Gutachten Versicherung unrealistisch

Hallo zusammen,

erstmal hoffe ich es ist das passende Board und wird nicht gelöscht, sondern wenn dann nur verschoben :smile:

Folgender Fall.

Person A ist ein Baum auf seinen PKW gekracht. (großer Baum)
Gutachter war gleich am nächsten Tag da.
Festgestellter Schaden:
Wasser dringt in den Fahrzeuginnenraum.
Motorhaube zerdellt und gerissen.
Stoßstange beschädigt
Grill beschädigt
Scheinwerfer beschädigt
Scheinwerferhalterung beschädigt
Kotflügel eingedellt
Dach verkratzt
Antenne abgerissen

Aussage Gutachter:
Wegen dem eindringendem Wasser wird nur die Scheibe herausgenommen und neu eingeklebt.
Die Motorhaube wird ausgebeult und lackiert
Die Stoßstange wird neu lackiert
Der Grill wird ersetzt durch einen Kunststoffgrill (alu ist tuning)
Scheinwerfer werden geklebt
Halterung wird geklebt oder geschweißt
Kotflügel wird ausgebeult und poliert
Dach wird poliert
Antenne gibts ne neue Plastik Antenne, (alu ist tuning)

Das Gutachten hat Person nach fast 14 tagen immernoch nicht.
Mehrere Anrufe bei der Versicherung waren vergebens, immer wurde man vertröstet.
Person A hat heute von der Versicherung erfahren, das ein Betrag in Höhe von 2.000€ auf sein Konto überwiesen wurde.
Person A hat aber immernoch kein schriftliches Gutachten. Hat dieses nun 4x angefordert und nicht bekommen.

Person A ist nun zum „günstigen“ atu gefahren und hat sich einen Kostenvoranschlag geben lassen. 4.900€!!!

Beispiele warum dieser Unterschied:
ATU sagt „man nimmt keine alte scheibe raus und klebt sie neu rein“
ATU sagt „Haube muss getauscht werden, Delle wäre an einer Falz“
ATU sagt „Scheinwerfer werden nicht geklebt, die muss man tauschen“
ATU sagt „Die Stoßstange muss getauscht werden wegen dem Träger“
ATU sagt „Die Kratzer auf dem Dach gehen nicht zu polieren das muss lackiert werden“
ATU sagt „Die Scheinwerferhalterungen müssen komplett getauscht werden, die sind gebrochen und kann man nicht kleben“

Was nun? Wie sollte Person A vorgehen? Person A hatte noch nie so einen Fall und hat keinerlei Plan was zu tun ist.

Person A möchte eigentlich „nur“ das kein Wasser mehr in das Fahrzeug kommt. Die Dellen machen ihm nichts. Scheinwerfer hat er noch die originalen im Keller.

Was steht Person A zu? das alles nur geflickt wird oder ersetzt wird?
kann Person A nur 1 Sache reparieren lassen und das Restgeld behalten?
Stehen Person A die „Laiengutachter“ 2000€ zu oder das was die Reparatur tatsächlich kostet? Hat Person A das Recht das Gutachten schriftlich zu bekommen? Versicherung meinte, wir haben ihnen Geld überwiesen, was sie nun machen ist ihre Sache.

Ich denke mal die Versicherung will Person A abzocken. Ich hatte auch schon einige Unfälle, z.B. ist mal ne dame rückwärts auf mein Auto aufgefahren, meine Stoßstange war leicht verkratzt, die gegenerische Versicherung hat alleine für die neue Stoßstange (mit lackieren und montage) 1.600€ bezahlt… mein Gefühl sagt mir das da etwas nicht stimmt bei person A.

das wars dann auch. Vielen Dank schonmal

Grüße

destiny

Hi destiny,

der Gutachter ist von wem beauftragt worden?
Ist der Gutachter ein „öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter“?
Wenn der Baum nicht der Eigene ist kannst man einen eigenen Gutachter zu lasten der gegnerischen Versicherung bestimmen/bestellen.

