Fahrerflucht-Vorladung bei der Polizei

Was kann man tun, wenn einem Fahrerflucht vorgeworfen wird.
Von einem Unfall wurde aber Nichts bemerkt.
Vorladung bei der Polizei, mit Führerschein und Personalausweis.
Wer kann helfen?

Howdy,

Was kann man tun, wenn einem Fahrerflucht vorgeworfen wird.

sind bei der vermeintlichen Tat auch Personen verletzt oder getötet
worden oder geht es hier um Sachschäden?

Von einem Unfall wurde aber Nichts bemerkt.
Vorladung bei der Polizei, mit Führerschein und Personalausweis.

Was könnte man tun: Zum Beispiel könnte man zur Polizei gehen, FS und Ausweis zur Erfassung seiner Daten vorzeigen, dem Herren sagen, dass man nichts bemerkt haette und weitere Aussagen nur ueber einen Anwalt tätigen würde. Der Herr würde dann wahrscheinlich noch nachfragen, ob man mit einer Inspektion seines eigenen Fahrzeuges einverstanden wäre. Dem könnte man zustimmen…

Man könnte auch gleich (bei Personenschäden sehr ratsam) einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen.

Aber man könnte natürlich auch gar nicht der Vorladung folgen und dann die weiteren Massnahmen abwarten. Inwieweit das erlaubt oder ratsam ist, hängt vom Typ der Vorladung ab: Was stände denn genau auf der Vorladung drauf? Sowas wie „… zur Beschuldigtenvernehmung“ oder eher sowas wie „… zwecks Erscheinen zur erkennungsdienstlichen Behandlung“ … oder was ganz anderes?

Ob das Argument „ich habe nichts bemerkt“ zählt oder nicht, entscheiden andere.

Gruss
norsemanna

Man könnte einen Rechtsanwalt beauftragen, der Polizei nichts außer seinen Daten übermitteln und alles folgende nur über den RA laufen lassen, denn nur der erhält komplette Akteneinsicht und kann abschätzen worum es konkret geht

LG

Es stet drin, man wird beschuldigt, ein Auto auf dem Parkplatz xy angefahren zu haben und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben

Es soll ein Auto angefahren worden sein-also Sachschaden

Hallo !

Da muss es ja mindestens 1 Zeugen geben,der sich das Kennzeichen notieren konnte.
Und wenn der den Hergang schlüssig mit seiner Aussage belegen kann,dann hat man schlechte Karten. Dann kann der Spruch „Nichts bemerkt“ nur in Fällen von absoluten Miniremplern überhaupt zum Tragen kommen und abgenommen werden. Das Schadensbild am anderen Fahrzeug gibt darüber gut Auskunft,ob man das bemerken MUSSTE = Fahrerflucht(wenn nicht dageblieben und gewartet).

Warum will man partou nicht hingehen ?
Meint man,man kann das noch Aussitzen und es verläuft im Sande ?
Eine Straftat ?

MfG
duck313

Man kann aber auch einer Vorladung keine Beachtung schenken.

Moin,

Man kann aber auch einer Vorladung keine Beachtung schenken.

Ganz toller Tipp als Beschuldigter nicht zu reagieren…
Wenn man allerdings vermeidbaren Ärger provozieren will, naja.

Gruss Jakob

Ganz toller Tipp als Beschuldigter nicht zu reagieren…

Hallo,

muss nicht der schlechteste Rat sein. Kommt darauf wer vorlädt, Polizei oder Staatsanwalt. Verbessern kann man meist nichts wenn jemand sich auf eine Unterhaltung einlässt.

Hingehen, anhören, wiedersehen. Der Rest wenn es eng wird über Anwalt.

Wenn man allerdings vermeidbaren Ärger provozieren will, naja.

Wie soll der Ärger aussehen wenn jemand seine Rechte als Beschuldigter wahrnimmt?
Hingehen und unüberlegt plappern kann echte Probleme bereiten.

Gruß

Nostra

1 Like

Hallo,

Erfahrung in ähnlichen Fall (Minibeule beim anderen Auto): hin zur Polizei, ehrliche Aussage gemacht dass der kleine Zusammenstoß nicht bemerkt wurde und dass es leid tut (tat es auch denn es wurden schon mehr als einmal Kratzer ins Auto gefahren und keiner hat sich gemeldet). Der Polizist begutachtete noch das Auto und sagte, dass man bei so einem kleinen Schaden es durchaus nicht bemerken konnte.

Endergebnis war: 30€ Strafe und natürlich den Schaden des anderen Autos bezahlen.

Ehrlichkeit siegt.

Grüße

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Moin,

muss nicht der schlechteste Rat sein. Kommt darauf wer
vorlädt, Polizei oder Staatsanwalt. Verbessern kann man meist
nichts wenn jemand sich auf eine Unterhaltung einlässt.

In diesem Beispiel soll die Vorladung ja von der Polizei sein.

Hingehen, anhören, wiedersehen. Der Rest wenn es eng wird über
Anwalt.

Eben.

Wenn man allerdings vermeidbaren Ärger provozieren will, naja.

Wie soll der Ärger aussehen wenn jemand seine Rechte als
Beschuldigter wahrnimmt?
Hingehen und unüberlegt plappern kann echte Probleme bereiten.

Klar. Man muss ja nicht erscheinen. Ob sich die Polizei aber damit begnügt wenn man einfach nicht erscheint lasse ich mal dahingestellt.
Im Zweifel erhält man dann später eine Vorladung durch die Staatsanwaltschaft und das meine ich mit Ärger. Da wird man dann auch sicher etwas schräger angesehen, wenn man bei der Polizei nicht erschienen ist.
Absagen und dann nicht hingehen, ok. Aussage verweigern, ok.
Aber ignorieren halte ich für falsch. Damit ist die Sache als Beschuldigter einer Straftat ja nun einmal sicher nicht erledigt und man erscheint dadurch mit Sicherheit nicht in einem besseren Licht.

