Blitzer - Post nach 3 Monaten

Servus zusammen

ich bin am 8.11.2010 geblitzt worden mit 88km/h erlaubt waren 60km/h das ganze auserhalb der Ortschaft also 28 km/h zu schnell jetzt hab ich am 12.2.2011 post bekommen ca 80 euro und 3 punkte
meine frage ist nun
so ein blitzer ist doch nach 3 monaten verjährt oder etwa nicht
bin nämlich am 15.11.2010 auch wieder geblitzt worden und da kamm das schreiben schon nach 2 monaten dort war es ein punkt

wer kann mir da bitte weiterhelfen bzw wie soll ich da jetzt weitergehen ???

Danke schon mal im vorraus

Hi,

M.E. hast ist alles rechtens. Bis zu 6 Monate kann es dauern.

Also
.-(

M.f.G

Hallo,

die Frage ist hier: Wann wurde das Schreiben gefertigt? Wenn die Post da geschlampt haben sollte, ist die Frist gewahrt. Ist das nicht der Fall, ist eine Ordnungswidrigkeit verjährt. Es sei denn, du hast vorher schon mal Post bekommen, z.B. einen Anhörungsbogen. Dann ist die Frist auch gewahrt.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Viele Grüße

Hallo,
ja, es stimmt soweit, dass Ordnungswidrigkeiten nach drei Monaten verjähren. Allerdings gab es eine Gesetzesänderung, nach der manche OWI erst nach sechs Monaten verjähren. Schau doch mal im Net, wann Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren, ich habe da auch gerade keinen Durchblick. Sollten die drei Monate ziehen, würde ich mit dem Sachbearbeiter (der ist in dem Schreiben irgendwo aufgeführt) Kontakt aufnehmen. Das sowieso, denn der ist Anprechpartner und immer noch besser, den mal gehört zu haben, als einfach nur „laufenlassen“.
Gruß

Hallo!!

Die drei Monate beziehen sich auf „Dritte“, also Personen die innerhalb der Verjährungsfrist nicht angehört wurden.
Bei der Anhörung kommt es mitunter auf das Datum des Schreibens, nicht notwendigerweise auf den Eingang an (mein Wissensstand).
Einfach mal bei der Bußgeldstelle (nicht bei der Polizei) anrufen, sich „dumm“ stellen und nachfragen.

Hallo!

Die VOWi verjährt nicht nach 3 Monaten wenn innerhalb dieser Zeit ihre Anhörung angeordnet wurde. D.h. es ist entscheident, wann die Anhörung/der Brief an sie versandt wurde. Wenn Sie das genauer nachlesen wollen, können Sie bei Wikipedia.de „Verkehrsordnungswidrigkeit“ eingeben und dort unter „Besonderheiten“ nachlesen.

Es bleibt jetzt nur, sich zu äußern und den Anhörbogen zurückzusenden oder einfach zu bezahlen.

Nun aber noch beachten: Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren zweimal geblitzt werden und dabei jeweils über 25 km/h zu schnell waren, erhalten Sie trotzdem ein Fahrverbot.

MfG

Guten Morgen.
Von dem Tag an, wo Sie geblitzt wurden, beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate.
Beispiel: Wenn Sie am 01.01.2011 geblitzt wurden und das Schreiben vom Straßenverkehrsamt das Datum vom 01.04.2011 trägt, ist die Verjährungsfrist unterbrochen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie das Schreiben erst am 04.04.2011 oder später bekommen.
Achten Sie deshalb bei solchen Dingen immer auf das Datum im Schreiben.
Oder vielleicht noch besser: Halten Sie die Geschwindigkeit ein :wink:
MfG Lt. Speirs

Hallo,

Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten. Allerdings beginnt diese Verjährungsfrist jedesmal neu, wenn Du in dieser Angelegenheit angeschrieben wirst.
Du schreibst, dass Du einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen hast. Dieser Bescheid kam mehr als drei Monate nach dem Verstoß.
Vorher hat die Bußgeldstelle jedoch einen Anhörungsbogen zugesandt. Dieser unterbricht die Verjährung, so dass die drei Monate ab diesem Zeitpunkt neu zählen.
Der Bußgeldbescheid wäre dann gültig.

Nur wenn ab dem Vorwurf drei Monate vergangen sind, ohne dass irgend etwas geschah, gilt die Tat als verjährt.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo,

ich würde nur Angaben zu meinen Personalien machen und auf die Verjährungsfrist hinweisen.

MfG

Streetjudge

Das kann man so leider nicht sagen. Eigentlich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach 3 Monaten, aber dann auch nur, wenn nichts ermittelt wurde. Vielleicht haben die Polizisten am 01.02. Ihre Personalien ermittelt und dann beginnt diese Frist erneut. Die 3 Monate fangen dann wieder von vorne an. Sie können jetzt wieder auf Zeit spielen und die Aussage verweigern oder angeben, nicht gefahren zu sein. Im Zweifel würde ich mir erst mal die Bilder kommen lassen. Sind diese nicht gut zu erkennen würde ich überhaupt nichts machen und angeben, auf den Bildern nichts zu erkennen. Ansonsten würde ich von meinem Verweigerungsrecht gebrauch machen.

