Darf man auf Grünstreifen parken?

Hallo, ich frage mich, ob man auf sog. Straßenbegleitgrün, d.h. ein Grünstreifen zwischen Straße und Rad-Gehweg parken darf?

Wenn nicht, würde ich gerne wissen woraus sich das Verbot ergibt. In § 12 StVO finde ich keine ausdrückliche Formulierung?

Danke

Hallo, ich frage mich, ob man auf sog. Straßenbegleitgrün,
d.h. ein Grünstreifen zwischen Straße und Rad-Gehweg parken
darf?

Hi,

nein, auf Grünflächen darf nicht geparkt werden wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Wenn nicht, würde ich gerne wissen woraus sich das Verbot
ergibt. In § 12 StVO finde ich keine ausdrückliche
Formulierung?

Steht auch nicht in der StVO sondern in der Gemeindeordnung der jeweiligen Gemeinde. Darin steht auch was es kostet sollte jemand erwischt werden.

Q-Gruß

Ich lese in 12 (4) folgendes:

„…wenn er dazu ausreichend befestigt ist…“

Dies ist bei Grünflächen regelmässig nicht der Fall.

Gruss HighQ

§2 Abs.1 StvO
Nein, §2 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass lediglich die Fahrbahnen zu benutzen sind:

„Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“

„Benutzen“ würde ich so auslegen, dass hier sowohl das Befahren, als auf das Parken gemeint ist.

Der Tatbestand des Bußgeldkatalogs 102118 ahndet den Verstoß mit 5,- Euro; mit Behinderung -102119- mit 10,- Euro.

Grüße
Schaffi

jawoll genau so ist es . ausreichend befestigt heisst, es müssen irgend welche baulichen maßnahmen getätigt worden sein.( zb schotter.)
hauptmann