Führerschein in Rumänien

Hallo allerseits,
ich versuche gerade zu verstehen was an dem ganzen Führerscheintourismus legal und was illegal ist.
Wenn ein Bürger aus einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Rumänien) in Deutschland wohnt, aber in dem anderen EU-Land noch eine Wohnung besitzt und dort länger wie 185 Tage angemeldet ist, darf er den Führerschein dort machen, nicht wahr? Muss man sich für die Zeit in Deutschland abmelden? Darf er keine zwei Wohnorte in zwei Länder gleichzeitig haben?

Wo liegt eigentlich die Schwierigkeit dabei? Den Führerschein im Ausland zu bekommen oder den ausländischen EU-Führerschein in Deutschland umzuschreiben?

Der in einem EU-Land ausgestellte Führerschein ist doch in Deutschland anerkannt! Wird in Deutschland bei einer Polizeikontrolle oder beim Landratsamt beim Umschreiben noch einmal überprüft und nachgefragt wo der Haupt-Wohnsitz zu dem Zeitpunkt war obwohl das auszustellende Land dies schon gemacht hat, ansonsten würde man den Führerschein nicht bekommen? Oder?

Danke für die Antworten,
Gruß,
Manuel

Hallo!

ich versuche gerade zu verstehen was an dem ganzen
Führerscheintourismus legal und was illegal ist.
Wenn ein Bürger aus einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Rumänien)
in Deutschland wohnt, aber in dem anderen EU-Land noch eine
Wohnung besitzt und dort länger wie 185 Tage angemeldet ist,
darf er den Führerschein dort machen, nicht wahr?

Es kommt nicht drauf an, ob er angemeldet ist, sondern ob er dort wohn.

Wo liegt eigentlich die Schwierigkeit dabei? Den Führerschein
im Ausland zu bekommen oder den ausländischen EU-Führerschein
in Deutschland umzuschreiben?

Ausländische EU-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden.

Im Detail ist das strittig (ich bin jetzt aber vielleicht nicht auf dem letzten Stand, aber ich hab nichts davon gehört, dass der EuGH zwischenzeitig neue Entscheidungen getroffen hätte). Z.B. ist ja eine Frage die, was passiert, wenn ein Mitgliedstaat ohne Vorliegen der Voraussetzungen (Wohnsitz etc.) dennoch rechtskräftig eine Lenkberechtigung erteilt. Meiner Meinung nach ist die Lenkberechtigung jedenfalls gültig, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die Anerkennung zu versagen, wenn ein anderer Mitgliedstaat eine solche rechtswidrig erteilt hat.

Aber vielleicht wissen da andere besser bescheid, ich hab mich damit in letzter Zeit nicht mehr auseinandergesezt.

Gruß
Tom