Bußgeld 2x Rotverstoß, Fahrverbotsverlängerung?

Hallo!
Ich überlege gerade was wohl passieren würde wenn man
vor ca. 6 Wochen mit einem Leihwagen an einer roten Ampel geblitzt worden wäre und nun einen weiteren Rotlichverstoß an einen Bahnübergang begehen würde.

Man nehme also an:

  1. Der zweite Rotlichtverstoß (am Bahnübergang) wäre „der große Rotlichverstoß“ (sprich, die Ampel zeigte mehr als 1 Sekunde rotes Licht) und hätte 200 Euro, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge.

  2. Beim ersten Rotlichtverstoß:

2a) die Ampel unter einer Sekunde rot zeigte --> also 3 Punkte, 90 Euro, kein FV

2b) die Ampel über einer Sekunde rot zeigte --> also ebenfalls 4 Punkte, 200 Euro, 1 Monat FV.

Wie würde eine eventuelle Strafe für den zweiten Verstoß jetzt ausfallen können? Gilt der Fahrer als Wiederholungstäter, auch wenn er vor dem ersten Ampelverstoß noch nie auffällig wurde?
Würde die Strafe für den zweiten Verstoß am Bahnübergang nach oben angepasst werden, u.U. sogar verdoppelt werden? Man stelle sich dieses Scenario unter dem Gesichtspunkt vor, dass der Fahrer nicht mehr in der Probezeit wäre.

Viele Grüße!

Hi,

wenn der erste Verstoß noch nichts rechtskräftig war, hat er keinen Einfluss auf den zweiten Verstoß.

119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß
gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde/gelbe
Lichtzeichen gegeben wurden/rote Lichtzeichen gegeben wurden/
die Schranken sich senkten/ein Bahnbediensteter „Halt“ gebot *).
§ 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 89a.2 BKat;
§ 4 Abs. 1 BKatV

A - Verstoß 4 Punkte 240,00€ +23,50€ Verwaltung Porto, 1 Monat Fahrverbot.
[http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf)

Sobald einer der Verstöße rechtskräftig ist, und es kommt ein weiterer Verstoß dazu, kann das Bußgeld erhöht werden.

Q-Gruß

Ab wann wäre ein Verstoß rechtskräftig? Ab Zustellung des Bußgeldschreibens?

eigentlich erst mit verstreichen der widerspruchsfrist. wenn man natürlich widerspruch einlegt, wird der bescheid natürlich nicht rechtskräftig. erst muss das verfahren abgeschlossen sein.

Ab wann wäre ein Verstoß rechtskräftig? Ab Zustellung des
Bußgeldschreibens?

Hi, 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheid wenn kein Einspruch eingelegt wird. Sonst spätestens wenn der Richter da allerletzte Wort gesprochen hat.

Q-Gruß

Hallo nochmal!

Dann könnte also davon ausgegangen werden, dass das Bußgeld und demzufolge auch das Fahrverbot sowie die Punkte für den zweiten Verstoß nicht „nach oben angepasst“ werden, sofern zum Tatzeitpunkt dieser Tat das Bußgeldschreiben vom ersten Verstoß noch nicht einmal zugestellt wurde. Das klingt interessant.