, bin gespannt.

Scheinbar hast Du den großen Durchblick wenn Du jetzt schon ein Urteil fällen kannst.

Gruß

Nostra

Ich habe meine gesamten Ausführungen unter die einleitende Prämisse gestellt
„…wenn Nötigung rechtskräftig als Tatbestand festgestellt wird…“
Insofern erspare ich mir, auf deine Anwürfe zu antworten.

deshalb habe ich auch gefragt ob es sich um eine Owi oder
Straftat handelt. Bei Owi oder Straftat sind die Regeln eben
etwas anders.

Richtig, die Straftat verjährt erst nach 5 Jahren.

Wie sieht es eigentlich mit der Unschuldsvermutung aus? Bisher
steht da nur ein Verdacht im Raum.

Das mit der Unschuldsvermutung ist schon richtig. Aktuell wird ja nach dem Fahrer (mit meiner Hilfe) gesucht. Denn von der Fahrzeughalterschaft lässt sich laut vielen vielen Urteilen nicht darauf schließen, dass man auch Fahrer war.

Es geht nicht um aussitzen, sondern darum nicht ermittelt zu
werden. Der Anwalt kann jetzt nur im Vorfeld beraten, handeln
kann er erst wenn jemand beschuldigt wird.

Ich weiß garnicht ob der Anwalt jetzt schon Einsicht in die Akten nehmen kann, aber es gibt ja schon ein Aktenzeichen.

Eine Nötigung mit einem Roller, es ist ja auch nicht zu
fassen.

War es eine Nötigung? Oder spielt da einer nur beleidigte
Leberwurst. Würdest Du auf einem Motorrad sitzend jemanden mit
einem empfindlichen Übel drohen?

Das ist ja schon fast wie „mit dem BMX-Rad einen
Panzer ausgebremst“.

Eben, genau das macht eine Nötigung vom Ansatz her schon nicht
ganz glaubwürdig.

Hier musste ich ein bisschen schmunzeln. Wobei auch das gehen würde wenn sich der Panzerfahrer nicht wegen Totschlag schuldig machen will und einfach über dich drüber fährt.

Aber man kann ja mit der Simme zB einen Radfahrer anschreien, dass er auf der Straße nichts verloren hat wenn daneben ein Radweg ist und ihm im Nachhinein einen Schlag auf den Hinterkopf (durch einen Helm geschützt) geben. Auch wenn das sehr übertrieben war, wie man im Nachhinein erkennt.

Deswegen: Niemals aktiv am Straßenverkehr teilnehmen wenn man schlecht drauf ist.

Erzähl mal, was ist vorgefallen, mich würde der Vorfall schon
interessieren, bin gespannt.

Ich habe ja jetzt schon ein paar Worte dazu verloren. Über das moralische Dilemma brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Dass das unangemessen ist steht außer Frage und wird auch so nicht wiederholt werden.

Noch ein paar Worte zum Schluss: Ich habe heute mit dem Anwalt meines Vertrauens gesprochen und er meinte zu mir, dass man auf keinen Fall auf das Schreiben reagieren sollte (zumindest wenn man weiß, dass man selbst der Schuldige ist).
Zum einen ist es kein Einschreiben und damit können sie nicht davon ausgehen, dass ich es überhaupt erhalten habe.
Und dann erscheint kaum einer zu einer Zeugenbefragung und es ist anscheinend echt ein Highlight wenn so eine Fahrzeugführerermittlung ausgefüllt zurück kommt. Aber der Versuch seitens der Polizei ist es natürlich wert.

Falls jemand über den Fall auf dem Laufenden gehalten werden möchte dann darf er mir gerne eine PM schreiben und ich werde dann mitteilen ob oder ob nichts weiter kam.

Grüße
-Thunderbird-