Durch plötzlichen Rückstau bei "rot" geblitzt?!?

Person A ist im Berufsverkehr unterwegs und wartet als drittes Auto an einer roten Ampel. Während der regulären Grünphase fährt er über die Ampel und muss plötzlich auf der Kreuzung bremsen, weil die sichtbaren Vorderleute dies auch tun. Einige Zeit bewegt sich kein Fahrzeug und als sich die Autos wieder bewegen, wird A inklusive zwei weitere Fahrzeuge beim anfahren geblitzt (An der Kreuzung befindet sich ein Starrenkasten).
Einige Minuten später wird ersichtlich, dass diese plötzliche Bremsaktion durch ein Fahrschulfahrzeug ausgelöst wurde, was den Motor abgewürgt hatte.
Wie muss A vorgehen, wenn ein Bescheid ins Haus flattern sollte? Liegt hier wirklich ein Eigenverschulden vor? Da die Rotphase nicht einmal von A mitbekommen wurde bzw. zu ermitteln war, muss er mit Führerscheinentzug rechnen?

Es werden grundsätzlich zwei Fotos gefertigt. Das erste beim Überfahren der ersten Schleife, die sich nach der Haltlinie befindet. Das zweite je nach Größe der Kreuzung in einem festgelegten zeitlichen Abstand. Anhand der beiden Fotos lässt sich feststellen, ob Du die Haltlinie passiert hast, nachdem die Ampel auf Rot schaltete, oder ob Du Dich bereits im Kreuzungsbereich befandest. Bereits dann, wenn Du die Schleife mit der Hinterachse Deines Fahrzeuges ausgelöst hast (ist auf dem Foto eindeutig feststellbar), wird dieser Verstoß nicht ausgewertet.

Quelle: http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/32474…

lg

Danke für die eindeutige Antwort! :smile:

Wie muss A vorgehen, wenn ein Bescheid ins Haus flattern
sollte?

A hat keinen Rotlichtverstoß begangen, es wird also auch kein Bußgeldverfahren geben.

Gruß Crack

A ist nicht Auslöser der Rotlichtüberwachungsanlage, deshalb wird es überhaupt nicht so weit kommen das über einen Vorwurf nachgedacht wird.

Gruß Crack

Hi
einen Rotlichtverstoß nicht aber:
man darf nur in einen durch Ampel gesicherten Bereich einfahren, wenn man sicher ist, dass man diesen auch rechtzeitig wieder räumen kann.
Ist aber ein Verwarnungstatbestand - da dürfte nichts kommen; nur ausschließen kann man das nicht.

Gruß
HaWeThie

man darf nur in einen durch Ampel gesicherten Bereich
einfahren, wenn man sicher ist, dass man diesen auch
rechtzeitig wieder räumen kann.

Du meinst diesen Tatbestand?
49 Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung ein und behinderten dadurch Andere.

Wie will man nachweisen das der Verkehr beim Befahren der Kreuzung schon ersichtlich stockte? Es kann ja auch ein Ereignis gegeben haben das erst nach dem Passieren der Ampel geschah.
Außerdem könnte man wohl auch die Behinderung Anderer nicht nachweisen. Denn das wäre erst dann der Fall wenn der Querverkehr Grün bekommt - das ist aber auf einem Blitzerfoto nicht mehr mit drauf.

Gruß Crack