Gruß
rollifern

Hi,

der Gutachter ist von wem beauftragt worden?

Falls es sich um einen Kaskoschaden handelt (was ich vermute), dann hat der Versicherer den Gutachter beauftragt

Ist der Gutachter ein „öffentlich bestellter und vereidigter
Gutachter“?

Unabhängig davon den Gutachter kontaktieren und den von ihm vorgeschlagenen Reparaturweg im Detail erklären lassen.

Wenn der Baum nicht der Eigene ist kannst man einen eigenen
Gutachter zu lasten der gegnerischen Versicherung
bestimmen/bestellen.

Es sei denn, dass die Ursache ein Sturm war, dann Kasko.

Anspruch auf eine neue Scheibe besteht nicht, wenn diese unbeschädigt ist.
Antenne, Grill etc.: Ist Mehrausstattung versichert? Ja/Nein
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß auf den Abzug neu für alt? Ja/nein

Gruß Keki

Ergänzend zu der Antwort von Keki,

Person A ist nun zum „günstigen“ atu gefahren und hat sich
einen Kostenvoranschlag geben lassen. 4.900€!!!

Beispiele warum dieser Unterschied:
ATU sagt „man nimmt keine alte scheibe raus und klebt sie neu
rein“
ATU sagt „Haube muss getauscht werden, Delle wäre an einer
Falz“
ATU sagt „Scheinwerfer werden nicht geklebt, die muss man
tauschen“
ATU sagt „Die Stoßstange muss getauscht werden wegen dem
Träger“
ATU sagt „Die Kratzer auf dem Dach gehen nicht zu polieren das
muss lackiert werden“
ATU sagt „Die Scheinwerferhalterungen müssen komplett
getauscht werden, die sind gebrochen und kann man nicht
kleben“

Es besteht immer noch ein riesengroßer Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachter und einer Kfz-Werkstatt.

Die Versicherung rechnet nach dem bestehenden Gutachten ab.

Person A möchte eigentlich „nur“ das kein Wasser mehr in das
Fahrzeug kommt. Die Dellen machen ihm nichts. Scheinwerfer hat
er noch die originalen im Keller.

Was steht Person A zu? das alles nur geflickt wird oder
ersetzt wird?
kann Person A nur 1 Sache reparieren lassen und das Restgeld
behalten?
Stehen Person A die „Laiengutachter“ 2000€ zu oder das was die
Reparatur tatsächlich kostet? Hat Person A das Recht das
Gutachten schriftlich zu bekommen? Versicherung meinte, wir
haben ihnen Geld überwiesen, was sie nun machen ist ihre
Sache.

Der Text hier ist sehr verwirren. Der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug nicht von einer Fachwerkstatt repariert, sondern von einem Laien zusammen gebastelt werden soll.

Vorsicht: in diesem Fall könnte es dazu führen, dass bei einem neuen Schaden keine Schadensregulierung mehr möglich ist.

Gruß Merger

Danke euch schonmal.

Also der Schaden entstand durch einen Sturm.

Deswegen hat die Versicherung von Person A den Gutachter beauftragt. Der Gutachter arbeitet direkt für die Versicherung.

Ich finde eben auch es hört sich nach „flickschusterei“ an was der Gutachter da machen will.

Problem ist, das weder ich, noch Person A eine Ahnung von solch einer Abwicklung haben.

Person A hat weder Gutachten, noch Restwert oder sonst irgendwas mitgeteilt bekommen. Person A hat die 2.000 euro aufs Konto überwiesen bekommen und sonst nix.

Person A wurde lediglich darüber aufgeklärt das er die Selbstbeteiligung von 150€ beim Eigentümer einklagen muss, rest zahlt seine Teilkasko.

Person A hat aber keine Ahnung in welcher Werkstatt er den Schaden zu diesen Preisen reparieren lassen soll (wenn selbst ATU bei dem doppeltem Betrag liegt, wo liegt dann eine Fachwerkstatt?)

