Fahrerflucht n.Unfall mit Personenschaden:was tun?

Hallo Forum!

Mal angenommen, der 15-jährige Sohn von Frau Meier wird abends an einem Fußgängerüberweg von einem PKW erfasst und lt. Unfallarzt lebensgefährlich verletzt.
Der Fahrer hat sich nicht um das schwerverletzte Kind gekümmert und fuhr weiter.

Die Kumpel vom Sohn waren zwar dabei, ihre Angaben sind aber nicht wesentlich weiterführend.
Der Sohn liegt mit Kopfverletzungen und HWS-Beteiligung in einer Uniklinik, ist wieder ansprechbar und wird hoffentlich keine schweren bleibenden Verletzungen davontragen.

Was können/müssen Frau Müller und ihr Mann alles tun, um keine wichtigen Schritte zu vergessen?

Danke,
Angelika

Ich glaube nicht, dass die Eltern irgend etwas vernünftiges tun können. Sie müssen sofort die Polizei einschalten und entsprechend Anzeige erstatten. Es ist Aufgabe der Polizei dann nach weiteren Zeugen zu suchen durch Befragungen oder Presseveröffentlichungen. Auch kann die Befragung der „Kumpels“ durch die Polizei mehr Informationen bringen als durch einen Laien. Anhand von Typ und Farbe des PKW und Kennzeichenfragmenten können schon Fahrzeughalter festgestellt werden. Also einfach der Polizei vertrauen, die können das schon.

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Hallo,
da gibt es nur eins: SOFORT zum Anwalt! Auch ohne Rechtschutzversicherung!
Gruß
loderunner

Hallo,

erstens die Polizei einschalten ! Wenn dann die Polizei den Täter fassen sollte, kann man einen Anwalt einschalten und den damit beauftragen Schmerzensgeld einzuklagen und die Krankenversicherung könnte sich ggf. auch freuen, da evtl. die Haftpflichtversicherung des Täters die Arzt Kosten tragen muss.

Gruß

Hallo Angelika,

sofern der Haftpflichtige nicht ermittelt werden kann, kommt die Abwicklung von Schadenersatz über die Verkehrsopferhilfe, Glockengießerwall in Hamburg in Betracht. Diese Organisation wurde für die Fälle ins Leben gerufen, in denen das unschuldige Verkehrsopfer Schadenersatz nicht durchsetzen konnte, weil z.B. der Schadenverursacher flüchtig geblieben ist.

Gruß

Stefan

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