Hallo, ich frage mich, ob man auf sog. Straßenbegleitgrün, d.h. ein Grünstreifen zwischen Straße und Rad-Gehweg parken darf?
Wenn nicht, würde ich gerne wissen woraus sich das Verbot ergibt. In § 12 StVO finde ich keine ausdrückliche Formulierung?
Danke