Die Scheibe ist eben nicht beschädigt, aber laut ATU der Rahmen in dem die Scheibe ist, deswegen ist ein rausnehmen der alten Scheibe und neu einkleben unmöglich, zudem würde das Risiko bestehen das die Scheibe beim rausnehmen reisst (scheibe ist so alt wie das auto, 12 Jahre)

Person A schätzt den Restwert des PKW´s (vergleiche im Inet) auf 3 bis 4000 euro. Deswegen kommt für ihn ja die komplett Reparatur für ca. 4000 euro nicht in Frage. Aber lediglich 2000 euro zu bekommen findet er auch zu wenig.

Telefonisch stellt sich die Versicherung leider quer. Die Frage ist, was er machen soll (schriftlich) um der Versicherung klar zu machen das er NEUE Teile berechnet haben will und nicht ausbeulen etc. Zudem will Person A wissen welche Werkstatt dies zu den preisen macht und wie professionell das Ganze dann ist.

Danke euch.

grüße

destiny

Hallo Destiny,

Die Frage ist, was er machen soll (schriftlich) um der Versicherung klar zu machen das er NEUE Teile berechnet haben will und nicht ausbeulen etc

Das ist in diesem Fall das Gleiche wie in vielen anderen Fällen auch:

Der Eine (Geschädigter) möchte etwas, der Andere (Versicherung) möchte etwas anderes. Nun gibt es nicht viele Möglichkeiten.

  1. Man akzeptiert das Angebot der Gegenseite, und der Fall ist erledigt.

  2. Man wendet sich (kostenlos) an den Ombudsmann für Versicherungen, und trägt dort sein Problem vor.

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

  1. Man verhandelt mit der Gegenseite, dann wäre es aber ratsam einen Anwalt mit der Verhandlung zu beauftragen. Dieser dürfte mehr Möglichkeiten (eigenen Gutachter usw.) und Argumente kennen, die für eine erfolgreiche Verhandlung nützlich sein können.

  2. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, dann müsste eben von anderer Stelle (Richter) über die Sachlage entschieden werden. Auch dabei sollte man auf die Hilfe eines Anwalts nicht verzichten.

Gruß
N.N

1 Like

Hallo,

unabhängig davon würde ich mal zu einem Karosseriebauer gehen - bzw. eine Werkstatt die sich auf Unfallschäden spezialisiert hat.

ok also das aus tv bekannte spiel mit Versicherungen :frowning:

„Friss Vogel oder Stirb“

Ich werd ihm mal dazu raten in Zukunft eine Rechtschutzversicherung (omg schon wieder das Wort „Versicherung“) abzuschließen.

Weiss einer was es ungefähr kostet, einen freien Sachverständiger zu beauftragen?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Versicherung (größte in D) sich da auf eine gütliche Einigung einlässt?

Ich find einfach komisch, das ich bei der gleichen Versicherung und einem mini kratzer an der Stoßstange ohne Gutachter einfach von der Werkstatt eine neue Stoßstange bekomme und die das Geld von der Versicherung bekommen ohne Probleme… (Mein auto ist 2 jahre alt, evtl. deswegen?)

Eine Sache habe ich noch herausgefunden, bei den 2.000 euro die er bekommen hat, haben die eben die 150€ SB abgezogen und 19% MwSt., macht einen brutto betrag von knapp 2.600€. Ich selbst habe das Auto mal bei DAT nachgeschaut, es ist dort 2.800€ Wert.

Könnte der Gutachter es auch gut gemeint haben? Das er deswegen so „flickarbeiten“ angegeben hat, damit er das Auto nicht hergeben muss? An was orientieren sich Versicherungen? Marktwert oder DAT ?

Hat Person A nicht das Recht darauf, das Gutachten und den berechneten Wert des PKW zu sehen?

Ja ich weiss^^ schon wieder soviele Fragen :smile:

PS: Danke für den Link über den Ombudsman :smile:

das hört sich ja abenteuerlich an. welche werkstatt klebt scheinwerfer, baut alte scheiben ein. jede werkstatt muss auch für die repaparur gewährleistung geben.
es gibt freie gutachterwahl, und anwälte, die sich sicher gern mit diesem thema beschäftigen .
hauptmann

Könnte der Gutachter es auch gut gemeint haben? Das er
deswegen so „flickarbeiten“ angegeben hat, damit er das Auto
nicht hergeben muss? An was orientieren sich Versicherungen?
Marktwert oder DAT ?

Hallo,

da gibt es noch die Regel, neu für alt. Neuteile sind wertvoller als die Altteile die ausgewechselt werden. Eine Windschutzscheibe die 12 Jahre alt ist, hat weniger Wert als eine neue Scheibe. Dann wird nur der Wert der 12 Jahre alten Scheibe ersetzt. So ist das bei den anderen Teilen auch.

Was die 2000€ angeht. Würde die Versicherung den vollen Schaden ( Neuteile ) ersetzen müssen, wäre das Fahrzeug wirtschaftlicher Totalschaden. Würde bedeuten, sie ersetzen den Zeitwert des Fahrzeugs minus Restwert. Dann kommt unter dem Strich auch nicht mehr heraus, als wenn jemand die 2000€ nimmt, und an einer Restwertbörse das Auto verkauft.

Von was man sich verabschieden sollte ist der Gedanke das Atu besonders billig ist. Ein Vergleich mit einer freien Werkstatt lohnt sich da. Sogar mein Vertragshändler ist preiswerter als Atu.

Gruß

Nostra

scheinbar verwechselt der Fragesteller einiges:

lt. seinen Hinweisen ist das Auto 2 Jahre alt und der
Restwert soll 2.800 € betragen.

Da frage ich mich - um was für ein Auto es sich handelt.

Gruß Merger

Hallo zusammen,

erstmal hoffe ich es ist das passende Board und wird nicht
gelöscht, sondern wenn dann nur verschoben :smile:

Folgender Fall.

Person A ist ein Baum auf seinen PKW gekracht. (großer Baum)
Gutachter war gleich am nächsten Tag da.
Festgestellter Schaden:
Wasser dringt in den Fahrzeuginnenraum.
Motorhaube zerdellt und gerissen.
Stoßstange beschädigt
Grill beschädigt
Scheinwerfer beschädigt
Scheinwerferhalterung beschädigt
Kotflügel eingedellt
Dach verkratzt
Antenne abgerissen

Aussage Gutachter:
Wegen dem eindringendem Wasser wird nur die Scheibe
herausgenommen und neu eingeklebt.
Die Motorhaube wird ausgebeult und lackiert
Die Stoßstange wird neu lackiert
Der Grill wird ersetzt durch einen Kunststoffgrill (alu ist
tuning)
Scheinwerfer werden geklebt
Halterung wird geklebt oder geschweißt
Kotflügel wird ausgebeult und poliert
Dach wird poliert
Antenne gibts ne neue Plastik Antenne, (alu ist tuning)

Das Gutachten hat Person nach fast 14 tagen immernoch nicht.
Mehrere Anrufe bei der Versicherung waren vergebens, immer
wurde man vertröstet.
Person A hat heute von der Versicherung erfahren, das ein
Betrag in Höhe von 2.000€ auf sein Konto überwiesen wurde.
Person A hat aber immernoch kein schriftliches Gutachten. Hat
dieses nun 4x angefordert und nicht bekommen.

Person A ist nun zum „günstigen“ atu gefahren und hat sich
einen Kostenvoranschlag geben lassen. 4.900€!!!

Beispiele warum dieser Unterschied:
ATU sagt „man nimmt keine alte scheibe raus und klebt sie neu
rein“
ATU sagt „Haube muss getauscht werden, Delle wäre an einer
Falz“
ATU sagt „Scheinwerfer werden nicht geklebt, die muss man
tauschen“
ATU sagt „Die Stoßstange muss getauscht werden wegen dem
Träger“
ATU sagt „Die Kratzer auf dem Dach gehen nicht zu polieren das
muss lackiert werden“
ATU sagt „Die Scheinwerferhalterungen müssen komplett
getauscht werden, die sind gebrochen und kann man nicht
kleben“

Was nun? Wie sollte Person A vorgehen? Person A hatte noch nie
so einen Fall und hat keinerlei Plan was zu tun ist.

