führerschein

Liebe/-r Experte/-in,
Eine Person hat kurz nach Erwerb des Führerscheins (mit 18) einen Unfall mit 1,5 Promille. Dem Betrunkenen ist ein anderer Betrunkener (1,8 Promille) hinten drauf gefahren, weil der Vorrausfahrende plötzlich gebremst hat. Ein Zeuge hat die Polizei alarmiert, es entstand kein Personenschaden.
Was hat der Vorrausfahrende außer dem Führerscheinentzug zu befürchten? Er hat keine früheren Verkehrssünden

Hallo.

Ein langer Leidensweg wird für die „Person“ die Folge sein. Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Fahrerlaubnisbehörde.

Was im Einzelnen für Folgen kommen, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Wird aber in jedem Fall teuer!!

Viele Grüsse

Hallo
Für Alkohol am Steuer innerhalb der Probezeit bzw. unter 21 Jahren sind als Sanktionen vorgesehen:

von 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld
mindestens zwei Punkte in Flensburg
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Grüße Wolfgang / Stuttgart

Verlängerung der Probezeit?
DFas heißt der Führerschein wird nicht entzogen???

Verlängerung der Probezeit?
DFas heißt der Führerschein wird nicht entzogen???

sehr wahrscheinlich doch, da es sich bei 1,5 Promille nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt.