Hallo Zusammen!
Ich habe mal eine Frage bezüglich des Verkehrsrechtes. Und zwar:
Ein Fahrer verursacht einen Unfall (kein Personenschaden, geringer Blechschaden am eigenem Auto und Verkehrschild; keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs)und alamiert später, also nicht direkt am Unfallort aber zeitlich unmittelbar, selbst die Polizei. Beim Fahrer wird ein Blutalkohol von 1,32 %o festgestellt. Der Fahrer befindet sich im dritten Jahr der Probezeit (eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn vor 2,5 Jahren; Aufbauseminar absolviert) und benötigt den Führerschein zur Berufsausübung. Mit welcher Strafe (Strafrechtlich als auch Verkehrsrechtlich) muss er nun rechnen? Ab wann werden Strafen ins Führungszeugnis eingetragen?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten, jedoch bitte ich euch nur fachlich relevante Antworten zu geben und auf moralische Aspekte zu verzichten.
Gruß
Dr.Pepper1307