Hallo Chris

ich würde sagen, dass es verjährt ist, WENN keine Verjährungsunterbrechung eingetreten ist.
Eine Erklärung, wann so etwas eintritt, würde hier den Rahmen sprengen und verwirren.
Mein Tipp: Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Ordnungwidrikeit verjährt ist. Dann abwarten, wie die Bußgeldbehörde reagiert. Wenn sie das Verfahren wegen Verjährung einstellt, ist es ja erledigt, wenn nicht, melde dich nochmals.

Gerald

Servus,

Grundsätzlich verjährt eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit nach drei Monaten. Soweit richtig.

Du schreibst aber, dass Du am 12.02.2011 einen Bußgeldbescheid bekommen hast.
Einem Bußgeldbescheid geht eine Anhörung voraus. Diese Anhörung beinhaltet eine Verjährungsunterbrechung. Mit Versendung des Anhörungsformulars beginnt die Verjährung neu zu zählen.
In der Anhörung wird der Tatvorwurf erhoben und die Möglichkeit gewährt, die Tat aus Sicht des Betroffenen darzustellen. Speziell ob es Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe gibt, die die Geldbuße mindern oder sogar ganz aufheben würden.
In der Anhörung wird eine Frist genannt, in der diese zurück zu senden ist.
Nach Ablauf dieser Frist wird nach einer weiteren internen Fristverlängerung von in der Regel einer weiteren Woche, der Bußgeldbescheid erlassen und an den Betroffenen gesandt.
Da wie oben bereits angeführt, am 12.02.2011, also „nur“ 3 Monate und 4 Tage nach dem Vorfall bereits der Bußgeldbescheid eingetroffen ist, ist hier nicht von einer Verjährung auszugehen.
Ich fürchte das geht nach dem Motto „zahle und sei freundlich“ :wink:

mfg Carsten

Hiho
Die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt gem. §26 Abs 3 StVG in der Regel drei Monate ab Begehung, sofern bis dato noch kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Entscheident für die Frist ist hier allerdings die Bußgeldverhängung, nicht das Datum an dem du den Brief öffnest!
Deine beschriebene Geschwindigkeitsüberschreitung würde am 08.02.11 ab 0:00 Uhr verjähren. Da du den Brief am 12.02.11 bekommen hast, wurde der Bußgeldbescheid vorher erlassen, in den Postausgang gegeben und dir zugestellt. Das ganze dürfte denkbar noch fristgerecht passiert sein, auch wenn es ziemlich knappp war. Sofern du dir aber mit der Verjährung des ußgeldbescheides sicher bist (z.b. weils im Bescheid genau steht), kannst du das ganze einem Rechtsanwalt geben. Ein Gericht kann dann das anhänige Owi-verfahren per Beschluss einstellen.

Ich glaube, dass ich dir da nicht so recht weiterhelfen kann. Die 3 Monate Verjährungsfrist ist erstmal richtig aber es gibt noch die Unterbrechungstatbestände die im Gesetz auch abschliesend definiert sind. Das sind allerdings Dinge, die man hier nicht so ohne weiteres darlegen kann. Besser du legst ganz schnell über einen Rechtsanwalt den Widerspruch ein bzw. gehe zu so einem Winkeladvokaten und las dich vernünftig beraten. Das wird bestimmt teurer als 80 € aber du scheinst ja regelmäßig Punkte zu sammeln und bei 14 ist die Fahrerlaubnis erstmal ganz weg.

Hallo!

Grundsätzlich stimmt das mit der 3-monatigen Verjährungsfrist, diese wird jedoch durch Ermittlungstätigkeiten unterbrochen. Der „Blitzer“ wird jedoch meist nicht täglich ausgewertet, danach müssen ja noch die Halteranschriften ermittelt werden etc. Bei einer so kurzen Überschreitung auf dem Papier sehe ich da keine Möglichkeiten aus der Sache raus zu kommen. Dies ist jedoch nur mein Rechtsverständnis.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

MfG

André Glowniak

Hallo chris.selli,

sorry, daß ich so spät antworte. War krank.

Nun zu Deiner Anfrage: Es stimmt generell, daß die Verjährungsfrist bei den meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten 3 Monate beträgt. Bei Dir also auch.
Nun hast Du das Schreiben, es dürfte die Anhörung gewesen sein, nach etwas mehr als 3 Monaten bekommen. Schau noch mal genau auf dieses Schreiben! Entscheidend ist nicht, wann Du es bekommen hast, sondern wann es gefertigt wurde. Sollte es also innerhhalb der 3 Monaten nach dem 08.11.2010, also z. B. noch am 07.02.2011 gefertigt worden sein, so hast Du wohl Pech gehabt.
Genau das ist mir auch schon mal in dieser Weise passiert.
Es gibt auch noch Verjährungsunterbrechungen: Sollte das z. B. nicht das erste Schreiben sein, welches an Dich in dieser Sache gerichtet wurde, so beginnt die 3-monatige Verjährungsfrist wiederum ab Datum dieses Schreibens. So wie Du Deine Frage aber formuliert hast, denke ich, daß es sich wohl um die Anhörung gehandelt hat, die Du erhielst.

Schöne Grüße
Nasa1970

6 Monate haben sie Zeit den Blitzer ihnen zu zustellen.