Führerschein entzogen, EU Führerschein gültig?

Hallöchen Ihr Lieben,

ich finde manche Dinge etwas verwirrend und nun tauchte bei mir eine Frage auf, die nichts persönlich mit mir zu tun hat, aber sich mir eben stellt.

Es gibt ja EU Recht und die des Landes in dem man wohnt. Davon ausgehend weiß ich schonmal gar nicht, ob es EU Rechte gibt, die auch mal dem eigenen Land „vor gehen“ oder herrschen die, in unserem Fall, deutschen Rechte vor dem EU Recht?

Grade wegen dieser Verwirrung ein Beispiel:
Jemand hätte die Fahrerlaubnis entzogen bekommen und diese, sagen wir mal, für eine Dauer von 9 Monaten.
Dürfte man dann, wenn man seinen Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Land hätte, den EU-Führerschein in dieser Zeit dort machen und auch in den 9 Monaten Fahrerlaubnisentzug in Deutschland nutzen oder zählte für den EU-Führerschein dann auch der Fahrerlaubnisentzug?

Wäre sicher für Einige interessant, daher denke ich, dass das nicht geht oder? Wäre eine große Lücke in unserem Rechtssystem.

Liebe Grüße,
TC

Grade wegen dieser Verwirrung ein Beispiel:
Jemand hätte die Fahrerlaubnis entzogen bekommen und diese,
sagen wir mal, für eine Dauer von 9 Monaten.

Hi,
nicht gut

Dürfte man dann, wenn man seinen Hauptwohnsitz in einem
anderen EU-Land hätte, den EU-Führerschein in dieser Zeit dort
machen

Ja

und auch in den 9 Monaten Fahrerlaubnisentzug in
Deutschland nutzen oder zählte für den EU-Führerschein dann
auch der Fahrerlaubnisentzug?

Nein, nicht während, und auch nicht danach wenn der Führerschein in der Sperrfrist gemacht wurde.

Q-Gruß

Vielen Dank q_treibaer, kurz aber genau die infos die ich haben wollte :smile:

Hi,
nicht gut
Ja
Nein, nicht während, und auch nicht danach wenn der
Führerschein in der Sperrfrist gemacht wurde.

Q-Gruß

Guten Morgen, :smile:

„OLG München v. 29.01.2007:
Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.“
(Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/EUFEFoF.htm#06)

Das habe ich vorhin gefunden. Nun bringt mich Ihre Aussage doch zum Zweifeln. Ist das eine Lust- und Launesache oder habe ich in dem zitierten Text etwas falsch verstanden?

lg, TC

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Morgen, :smile:

„OLG München v. 29.01.2007:
Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU
erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist
für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden
war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland
fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch
dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die
EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden
war. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem
anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um
die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer
Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen.“
(Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/EUFEFoF.htm#06)

Das habe ich vorhin gefunden. Nun bringt mich Ihre Aussage
doch zum Zweifeln. Ist das eine Lust- und Launesache oder habe
ich in dem zitierten Text etwas falsch verstanden?

ne richtig verstanden… wenn man sich aber noch andere Urteile auf der Seite ansieht, gibts auch gegenteilige Urteile… also kann man das nicht verallgemeinern, 5 Richter 6 unterschiedliche Urteile

im übrigen muss man für die Gültigkeit der FE dort seinen Lebensmittelpunkt nachweislich haben, also nicht bloss nen Briefkasten

LG
Mikesch

ich in dem zitierten Text etwas falsch verstanden?

Hi,

nein,

solange andere Oberlandesgerichte noch das Gegenteil von dem von dir verlinkten Urteil urteilen, ist für mich der Fall klar. Man müsste dazu auch mal die Urteile im Volltext anschauen.

Deshalb vertrete ich die Meinung, Führerscheine die während der Sperrzeit gemacht werden, werden nicht nach Ablauf der Sperrzeit automatisch hier gültig.

Imho sollte hier der Gesetzgeber endlich mal eine eindeutige Regelung finden, es imho keine Zustand wenn Gerichte hier mehr oder weniger nach Lust und Laune urteilen.

Q.Gruß

Hallo!

Deshalb vertrete ich die Meinung, Führerscheine die während
der Sperrzeit gemacht werden, werden nicht nach Ablauf der
Sperrzeit automatisch hier gültig.

Diese Meinung wäre aber zu begründen. Meiner Vermutung nach wird sich der EuGH eher der toleranteren Sicht anschließen, nämlich dass der im Ausland erworbene Führerschein gültig ist.

Gruß
Tom