Person A möchte eigentlich „nur“ das kein Wasser mehr in das
Fahrzeug kommt. Die Dellen machen ihm nichts. Scheinwerfer hat
er noch die originalen im Keller.

Was steht Person A zu? das alles nur geflickt wird oder
ersetzt wird?
kann Person A nur 1 Sache reparieren lassen und das Restgeld
behalten?
Stehen Person A die „Laiengutachter“ 2000€ zu oder das was die
Reparatur tatsächlich kostet? Hat Person A das Recht das
Gutachten schriftlich zu bekommen? Versicherung meinte, wir
haben ihnen Geld überwiesen, was sie nun machen ist ihre
Sache.

Ich denke mal die Versicherung will Person A abzocken. Ich
hatte auch schon einige Unfälle, z.B. ist mal ne dame
rückwärts auf mein Auto aufgefahren, meine Stoßstange war
leicht verkratzt, die gegenerische Versicherung hat alleine
für die neue Stoßstange (mit lackieren und montage) 1.600€
bezahlt… mein Gefühl sagt mir das da etwas nicht stimmt bei
person A.

Man koennte von 500 von den 2000 euro einen unabhaengigen gutachter beauftragen. Stellt der ebenso 4000 euro oder so fest, kann man zu einem anwalt gehen.

Die frage ist, was es fuer ein auto ist und ob sich das alles lohnt. Darauf spekuliert die versicherung wahrscheinlich.

Person A ist nun zum „günstigen“ atu gefahren und hat sich
einen Kostenvoranschlag geben lassen. 4.900€!!!

hi

seit wann ist ATU günstig ???

ATU ist eine der teuersten Werkstätten überhaupt.
wahrscheinlich wäre die Vertragswerkstatt billiger gewesen … wie so oft .

Ein Angebot von ATU wird nie irgendeine Rechtsgrundlage sein

In dem Moment wo der vergleich zu ATU gebracht wird , ist eigentlich der ganze Thread unsinnig

Toni

Genau das ist der Knackpunkt , deswegen auch schon gleich oben der Hinweiss über die teuere ATU Werkstatt und vom Thread Eröffner der Hinweiss , das er einige nicht serien Anbauteile an dem Fahrzeug hat .

so schreibt er z.b. von einem Kunststoff Kühlergitter anstelle eines vercromten.

Also handelt es sich demnach um ein getuntes/vertuntes Fahrzeug .

der Gag bei solchen Ersatzteilen aus dem Tuning Zubehör ist , das ATU sich diese Teile wohl vergolden lässt , und man das selbe Teil auf einer Internet Ersteigerungsbörse so gut wie Nachgeworfen bekommt

nur ein Beispiel für einen Audi A6 ( C4 )
Kühlergitter Carbon : ATU : 219 Euro
Kühlergitter original Audi : 79,- Euro
Internet : weniger 20,- Euro

http://www.ebay.de/itm/Kuhlergitter-Schwarz-Audi-A6-…

Da ich vor Jahren auch schon einmal „huddel“ mit einem Sachverständigen hatte , der einen Restaurierten Youngtimer auf Schwake eingestuft hatte und ihn deswegen beerdigen wollte .
Ihm legte ich die Restauringsrechnung und eine Wertfeststellung vor und dann rechnete der Sachverständige neu

Wenn der hier beschriebene Wagen , auch ein durch das Tuning höheren Wert als seine Zeitgenossen hat , dann sollte der Thread Eröffner das dem Sachverständigen Nachweisen und dann rechnet der noch einmal .

Ansonsten :

Viele Müh , für nichts …

Toni