Frage zu einem Verkehrsschild Nr. 315-68

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Verkehrsschild.

Und zwar geht es um das Schild:
Parken ganz auf Gehwegen (Mitte) (Verkehrsschild Nr. 315-68)

Gilt dieses Schild als Anfang im Falle das das Schild
Parken ganz auf Gehwegen (Anfang) (Verkehrsschild Nr. 315-66)
nicht mehr vorhanden ist?

Und wo müßte eigentlich das Anfangs- und Ende Schild dann stehen?
Anfang Straßeneinmündung
Ende nächste Straßeneinmündung

Oder was gilt hier?

Danke und Grüße
Robert

Hallo !

Es gibt doch für jede Parksituation 4 Schildtypen.

Ohne jeden Pfeil
mit Doppelpfeil (= Mitte der Parkzone)
und die 2 Anfangs- und Endzeichen mit nur 1 Pfeil.

Das Zeichen -68 mit Doppelpfeil steht nicht allein,denn dazu gibts das Zeichen - 65.
Bei -65 begrenzen die nächsten Straßenecken die erlaubte Zone.

Wenn bei Zeichen -68 eines der weiteren(-66 u. -67) fehlen sollte,dann fehlts halt,wurde umgefahren und ist noch nicht wieder aufgestellt worden.
Ob es für jedes irgendwie fehlende Schild auch eine Ersatzregelung gäbe?
Gegen ein Knöllchen hat man wohl gute Chancen mit einem Einspruch,wenn man nachweist,das Anfangsschild ist nicht mehr da und der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamts hat die Verwarnung routinemässig ausgestellt,weil der die Parkzone kannte und nicht auf das Vorhandensein aller Schilder achtete.
Da man kürzere Bereiche ohne Anfangsschild nicht erkennen kann wird es wohl die Straßenecke sein,die den Anfang(Ende) markiert.

MfG
duck313

Hallo

Konkrete Situation war:

Männlich Politesse hat Knöllchen ausgeteilt mit der Begründung
da das Schild
„Parken ganz auf Gehwegen (Anfang) (Verkehrsschild Nr. 315-66)“
aktuell an der Straßenecke am Anfang des Parkbereichs fehlt
würde nun das noch vorhandene Schild mit Doppelpfeil
den Beginn des Parkberechtigten Bereichs markieren.

Sprich, alle Fahrzeuge die vor dem Doppelpfeilschild standen,
parkten verkehrswidrig und bekamen ein Knöllchen.

Was mich in diesem Zusammenhang noch interessieren würde;
Hat der Ordungsamtmitarbeiter nicht auch eine Pflicht bei
offentsichtlichen Nichtvorhandensein eines relevanten
Verkehrsschildes die zuständige Behörde darüber zu informieren?

Grüße
Robert

hallo,
für mich wäre das ein fall von unkenntnis der behörde.
nur weil 1 vz dort fehlt, ist das nicht automatisch zum parkverbot geworden.
vz 315-68 wird aufgestellt, wenn aufgrund von langen straßenabschnitte es zu unübersichtlichkeiten kommen würde. damit muss nicht zum anfang gefahren werden, um sich die beschilderungssituation anzuschauen.
in diesem fall würde ich 1 foto machen und zur behörde gehen und fragen, ob die mitarbeiter nicht mal an einer nachschulung teilnehmen möchten.

hauptmannfuchs