Durchführung einer Straftat

Mein Stiefsohn hat von ca. 19:00(20:00)Uhr bis ca. 06:00 Uhr Alkohol getrunken.
Zu um 10:00 Uhr möchte er meinen Sohn (14 Jahre) zum Fußballturnier mit dem Auto fahren.
Ich habe daraufhin meine Frau geweckt, die dann gefahren ist. Sie hat „nur“ bis ca. 24:00 Uhr getrunken(war aber im Zustand „Volltrunken“).
Sie hatte sicherlich noch über 1,1 Promille im Blut.

Die Autoschlüssel konnte ich nicht verstecken, da nur einer zu finden war.

Habe ich mich strafbar gemacht?

MaxMoritz66

Ist so meines Erachtens durch mich nicht zu beantworten!, da ich kein „Rdecchtsgelehrter“ bin!
Jedoch bin ich der Meinung, dass Du, als Du sie geweckt hast hättest merken können, dass sie nicht mehr fahrtüchtig war. So könnte man meinen, dass Du zumindest fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig gehandelt hast.
Gruß
Günter

da kann ich dir keine antwort geben.

Dazu fragen Sie am besten einen Anwalt! Ich kann hierzu nichts sagen - leider!
Bitte um Verständnis!