Führerschein Sperrfrist verkürzen?

Hallo,
hier mal die Sachlage:

  • Führerschein entzogen, 12 Monate Sperre für die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
  • Grund war Alkohol, 1,8 Promille
  • 6 Monate sind bereits verstrichen
  • erstes mal aufgefallen.

Jetzt die Frage:
Ist es möglich die Sperrfrist zu verkürzen, auch ohne extra (Nachschulungs)-Kurse zu belegen, da diese doch sehr teuer sind? Würde das positive MPU-Gutachten und eine schriftliche Erklärung über die Verhaltensänderung ausreichen? Gründe sind u. a. auch, dass man momentan (hier auf dem Land) keinen Job bekommt, wenn man keinen Führerschein hat. Vor allem bei Zeitarbeitsfirmen.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo Desperado,

die Problematik ist klar - allerdings nicht die Antwort!

Die Führerscheinsperre wurde im Rahmen einer ordentlichen Verhandlung ausgesprochen, egal ob es sich um eine „echte“ Verhandlung mit Richter, Staatsanwalt, etc. handelte oder um einen sogenannten Strafbefehl. In jedem Fall handelt es sich dabei nicht nur ausschließlich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die allgemeine Bevölkerung vor angetrunkenen Kraftfahrern zu schützen, sondern auch um eine sogenannte Nebenstrafe, die zuzüglich zur eigentlichen Strafe ausgesprochen wurde.

Somit DARF die zuständige Straßenverkehrsbehörde eigentlich gar nicht davon abweichen; würde sie sich doch dann über ein gefälltes Urteil schlicht hinweg setzen. Von fehlerhaften Verhalten einer Behörde mal abgesehen, wird das wohl kaum anders passieren, als vom Urteil bestimmt ist!! Irgendwelche „Abkürzungen“ sind ganz sicher NICHT darin vorgesehen!

OB eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) überhaupt gefordert wird steht doch ohnehin nicht fest.

ICH sehe im Moment nur EINE Möglichkeit: Die Zeit abwarten, drei Monate VOR Beendigung der Sperrfrist „Antrag auf Neuerteilung, nach Entziehung der Fahrerlaubnis“ beantragen und warten, was die Behörde entscheidet. Manchmal wundert man sich, WIE schnell und mit wie WENIG Aufwand der Führerschein wieder ausgehändigt wird …

Liebe Grüße,
Jürgen

Servus ! Also ab 1,6 Promille bist du grundsätzlich im Arsch - MPU is fällig ! Soweit ich weis gibts Ausnahmen nur bei Berufskraftfahrern mit extrem selten gutem Grund und bei Ärzten ! Und das mit der Verkürzung hat sich erledigt, weil du die MPU machen musst und die dauert ewig - im schlimmsten Fall ein, zwei, oder mehr Jahre ! Ich hatte auch mal 12 Monate Sperre, aber zum Glück nur 1,4 Promille…

Hallo desperado, leider kann ich Dir keine Hoffnungen machen. Auch den MPU schaffst Du nach 6 Monaten nicht. Die verlangen 12 Monate Nachweis, dass man Abstinenz nachweist. Dies auch seit neuestem mit Urinscreenings die auch jedesmal mind. 70 Euro kosten. Tutmir leid, ich kann Dich gut verstehen, da ich auch auf dem Land wohne. Alles Gute roko

Danke an alle Antworter.

zu Jürgen:
Verurteilte, die im Gefängnis sitzen, bekommen ja auch eine Haftzeitverkürzung bei guter Führung. Also wieso soll es bei Verurteilten im Straßenverkehr anderst aussehen?

zu Günther und Gropperle:
Das man mit der MPU am Ar*** ist, ist mir bekannt. Nur, bei Ersttätern die nicht vorsetzlich diese Trunkenheitsfahrt begangen haben (auch wenn es viel Promille war) und auch sonst gute Werte haben (Leber etc.), denke ich nicht an eine Abstinenz. Ich bin ja auch nur Laie, aber in diesem Fall ist ein Nachweis über kontrolliertes Trinken notwendig bzw. ausreichend.

Und das es über Jahre hinweg gehen kann, so eine MPU, ist erschreckend. Zum Glück gibt es kostenlose MPU Foren, in denen man sich sehr gut vorbereiten kann.

Grüße

Danke an alle Antworter.

zu Jürgen:
Verurteilte, die im Gefängnis sitzen, bekommen ja auch eine Haftzeitverkürzung bei guter Führung. Also wieso soll es bei Verurteilten im Straßenverkehr anderst aussehen?

zu Günther und Gropperle:
Das man mit der MPU am Ar*** ist, ist mir bekannt. Nur, bei Ersttätern die nicht vorsetzlich diese Trunkenheitsfahrt begangen haben (auch wenn es viel Promille war) und auch sonst gute Werte haben (Leber etc.), denke ich nicht an eine Abstinenz. Ich bin ja auch nur Laie, aber in diesem Fall ist ein Nachweis über kontrolliertes Trinken notwendig bzw. ausreichend.

Und das es über Jahre hinweg gehen kann, so eine MPU, ist erschreckend. Zum Glück gibt es kostenlose MPU Foren, in denen man sich sehr gut vorbereiten kann.

Grüße.

Hallo ,
leider kann ich zu einer Verkürzung der sperrfrist nichts sagen.Die einzige Stelle , die verbindliche aussagen machen kann ist und bleibt das Straßenverkehrsamt. Ein persönlicjhes Gespräch mit dem Sachbearbeiter wäre wahrscheinlich der beste und einfachste Weg.

Mit freundlichem gruß
Michael G.

Hallo,

haben Sie denn schon ein positives MPU-Gutachten? Bei einem Alkohol-Delikt sollte ja die Zeit zur Verhaltensänderung mindestens ein halbes Jahr betragen.
Die Sperrfrist ohne ein Aufbauseminarverkürzen zu könnnen, glaube ich nicht, würde mich aber nochmal genauer informieren, vorausgesetzt Sie haben das positive Gutachten schon, was nämlich die größte Hürde ist.
MfG, Nicole

Das MPU Gutachten wird jetzt die Tage gemacht. Im Mai sind dann auch 6 Monate rum. Eine Verhaltensänderung liegt sehr wohl vor, jetzt muss man es nur noch glaubhaft rüber bringen.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass eine Verkürzung der Sperrfrist so ohne weiteres nicht möglich ist - evtl. gibt es da aber einen Ermessensspielraum der Behörde. Du solltest Dich direkt an die zuständige Führerscheinbehörde wenden, die Deinen Fall betreut bzw. für Deinen Wohnort zuständig ist.

Gruss

Bei positiven Gutachten besteht nach §69a StGb Absatz 7 die Möglichkeit, dass das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben kann. Diesbezüglich würde ich bei der zuständigen Behörde anfragen.

MfG, Nicole

Das sieht schlecht aus.
Um die Sperrfrist kommt man bei 1,8 Promiklle wohl nicht rum.