Ich noch mal,
darf die Polizei jemanden zur Blutabnahme zwingen ohne ihm
seine Rechte vorgelesen zu haben und ohne richterlichen
Beschluss?
Ja, ist alles in § 81 a StPO geregelt. Es gibt zwar den Richtervorbehalt, aber bei Gefahr in Verzug haben auch die Polizeibeamten Anordnungskompetenz. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist nur vor der Vernehmung erforderlich, nicht vor der Blutentnahme, sie wird aber trotzdem meist vorher gemacht, weil dann Äußerungen des Beschuldigten einfacher zu verwerten sind.
Selbst mein Arzt sagt mir vor jeder Blutabnahme, dass das
Körperverletzung wäre
Stimmt, der Tatbestand der Körperverletzung wird erfüllt, jedoch ist die Körperverletzung nicht rechtswidrig
und meine Einwilligung erforderlich ist.
Nein, nicht erforderlich. Die Blutprobe kann sogar gegen den erklärten Willen, auch mit Zwang, durchgesetzt werden.
Gruss
Iru
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