Blutentnahme ohne Beschluß

Liebe/-r Experte/-in,
Ich hatte am 16.01.10 einen leichten Unfall- nur die Plastikstoßstange eines anderen verkratzt, jedoch bemerkte ein Zeuge- Polizist n.i.D.- eine Alkoholfahne bei mir! Er rief seine Kollegen an- Pusten ergab 0,86 dann mitnahme zur Blutprobe- 2,79- ohne Beschluß! Ich konsultierte dann einen Anwalt, der gegen den Strafbefehl( 1 Jahr entzug u. € 2000.-) Widerspruch einlegte, weil er meint, es hätte ein Beschluß eingeholt werden müssen!? Die Staatsanwaltschaft beruft sich darauf, ich hätte es freiwillig machen lassen- ich wußte nicht mal das ich hätte ablehnen können und fühlte mich ja im Unrecht und ließ es machen- 2 Polizisten im Keller und der herbeigerufene Arzt- keine Erfahrung mit sowas, Angst, fühlte mich unter Druck gesetzt! Nun kommt es zur Verhandlung- was könnte wohl für mich dabei herraus kommen??. Ohne den Schein, werd ich meinen Job los und kann dann auch keine Strafe zahlen- meine Kinder leben 250km entfernt bei Ihrer Mutter, auch die könnte ich nicht mehr regelmäßig sehen - u.u.u.-gruß Ingo

Hallo,
Darüber kann ich als Laie leider nicht viel sagen. Aber da Du ja offensichtlich bereits einen Anwalt hast, sollte der ja darüber Bescheid wissen.

Gruß Muffy

Hallo Ingo,
Dein Anwalt liegt richtig, wenn Du vor der Blutentnahme nicht darauf hingewiesen worden bist, dass es zur Blutentnahme einer richterlichen Anordnung bedarf,es sei denn, es war Gefahr in Verzug und ein Richter hätte nicht erreicht werden können (z.B. zur Nachtzeit). Möglicherweise besteht ein sog. Beweisverwertungsverbot. Eine wichtige Entscheidung:
Gericht:
Landgericht Kassel
Beschluss vom:
20.01.2010
Aktenzeichen:
3 (6) Qs 253/09

Dein Anwalt kann Dich damit aber möglicherweise nur vor der strafrechtlichen Verurteilung bewahren.
Die Führerscheinstelle wird sich gleichwohl noch melden und die Beibringung einer MPU anordnen. Für die Führerscheinbehörde gilt das Beweisverwertungsverbot leider nicht!

Gruß RASCHO

Hallo Ingo,
ich habe große Mühe freundlich zu bleiben. Sie fahren mit fast 3 Promille durch die Gegend und wollen jetzt über einen eventuellen Formfehler aus der Verantwortung kommen? Können die Kinderchen nicht mehr besuchen und verlieren den Job? Klasse und jetzt soll wer-weiss-was.de helfen. Nein Danke, die Hilfe in diesem Fall lehne ich strikt ab.
Seien Sie froh, dass nur Sachschaden entstanden ist und kein Menschenleben zu beklagen ist.
Übrigens die Geschichte mit dem Beschluss für eine Blutprobe ist ein anwaltliches Märchen!!!
strucki

Hallo ,
die Frage kann ich so nicht beantworten, weil hier mehrere Faktoren ein Rolle spielen. Aber bei einem BAK-Wert von 2.79 Promille kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht Ihnen Ihren Führerschein beläßt und vielleicht die Geldbuße erhöht. Dafür ist der Wert einfach zu hoch.

Bensmann

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hatte am 16.01.10 einen leichten Unfall- nur die
Plastikstoßstange eines anderen verkratzt, jedoch bemerkte ein
Zeuge- Polizist n.i.D.- eine Alkoholfahne bei mir! Er rief
seine Kollegen an- Pusten ergab 0,86 dann mitnahme zur
Blutprobe- 2,79- ohne Beschluß! Ich konsultierte dann einen
Anwalt, der gegen den Strafbefehl( 1 Jahr entzug u. € 2000.-)
Widerspruch einlegte, weil er meint, es hätte ein Beschluß
eingeholt werden müssen!? Die Staatsanwaltschaft beruft sich
darauf, ich hätte es freiwillig machen lassen- ich wußte nicht
mal das ich hätte ablehnen können und fühlte mich ja im
Unrecht und ließ es machen- 2 Polizisten im Keller und der
herbeigerufene Arzt- keine Erfahrung mit sowas, Angst, fühlte
mich unter Druck gesetzt! Nun kommt es zur Verhandlung- was
könnte wohl für mich dabei herraus kommen??. Ohne den Schein,
werd ich meinen Job los und kann dann auch keine Strafe
zahlen- meine Kinder leben 250km entfernt bei Ihrer Mutter,
auch die könnte ich nicht mehr regelmäßig sehen - u.u.u.-gruß
Ingo

Hallo ,
die Frage kann ich so nicht beantworten, weil hier mehrere
Faktoren ein Rolle spielen. Aber bei einem BAK-Wert von 2.79
Promille kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht Ihnen
Ihren Führerschein beläßt und vielleicht die Geldbuße erhöht.
Dafür ist der Wert einfach zu hoch.

Bensmann

Vielen Dank- gruß Ingo

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hatte am 16.01.10 einen leichten Unfall- nur die
Plastikstoßstange eines anderen verkratzt, jedoch bemerkte ein
Zeuge- Polizist n.i.D.- eine Alkoholfahne bei mir! Er rief
seine Kollegen an- Pusten ergab 0,86 dann mitnahme zur
Blutprobe- 2,79- ohne Beschluß! Ich konsultierte dann einen
Anwalt, der gegen den Strafbefehl( 1 Jahr entzug u. € 2000.-)
Widerspruch einlegte, weil er meint, es hätte ein Beschluß
eingeholt werden müssen!? Die Staatsanwaltschaft beruft sich
darauf, ich hätte es freiwillig machen lassen- ich wußte nicht
mal das ich hätte ablehnen können und fühlte mich ja im
Unrecht und ließ es machen- 2 Polizisten im Keller und der
herbeigerufene Arzt- keine Erfahrung mit sowas, Angst, fühlte
mich unter Druck gesetzt! Nun kommt es zur Verhandlung- was
könnte wohl für mich dabei herraus kommen??. Ohne den Schein,
werd ich meinen Job los und kann dann auch keine Strafe
zahlen- meine Kinder leben 250km entfernt bei Ihrer Mutter,
auch die könnte ich nicht mehr regelmäßig sehen - u.u.u.-gruß
Ingo

Kann Deine Antwort voll Nachvollziehen- denke ja eigentlich auch so- nur eben da nicht- ich trinke sonst nicht!! Gruß Ingo

Vielen Dank- gruß Ingo

Danke- gruß Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also heute kam im Radio, daß Blutentnahmen nur Richter anordnen dürfen, außer bei Gefahr im Verzug.

Wurde durch das Bundesverfassungsgericht, wenn ich richtig zugehört habe, bestätigt. Ob das Rückwirkend für Dich gilt, mußt Du über Deinen Anwalt klären.

Ansonsten hast eben Pech gehabt, denn Alkohol und Fahren macht keinen Sinn, egal wieviel Ärger und Streß man beruflich/privat hat, bin selber Geschieden, kenne diese Momente.

Viel Erfolg.

Dennis