Durchfahrt - Feuerwehrzufahrt - Ordnungsamt?

Guten Morgen zusammen,

stellen wir uns vor. es gibt im innerstädischen Bereich eine Zweispurige Zufahrt/Unterführung zu einem Innenhof. Die Unterführung ist mit einigen Schildern zugepflastert, dass dies eine Feuerwehrzufahr sei, das es sich um ein absolutes Halteverbot handelt, lediglich das Ein-und Ausladen wird gestattet, zumal ein namenhafter Discounter dort seinen Wareneingang hat.
Es natürlich wenig prickelnd, wenn zu einem ein Liefer-LKW in der Unteführung steht und zum anderem jede Menge Fremdvolk, die zum shoppen sind und zu geizig 2 Euro für das benachbarte Parkhaus auszugeben.

Nun zu meiner Frage: Da es sich hierbei um eine Feuerwehrzufahrt handelt, wäre da event. das Ordnungamt für zu ständig? An wen könnten sich Betroffene wenden? Muss der Besitzer (wer auch immer da sein mag) dafür sorgen die Zufahrt frei zuhalten?
Die fiktiven Bewohner fänden es nämlich weniger schön, im Fall der Fälle elendig verrecken zu müssen, nur weil irgendwer zu geizig ist…!

Bin gespannt auf die Antworten, vielen Dank!

Tina

Guten Morgen zusammen,

stellen wir uns vor. es gibt im innerstädischen Bereich eine
Zweispurige Zufahrt/Unterführung zu einem Innenhof. Die
Unterführung ist mit einigen Schildern zugepflastert, dass
dies eine Feuerwehrzufahr sei, das es sich um ein absolutes
Halteverbot handelt, lediglich das Ein-und Ausladen wird
gestattet, zumal ein namenhafter Discounter dort seinen
Wareneingang hat.

Es natürlich wenig prickelnd, wenn zu einem ein Liefer-LKW in
der Unteführung steht und zum anderem jede Menge Fremdvolk,
die zum shoppen sind und zu geizig 2 Euro für das benachbarte
Parkhaus auszugeben.

Nun zu meiner Frage: Da es sich hierbei um eine
Feuerwehrzufahrt handelt, wäre da event. das Ordnungamt für zu
ständig? An wen könnten sich Betroffene wenden? Muss der
Besitzer (wer auch immer da sein mag) dafür sorgen die Zufahrt
frei zuhalten?

Bei „ruhenden Verkehr“ ist das Ordnungsamt zuständig, seltenst die Polizei,…

eigentlich für das Ordnungsamt/Stadt eine Einnahmequelle, denn zuparken von Feuerwehreinfahrten werden ja nicht mit 5 € „belohnt“; vielleicht weiss der Discounter da ja „mehr“, dass sich das Ordnungsamt da zurück hält,…
man kann aber auch dem Ordnungsamt etwas „Beine machen“, wenn man einige Gemeinde- oder Stadträte anschreibt ; da gibt es ja immer politische Mitglieder, die gegen die Verwaltung sind und gerne „stänkern“; seltsam ist, dass diese „moralisch fragwürdige Aktion“ den besten Effekt hat.

Mal mit einer Handy-Kamera sich die Zeit nehmen, etwas fotografieren, ohne sich auch die KFZ-Kennzeichein allzusehr zu konzentrieren und damit dokumentieren, wie oft hier die Feuerwehrzufahrt blockiert ist…
:wink:

Die fiktiven Bewohner fänden es nämlich weniger schön, im
Fall der Fälle elendig verrecken zu müssen, nur weil irgendwer
zu geizig ist…!

Bin gespannt auf die Antworten, vielen Dank!

Tina

Die fiktiven Bewohner fänden es nämlich weniger schön, im
Fall der Fälle elendig verrecken zu müssen, nur weil irgendwer
zu geizig ist…!

Dann einfach jedes einzelne falsch parkende Auto fotografieren, Zeit aufschreiben und alle anzeigen. Erspart den behörden Arbeit, da die nur noch Bußgeldbescheide verschicken brauchen und die Bewohner können evtl. ein wenig besser schlafen.

Die kompliziertere Lösung wäre, dass sich ein Freiwilliger findet, der in seiner Wohnung verbrennt, so dass die Falschparker evtl. wegen fahrlässiger Tötung in den Knast wandern - das ließe sich aber wahrscheinlich nicht so beliebig oft wiederholen, wie das Fotografieren und Anzeigen.

Helau!

Danke für diese äußerst konstruktive Antwort!

Die fiktiven Bewohner fänden es nämlich weniger schön, im
Fall der Fälle elendig verrecken zu müssen, nur weil irgendwer
zu geizig ist…!

Dann einfach jedes einzelne falsch parkende Auto
fotografieren, Zeit aufschreiben und alle anzeigen.

In einigen Städten in Deutschland ging der Schuß nach hinten los, denn die Abwohner, die Anzeige erstatten, standen dann selber vor Gericht wg. Verstoß gegen das BDSG und Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Einige Richter oder Staatsanwälten gingen die Privatanzeigen zu weit,…ob da durch ein LG mittlerweile anders entschieden wurde, ist mir nicht bekannt, aber beim letzten dt. Verkehrsgerichtstag war man sich einig, dass die Kommunen Anzeigen von Privaten nicht annehmen müssen, da die Regelung des „ruhenden Verkehrs“ ausschließlich den Ordnungsämtern zustehe und diese entscheiden,…

Ich hatte in meinem 1. Posting darauf hingewiesen, nicht so sehr auf die KFZ-Kennzeichen zu achten, eben aufgrund der Tatsachen, wie oben berichtet,…

Erspart :den behörden Arbeit, da die nur noch Bußgeldbescheide

verschicken brauchen und die Bewohner können evtl. ein wenig
besser schlafen.

Wenn die städt. Behörden diese Anzeigen annehmen würden,. was ja sinnig wäre,…

Helau!

1 Like

Also für diese Aussagen will ich mal ne Quelle, irgend wie richt das doch viel zu stark nach Troll…