Gültigkeit eines Halteverbotschildes

Hallo,
denkt euch mal einen ca. 10m langen Seitenstreifen.
Vor diesem befinden sich keine Schilder, genau auf halber Höhe befindet sich das Zeichen „eingeschränktes Halteverbot“ ohne Richtungspfeile, aber mit Zusatzschild „gilt auch auf dem Seitenstreifen“.
Gilt das Halteverbot dann für den gesamten Streifen oder nur für den Teil HINTER dem Schild?

laut meinen Sachverstand gilt das zeichen ab dem punkt wo es aufgestellt wurde bis es durch ein anderes Schild aufgehoben wurde oder Verkehrsbedingt auserkraft gesetzt wird.

Hallo,
wenn davor eine Kreuzung oder Einmündung ist, darf man da 5m vom Schnittpunkt sowieso nicht parken.
Wahrscheinlich hat der Schilderaufstellbeauftragte einfach nicht mit Klein(st)wagen gerechnet, die da noch hinpassen SCNR

Cu Rene

Moin,

Halteverbot ohne Pfeile im Schild gilt ab dem Schild bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Ob davor auch Halteverbot gilt, wird nicht durch dieses Schild geregelt, kann aber - wie schon angemerkt - durch andere Gegebenheiten bedingt so sein.

Grüße,
-Efchen

Halteverbot ohne Pfeile im Schild gilt ab dem Schild bis zur
nächsten Kreuzung oder Einmündung.

Ob davor auch Halteverbot gilt, wird nicht durch dieses Schild
geregelt, kann aber - wie schon angemerkt - durch andere
Gegebenheiten bedingt so sein.

Ist es diesem Beispiel nicht.
Übrigens sind 5m durchaus nicht nur kleinwagentauglich!

So, nun zu einer Erweiterung:
Lieschen Müller parkt nun auf dem Seitenstreifen, wohl wissend, dass dort ein Halteverbot nicht gilt. Eine städtische Bedienstete zur Überwachung des ruhenden Verkehrs kommt herbei und sagt freundlicher weise „Sie dürfen hier nur halten, wenn Sie aus- oder einladen, aus- oder einsteigen!“. Lieschen sagt: „Nööö, ich stehe deutlich vor dem Schild - da darf ich!“
S.B.z.Ü.d.r.V. sagt: „Wenn ich das sage, dann müssen Sie mir das glauben. Wenn Sie jetzt nicht wegfahren, dann ist das Vorsatz, dann wird das doppelt so teuer und ich darf Sie auch ohne Behinderung abschleppen lassen!“

Lieschen zieht ihren (nicht vorhandenen…) Schwanz ein und fährt weg.
Was wäre wenn sie geblieben wäre?
Weisungbefugnis durch s.B.z.Ü.d.r.V.?