Hallo allerseits,
ich versuche gerade zu verstehen was an dem ganzen Führerscheintourismus legal und was illegal ist.
Wenn ein Bürger aus einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Rumänien) in Deutschland wohnt, aber in dem anderen EU-Land noch eine Wohnung besitzt und dort länger wie 185 Tage angemeldet ist, darf er den Führerschein dort machen, nicht wahr? Muss man sich für die Zeit in Deutschland abmelden? Darf er keine zwei Wohnorte in zwei Länder gleichzeitig haben?
Wo liegt eigentlich die Schwierigkeit dabei? Den Führerschein im Ausland zu bekommen oder den ausländischen EU-Führerschein in Deutschland umzuschreiben?
Der in einem EU-Land ausgestellte Führerschein ist doch in Deutschland anerkannt! Wird in Deutschland bei einer Polizeikontrolle oder beim Landratsamt beim Umschreiben noch einmal überprüft und nachgefragt wo der Haupt-Wohnsitz zu dem Zeitpunkt war obwohl das auszustellende Land dies schon gemacht hat, ansonsten würde man den Führerschein nicht bekommen? Oder?
Danke für die Antworten,
Gruß,
Manuel