Hallo!
Ich überlege gerade was wohl passieren würde wenn man
vor ca. 6 Wochen mit einem Leihwagen an einer roten Ampel geblitzt worden wäre und nun einen weiteren Rotlichverstoß an einen Bahnübergang begehen würde.
Man nehme also an:
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Der zweite Rotlichtverstoß (am Bahnübergang) wäre „der große Rotlichverstoß“ (sprich, die Ampel zeigte mehr als 1 Sekunde rotes Licht) und hätte 200 Euro, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge.
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Beim ersten Rotlichtverstoß:
2a) die Ampel unter einer Sekunde rot zeigte --> also 3 Punkte, 90 Euro, kein FV
2b) die Ampel über einer Sekunde rot zeigte --> also ebenfalls 4 Punkte, 200 Euro, 1 Monat FV.
Wie würde eine eventuelle Strafe für den zweiten Verstoß jetzt ausfallen können? Gilt der Fahrer als Wiederholungstäter, auch wenn er vor dem ersten Ampelverstoß noch nie auffällig wurde?
Würde die Strafe für den zweiten Verstoß am Bahnübergang nach oben angepasst werden, u.U. sogar verdoppelt werden? Man stelle sich dieses Scenario unter dem Gesichtspunkt vor, dass der Fahrer nicht mehr in der Probezeit wäre.
Viele Grüße!