Hallo,
- also wenn auf einer autobahn 120 ist und diese nicht
aufgehoben wird aber eine auffahrt kommt nach der keine
geschwindigkeitsbrezung angezeigt wird, gilt dann für mich der
schon auf der autobahn war weiter 120 und für den rest nicht?
Wenn beim Auffahren auf eine Autobahn keine Geschwindigkewitsbegrenzung angezeigt wird, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
sprich, wenn ich an einer auffahrt ohne beschilderung
vorbeifahre, hebt sich dann alle vorherige auf?
Ja. Denn der VT der auf die Autobahn auffährt muss sich auf die Richtigkeit der Beschilderung (hier keine Begerenzung der Geschwindiglkeit) verlassen dürfen. Dann gilt für beide das Gleiche.
- und was ist wenn ich geblitzt werde auf einer dreispurigen
autobahn. ich fuhr in der mitte. rechts ein lkw. links ein
van. ich kann kein schild das eine geschwindigkeitsbegrenzung
Man sollte abwarten, was einem im Anhörungsbogen zur Last gelegt wird
habe ich da eine chance?
Ansonsten würde ich sagen ein klares JEIN.
- was ist wenn beispielsweise schnee ein schild verdeckt? wie
kann ich da gegen eine blitze vorgehen?
Das kommt auf den Einzelfall an und darauf, welches Schild und wo es steht.
Man kann nicht erwarten, dass ein VT auf der Autobahn anhält, um ein Schild vom Schnee zu befreien.
Ein „verschneites“ Stoppschild oder Vorfahrtsschild muss der VT schon beachten, denn diese Schilder erkennt man aufgrund der Einzigartigkeit ihrer Formen.
Wenn das Schild jedoch unter 3,00 Meter Neuschnee begraben ist, stellt sich diese Frage wohl aufgrund der Unbefahrbarkeit einer Straße nicht.
Rumburak