Fahrradbeleuchtung StVo Anstecklicht doch erlaubt?

Hallöchen! Laut Strassenverkehrsordnung ist bei Fahrrädern (außer Rennräder unter 11 Kg) ja eigentlich (ärgerlicherweise) batteriebetriebene Ansteckbeleuchtung nicht erlaubt…

Nun bin ich aber auf diesen Link gestossen, wo ein Bike-Internetshop bei einem Produkt wirbt, das dieses laut StVo zugelassen sei…ja wie denn nun? Gibt es doch Ausnahmen, oder ist das Quatsch?
Zudem habe ich leider durch googeln keine direkte Kontaktmöglichkeit für solche Fragen gefunden, kennt jmd. eine E-Mail Kontaktadresse?

Hier der link (kein Spam oder so):
http://www.bikecorner24.de/philips-led-bike-light-sc…

Beste Grüße
Monique

Hallo Monique,

Laut Strassenverkehr zulassungsordnung sordnung ist bei Fahrrädern
(außer Rennräder unter 11 Kg) ja eigentlich (ärgerlicherweise)
batteriebetriebene Ansteckbeleuchtung nicht erlaubt…

und zwar als einzige Lichtquelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Der zweite Satz von (1) sagt durchaus etwas über zusätzlichen Batteriebetrieb aus, wobei es nach meiner Kenntnis strittig ist, ob externe Batterieleuchten auch zulässig seien.

Nun bin ich aber auf diesen Link gestossen, wo ein
Bike-Internetshop bei einem Produkt wirbt, das dieses laut
StVo zugelassen sei…ja wie denn nun? Gibt es doch Ausnahmen,
oder ist das Quatsch?

Nein, das ist kein Quatsch. Erstens müssen die Lichtanlagen für Rennräder auch dieser Art zugelassen sein. Zweitens kannst Du Dir damit einen Zusatzscheinwerfer ans Rad hängen.

Zudem habe ich leider durch googeln keine direkte
Kontaktmöglichkeit für solche Fragen gefunden, kennt jmd. eine
E-Mail Kontaktadresse?

Versuch es doch das nächste Mal unter http://www.adfc.de/

Gruß, Karin

Hallöchen! Laut Strassenverkehrsordnung ist bei Fahrrädern
(außer Rennräder unter 11 Kg) ja eigentlich (ärgerlicherweise)
batteriebetriebene Ansteckbeleuchtung nicht erlaubt…

Hi,
so isses

Nun bin ich aber auf diesen Link gestossen, wo ein
Bike-Internetshop bei einem Produkt wirbt, das dieses laut
StVo zugelassen sei…ja wie denn nun? Gibt es doch Ausnahmen,
oder ist das Quatsch?

Die haben nur eine Kleinigkeit weggelassen
StVZO zugelassen als Zusatzleuchte oder alleinige Lampe für Räder unter 11 kg.
http://www.conrad.de/ce/ProductDetail.html?hk=WW4&in…

Q-Gruß

huhu,

so ich bin heute einfach mal zur Polizei gelatscht um mehr Informationen zu bekommen…
und zwar sind batteriebetriebene anstecklichter generell bei normalen Rädern untersagt, die Polzei sei aber froh, wenn man überhaupt Licht hat :wink: Da seien die meisten wohl nicht so streng…
zudem wurde mir auch mitgeteilt, das man selbst das Licht bei Tageslicht dabei bzw. dran haben müsse, was natürlich auch nervig ist, das jemals mit rumzuschleppen…
Aber der Polizeibeamte war sehr nett und gestand auch selbst nur ein Anstecklicht zu besitzen :wink:))))

Meist wird man verwarnt wenn man mit Anstecklicht erwüscht wird…wie gesagt sie sind froh, wenn überhaupt Licht dran ist…das find ich jetzt mal beruhigend :wink:

Für mien neu gekauftes Rad wollten die eh 300 Euro extra haben für Dynamo licht *hust* das ginge ja mal gar nicht…