Hallöchen miteinander!
Angenommen,
LKW-Fahrer A. besucht zu den und über die Feiertage(n)- Weihnachten, Neujahr, Ostern, Pfingsten etc.- seine Familie. Inkl. seinem 40 Tonner Sattelschlepper mit Auflieger.
- Dürfte A dies überhaupt (im Stadtgebiet)?
Nun würde diese Straße im Zuge von Umbauarbeiten zur 30er Zone und erhält ein- und ausgangs ein Wohngebietschild (weißes Rechteck, 30er Schild. allerdings ohne „Wohngebiet“ Schriftzug)
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Ist das ein Wohngebiets- oder ein Möchtegernwohngebietsschild?
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Dürfte A da noch immer parken? (falls er das je gedurft hätte)
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Was ist-unabhängig von Feiertagen- mit anderen gewerblichen Fahrzeugen? (Transporter jeglicher Größe mit und ohne Schriftzüge(n))
winks vom frosch