Beschilderung Haltverbot aus Einbiegung nicht sichtbar

Hallo,

ich habe eben eine Straßenführungskonstellation gesehen, wo ich angesichts der Beschilderung schon fast von einer „Halteverbotsfalle“ reden würde. Die Örtlichkeit versuche ich mal wiefolgt zu beschreiben:

Es handelt sich im Groben um eine verzerrte Kreuzung. In Richtung Süden führt eine zweistreifige Einbahnstraße. Von Westen her mündet eine schmale Einbahnstraße, die Zufahrt von Osten ist auch eine zweistreifige Einbahnstraße. Wenn man nun von Osten kommt und nach links abbiegt, sieht man am linken Rand ein Haltverbotszeichen, auf der rechten Seite ist so im Abbiegen kein Schild erkennbar.
Sieht man sich die Stelle nun aber von Norden oder Westen kommend an, stellt man erst fest, dass auch am rechten Rand direkt im Scheitelpunkt ein Halteverbotszeichen mit Zusatzzeichen für eine tageszeitliche Begrenzung steht. Von Osten kommend, ist dieses unmöglich sichtbar. Was passiert nun mit dem, der sein Fahrzeug am rechten Rand der Straße nach Süden abstellt (sei es nur, um sich zu informieren, welches Schild er da am Scheitelpunkt nicht von vorn sehen konnte)? In dem Moment verstieße man ja bereits gegen das Haltverbot, von dem man aber als Unkundiger nichts wissen kann.

Würde man trotzdem belangt werden können?

MfG,
Marius

Moin,

zu einem Haltverbotsanfang gehört auch ein Halteverbotsende.
Ist beides nicht sichtbar?

Gab es nicht ein Urteil, nachdem soundsoviel Meter als zumutbar gelten, die man nach dem Halten den Straßenverlauf nach Schildern absuchen müsse?

zu einem Haltverbotsanfang gehört auch ein Halteverbotsende.
Ist beides nicht sichtbar?

Ein Ende (Haltverbotszeichen mit Pfeil nach rechts) ist nicht beschildert.:

Gab es nicht ein Urteil, nachdem soundsoviel Meter als
zumutbar gelten, die man nach dem Halten den Straßenverlauf
nach Schildern absuchen müsse?

Mag schon sein, aber bei absolutem Haltverbot hat man ja das Delikt schon begangen, wenn man zwecks Suchen angehalten hat.

MfG,
Marius