Finanziertes Auto bei Carsharing anbieten erlaubt?

Hallo,

darf man sein Auto über ein Carsharing-Portal verleihen, wenn das Auto über die Bank finanziert ist.

Wenn man sein Auto z.B. auf Autonetzer anbieten möchte, ist da ein Feld welches man ankreuzen muss mit der Beschreibung:
„Ich bin Eigentümer des Fahrzeugs oder besitze die Vollmacht eines Verwandten 1. Grades oder des Leasinggebers“

Von Finanzierung steht hier nichts, nur der Begriff Leasinggeber wird erwähnt.

Gruß Peter

Wo befindet sich denn der Kfz.-Brief ?? (Zulassungsbescheinigung Teil 2 )

Sofern die Kreditgebende Bank diesen hat,ist das der gleiche Effekt wie beim Leasen,man ist noch nicht der Eigentümer des Kfz.

Außerdem sollte man bedenken,das im schlimmsten Fall der Pkw durch einen fremden Fahrer Schrott ist und man weiterhin die Kreditraten am Hals hat.

Der KFZ Brief ist bei der Bank, also die Bank ist Sicherungseigentümer in dem Fall.

Die Autos sind ja gut versichert über die Carsharing Portale (Vollkaskso, Schutzbrief etc.).

Mich hat nur der Begriff „Leasinggeber“ verwirrt, weil das Auto ja finanziert ist und nicht geleast. Also werde am besten einfach mal die Bank anschreiben. Danke.

Hallo,

so lange der Wagen nicht abbezahlt ist, bleibt die Bank normalerweise Eigentümer.
Da du somit nicht Eigentümer bist bräuchtest du wohl die Genehmigung der Bank.

Bin aber kein Jurist :smile:

Gruß,
Steve

Hi,

Die Autos sind ja gut versichert über die Carsharing Portale
(Vollkaskso, Schutzbrief etc.).

Ausschlüsse, bei denen der versicherer leistungsfrei werden könnte, gibt es keine?
(Alkohol, grobe Fahrlässigkeit etc.)

Gruß Keki

´Der Pkw ist mit Sicherheit nicht gut versichert,das zeigt schon die Frage nach Leasingfahrzeugen.

Ich würde die Finger davon lassen.