Haften Busfahrer für Fahrgastschäden

Liebe Experten, haftet der Busfahrer wenn durch seine Schuld Fahrgäste im Bus zu Schaden kommen? Oder haftet der Busbetrieb für alle Fahrgastschäden, auch für Sachschäden? Muss sowas in den Geschäftsbedingungen des Busbetriebes stehen? Herzlichen Dank für Hinweise.

Hallo Katinka 74,

dies ist eine juristische Frage, die ich Dir nur aus meiner Berufserfahrung beantworten kann,wobei Du unterscheiden musst,ob Öffentlicher Nahverkehr oder Reisebusfahrt.
Beim Öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV) ist die Sachlage eindeutig. In den Geschäftsbedingungen des ÖPNV steht sinngemäss:"…der Fahrgast hat sich einen sicheren Halt zu verschaffen…"
Damit machen es sich die Nahverkehrsbetreiber recht einfach.
Beim Reisebusverkehr ist das etwas komplizierter, dort haftet grundsätzlich der Veranstalter der Reise.
Aber bei Personen-und Sachschäden aufgrund von Unfällen haftet immer der Unfallverursacher.
Du siehst, es ist juristisch nicht einfach. Manchmal lohnt es sich doch einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ein Tipp, wenn es sich um einen Schaden, aufgrund eines plötzlichen Bremsmanövers des Fahrers handelt . Die ÖPNV-Betreiber sind meistens sehr kulant bei der Schadensabwicklung, weil sie um den guten Ruf bemüht sind.
Der Busfahrer persönlich haftet nicht, er muss nur die strafrechtliche Konsequenz tragen, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Schadensregulierung übernimmt die Versicherung des Fahrzeugs.
So, ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und hab Dich nicht vollends verwirrt.
Gruss

Hallo Katinka74…

Hier kommt der Busbetrieb für Personenschäden und Sachschäden auf.
Nicht der Fahrer …
Man kann den Fahrer auf Schmerzengeld verklagen, aber nur wenn das Gericht ihn auf grob Fahrlässig verurteilt…
Dies ist aber fast unmöglich…

Ein heutiger Busfahrer im Linienverkehr bekommt vielleicht 1800-1900 Euro Brutto.
Wenn ich hier noch Schmerzengeld, Strafzettel für zu schnelles fahren u.s.w. bezahlen müsste, dann gäbe es heut zu Tage keine Busfahrer mehr…
Ich hoffe Dir geholfen zu haben…

Hallo Katinka.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet, wie überall, der Busfahrer. Der Unternehmer kann aber mit in die Haftung einbezogen werden.
In Einzelfällen könnte es zu Streitereien zwischen den beteiligten Personen und ihren Versicherungen kommen.
Wer wie wo und wann für was haftet kann man in den deutschen Gesetzbüchern nachlesen.
Liebe Grüße, unbekannterweise, Jakobert
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