Gruss Jakob

Klar. Man muss ja nicht erscheinen. Ob sich die Polizei aber
damit begnügt wenn man einfach nicht erscheint lasse ich mal
dahingestellt.
Im Zweifel erhält man dann später eine Vorladung durch die
Staatsanwaltschaft und das meine ich mit Ärger. Da wird man
dann auch sicher etwas schräger angesehen, wenn man bei der
Polizei nicht erschienen ist.

ich stelle mir das grad vor: da sitzen zwei polizisten und haben den ganzen nachmittag auf den typen gewartet. und dann sind sie abends aber sowas von sauer und rufen den staatsanwalt an: „du, der ist nicht gekommen - den musst du jetzt aber richtig doll bestrafen, damit der nicht nochmal seine rechte wahrnimmt!“

ist nicht dein ernst, oder?

Klar. Man muss ja nicht erscheinen. Ob sich die Polizei aber
damit begnügt wenn man einfach nicht erscheint lasse ich mal
dahingestellt.

Hallo,

wie wäre es wenn man die Fragen schriftlich haben will? Die dann schriftlich beantwortet, finde ich besser als ein Protokoll das evt. doch nicht das wiedergibt was man sagen wollte.

Im Zweifel erhält man dann später eine Vorladung durch die
Staatsanwaltschaft und das meine ich mit Ärger. Da wird man
dann auch sicher etwas schräger angesehen, wenn man bei der
Polizei nicht erschienen ist.

Warum sollte das schlimmer sein?

Absagen und dann nicht hingehen, ok. Aussage verweigern, ok.
Aber ignorieren halte ich für falsch. Damit ist die Sache als

Mit ignorieren kommt man da nicht weiter. Davon war auch nicht die Rede.

Gruß

Nostra

So kann meinen Beitrag auch verzerren. Ich weiss ja nicht, wieviel Erfahrung ihr mit Vorladungen habt. Aber ist auch egal, soll doch jeder machen wie er will.

1 Like

Moin,

Klar. Man muss ja nicht erscheinen. Ob sich die Polizei aber
damit begnügt wenn man einfach nicht erscheint lasse ich mal
dahingestellt.

wie wäre es wenn man die Fragen schriftlich haben will? Die
dann schriftlich beantwortet, finde ich besser als ein
Protokoll das evt. doch nicht das wiedergibt was man sagen
wollte.

Guter Vorschlag.

Im Zweifel erhält man dann später eine Vorladung durch die
Staatsanwaltschaft und das meine ich mit Ärger. Da wird man
dann auch sicher etwas schräger angesehen, wenn man bei der
Polizei nicht erschienen ist.

Warum sollte das schlimmer sein?

Absagen und dann nicht hingehen, ok. Aussage verweigern, ok.
Aber ignorieren halte ich für falsch. Damit ist die Sache als

Mit ignorieren kommt man da nicht weiter. Davon war auch nicht
die Rede.

Eben doch. Meine Antwort bezog sich ja auf die Antwort Man kann aber auch einer Vorladung keine Beachtung schenken

Gruss Jakob

Hallo,

gerade eben weil es um eine Straftat geht und man selber gar nicht weiß, um was es genau ginge, ist dieser Hinweis absolut das, was auch ich empfehlen würde:

Man könnte einen Rechtsanwalt beauftragen, der Polizei nichts
außer seinen Daten übermitteln und alles folgende nur über den
RA laufen lassen, denn nur der erhält komplette Akteneinsicht
und kann abschätzen worum es konkret geht

Man kann ja zur Vorladung gehen, brav seine Personalien angeben.
Dann hört man sich an, was der Herr gegenüber einem so alles erzählt und macht dann ebenso freundlich vom Recht Gebrauch, selber NICHTS zu sagen.

Und wenn ich NICHTS schreibe, dann meine ich das auch so.
„Sie haben ja auch sicher oft Parkplatzprobleme in X-Stadt“
Hier ein „Ja“, und der Herr notiert:
„Der Beschuldigte räumt ein, oft in X-Stadt zu parken.“

„Ihre Frau findet den Wagen doch auch bestimmt ganz toll zum Einkaufen“
Das bedeutet: „Die Frau des Beschuldigten nutzt des Öfteren das Fahrzeug für Einkäufe.“

So kann meinen Beitrag auch verzerren.

ja, nicht wahr?
und genau so verzerrst du dir die realität, indem du behautest, man hätte nachteile, wenn man seine gesetzlich vorgesehenen rechte auch wahrnimmt.

Wer lesen kann…
Ich schrieb, man könne dann etwas schräg angesehen werden. Du interpretierst schon sehr frei.
Aber lass gut sein. Du liest, was Du lesen willst und nicht, was da geschrieben steht.
Du bist offensichtlich einer von denen, die gern ihren Senf dazugeben ohne auf das eigentliche Theam einzugehen.
Für mich wars das ab hier, denn auf Bla Bla kann ich gut verzichten.

Ich schrieb, man könne dann etwas schräg angesehen werden.

genau. und du schriebst auch: „…und man erscheint dadurch mit Sicherheit nicht in einem besseren Licht.“
genau das versteht man doch wohl unter nachteil. und genau der DARF NIEMALS dadurch entstehen, DASS MAN SEINE GESETZLICH VORGESEHENEN RECHTE WAHRNIMMT.
wer lesen kann, hat noch nicht alles. verstehen gehört auch dazu.