Guten Morgen zusammen,
stellen wir uns vor. es gibt im innerstädischen Bereich eine Zweispurige Zufahrt/Unterführung zu einem Innenhof. Die Unterführung ist mit einigen Schildern zugepflastert, dass dies eine Feuerwehrzufahr sei, das es sich um ein absolutes Halteverbot handelt, lediglich das Ein-und Ausladen wird gestattet, zumal ein namenhafter Discounter dort seinen Wareneingang hat.
Es natürlich wenig prickelnd, wenn zu einem ein Liefer-LKW in der Unteführung steht und zum anderem jede Menge Fremdvolk, die zum shoppen sind und zu geizig 2 Euro für das benachbarte Parkhaus auszugeben.
Nun zu meiner Frage: Da es sich hierbei um eine Feuerwehrzufahrt handelt, wäre da event. das Ordnungamt für zu ständig? An wen könnten sich Betroffene wenden? Muss der Besitzer (wer auch immer da sein mag) dafür sorgen die Zufahrt frei zuhalten?
Die fiktiven Bewohner fänden es nämlich weniger schön, im Fall der Fälle elendig verrecken zu müssen, nur weil irgendwer zu geizig ist…!
Bin gespannt auf die Antworten, vielen Dank!
Tina