´Fahrerflucht mit Trunkenheit

Hallo Zusammen!

Ich habe mal eine Frage bezüglich des Verkehrsrechtes. Und zwar:
Ein Fahrer verursacht einen Unfall (kein Personenschaden, geringer Blechschaden am eigenem Auto und Verkehrschild; keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs)und alamiert später, also nicht direkt am Unfallort aber zeitlich unmittelbar, selbst die Polizei. Beim Fahrer wird ein Blutalkohol von 1,32 %o festgestellt. Der Fahrer befindet sich im dritten Jahr der Probezeit (eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn vor 2,5 Jahren; Aufbauseminar absolviert) und benötigt den Führerschein zur Berufsausübung. Mit welcher Strafe (Strafrechtlich als auch Verkehrsrechtlich) muss er nun rechnen? Ab wann werden Strafen ins Führungszeugnis eingetragen?
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten, jedoch bitte ich euch nur fachlich relevante Antworten zu geben und auf moralische Aspekte zu verzichten.

Gruß
Dr.Pepper1307

Hallöchen,

also das kommt eigentlich immer auf den Richter an.
Die Geldstrafe richtet sich nach deinen Einkommen würde mal so sagen das allein nur bei den 1,3 promille schon so 30-40 Taggessätze angesetzt werden könnten und schätzungsweiße 8 - 12 Monate Fußgänger
hinzu kommt die Fahrerflucht auch wenn nicht viel passiert ist bleibt es trotz allen eine Sachbeschädigung an dem Verkehrsschild, welches vermutlich auch voll bezahlt werden müßte was das so kostet kann ich nur so grob auf 800 € schätzen.

aber klick hier mal durch

http://www.verkehrsrechtsforum.de/alkohol-und-drogen…

Ergänzend
Hallo,

http://www.mpuforum.de

Weil eine MPU bereits " gebucht " sein dürfte.

mfg

nutzlos

logo die ist im Preis aber nicht enhalten :smile: