Gefährliche Straßen nicht gesperrt?

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“ befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme ergeben sich? Wer haftet?

Mit solchen Gefahren - oft auf Strassen in den Alpen - muss man als Autofahrer wohl leben, wenn man keine großen Umwege in Kauf nehmen möchte.
Ob die Vollkaskoversicherung ggfls. zahlt ? Keine Ahnung, am besten mal direkt nachfragen…

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Solche Fragen sollten am besten mit der Versicherung geklärt werden.

Solange die Straßen befahr sind, ist dieses Zeichen als Warnzeichen ähnlich dem Warnzeichen Achtung Wildwechsel gleichzusetzen. Es ist eine reale Gefahr gegeben da es in diesem Bereich bereits öfters zu diesen Vorfällen gekommen ist. Daher fordert dieses Zeichn zu erhöhter Vorsicht und besonnener Fahrweise auf. Der Versicherungsschutz ist insoweit nicht in Gefahr, als kein Vorwurf auf unangepasste Geschwindigkeit oder rücksichtslose Fahrweise gegeben ist. Allerdings inwieweit die Versicherungen versuchen dies besonders Auszulegen ist natürlich immer unterschiedlich.
Gruß

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Die erwaehnten Schilder stehen zumeist an steingen/felsigen Haengen. Da man nie weiss, wann sich ein Felsbrocken loest, waere es doch Quatsch die Strasse zu sperren. Wer in einen auf der Strasse liegenden Felsblock faehrt hatte wohl keine angepasste Geschwindigkeit. Faellt selbiger Felsblock just in dem Moment auf das Auto gilt wohl hoehere Gewalt.

Beispiel: Nehmen wir an es gaebe ein Schild: Achtung Baeume - das waere vor jedem Waldstueck aufgestellt - Deine Frage wuerde nun lauten: Warum werden die Strassen durch die Waelder nicht gesperrt?

Die Schilder mit dem Wald werden nicht gebraucht, da die allgemeinen Gefahren durch Baeume jedem bekannt sind (vor allem bei Sturm und massiven Schneefall). Eine massiv wirkende Felswand wirkt aber meist nicht sehr bedrohlich und ist bei Dunkelheit unter umstaenden gar nicht zu erkennen. Bei akuter Gefahr (also wenn damit zu rechnen ist, dass was passieren koennte), dann werden die Steinschlag-Strassen meist aber auch gesperrt - genau wie die einsturzgefaehrdete Bruecke, oder die Strecke mit massiven Frostschaeden, oder auch die Strecke durch den mit umgestuerzten Baeumen vollliegenden Wald.

Gruss

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Wer nichts zu sagen hat, sollte anderen nicht die Zeit stehlen!

Der Ansatz ist ganz gut, aber leider nicht bis zu Ende gedacht.

Wer nichts zu sagen hat, sollte anderen nicht die Zeit stehlen!.

ist man nicht „zu erhöhter Vorsicht und besonnener Fahrweise“ permanent verpflichtet? Wo brauch man das nicht?

Ich fürchte Versicherungen beziehen erst Stellung, wenn Schäden zu begleichen sind

Solche Fragen sollten am besten mit der Versicherung geklärt
werden.

Bei diesem Zeichen handelt es sich um eine Warnung an alle, die nicht erkennen können,auf einer Straße, die an einer Felswand vorbeiführt, auch mal durch Witterungseinflüsse Teile abbrechen können und als Hindernis auf der Straße liegen. Diese Teile sind nicht nur für den Betroffenen selber, sondern auch für andere eine Gefahr in sofern, dass kleine Teile von den Reifen hochgeschleudert werden und andere schädigen. Also, nicht nur dicke Felsbrocken.
Eine solche Straße zu sperren ist m.E. unverhältnismäßig, weil langsam und vorsichtig kann man diese Straßen durchaus benutzen.
Was die Haftung angeht kann ich nur auf den § 1 StVO hinweisen. Das Schild weist auf die mölglichen Gefahren hin!!!
MfG

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Ja generell schon aber Verekhrsrecht sagt das bei solchen Warnzeichen zum Beispiel unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit maximal 80km/h angemessen sind. Es wird einfach ein fahren auf Sicht unterstellt, man muss also jederzeit bei einem plötzlichen Hindernis bis zum hinderniss anhalten können.

ist man nicht „zu erhöhter Vorsicht und besonnener Fahrweise“
permanent verpflichtet? Wo brauch man das nicht?

Eine Straße, die mit „Achtung Steinschlag“ beschildert ist, ist nicht automatisch eine gefährliche Straße. Oftmals ist diese Straße auch die einzige Verbindung zwischen zwei Orten.
Das Schild besagt nur, dass es dort Steinschläge geben kann. Evtl. nach besonders langen Regenphasen o.ä. oft sind die Straßen auch durch entsprechende Netze gesichert.

Wenn es zum Steinschlag kommen sollte und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden, haftet der Autofahrer selbst. Es sei denn, die Gemeinde, Landkreis oder der Bund (kommt auf die Straße an) hat hier etwas versäumt.

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Die Antwort versteh ich nicht. Ich nehm mir Zeit, um zu antworten. Wenn Sie professionellen Rat wollen, müssen Sie halt einen Rechtsanwalt befragen.
Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?

Soll das bedeuten, ohne das Schild haftet der Fahrer nicht selbst bei „Steinschlag“? Wer dann und auf welcher Grundlage?

Hallo ! Das bedeutet doch nicht, das von oben dir was auf das Auto fällt! Das bedeutet das Steine auf der Straße liegen können. Wenn Du da zu schnell fährst und über einen Brocken knallst, hast Du selber Schuld.
Wenn eine Vollkasko vorhanden ist, wird der Schaden dadurch beglichen.

Gruß

Das schafft man nur, wenn der Brocken schon da liegt. Dann handelt es sich um das Ergebnis eines ehemaligen Steinschlags. Bei einem akuten Ereignis, also einem -> Steinschlag schafft das aber keiner. Oder?

Auch ist mir kein Ende des Steinschlaggebiets als Ankündigung in Erinnerung. Was die Frage aufwirft. Was ist der Geltungsbereich?

Die Frage war:
Soll das bedeuten, ohne das Schild haftet der Fahrer nicht selbst bei „Steinschlag“? Wer dann und auf welcher Grundlage?

Wenn Du da zu schnell fährst und über einen Brocken knallst, hast Du selber Schuld. - Das ist übrigens auch ohne das Schild der Fall!

Das Zeichen 115 in § 40 der STVO zeigt eine Gefahrenstelle dar, die nur mit entsprechend mäßiger Geschwindigkeit befahren werden darf.
Die Haftung trifft natürlich nur den Fahrer/Halter bei einem Schaden.

Wieso sind Straßen mit Gefahrenzeichen „Achtung Steinschlag“
befahrbar und nicht gesperrt? Welche Versicherungsprobleme
ergeben sich? Wer haftet?