Haftung bei alkoholbedingten Unfällen

Hallo,

Herr X ist alkoholabhängig. Er schüttet sich auch während des Autofahrens zu. Deswegen kam es vor mehreren Jahren zu einem Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden. Strafverfahren folgte, nach Entziehungskur und mehreren MPU-Anläufen schaffte es X, den Führerschein wieder zu bekommen.
Nun schüttet er sich wieder während des Autofahrens zu, die Gefahr eines Unfalls ist nach Einschätzung seiner Ehefrau sehr hoch, es ist ihrer Meinungnach nur eine Frage der Zeit, bis es kracht. Sie befürchtet, dass sie dann für die Kosten mit haftbar gemacht werden könnte, dass u.U. sogar das gemeinsame (abbezahlte) Haus unter den Hammer kommen könnte.

Frage: Wie sieht es mit der Haftung tatsächlich aus?

Bitte keine Wertung zum Verhalten des X abgeben, seine fiktive Frau ist mit den Nerven am Ende und überlegt sogar, dem Straßenverkehrsamt die Sachlage mitzuteilen, damit X aus dem Verkehr gezogen wird.

P.

Hallo puglio,

Herr X ist alkoholabhängig. Er schüttet sich auch während des
Autofahrens zu. Deswegen kam es vor mehreren Jahren zu einem
Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden. Strafverfahren folgte,
nach Entziehungskur und mehreren MPU-Anläufen schaffte es X,
den Führerschein wieder zu bekommen.
Nun schüttet er sich wieder während des Autofahrens zu, die
Gefahr eines Unfalls ist nach Einschätzung seiner Ehefrau sehr
hoch, es ist ihrer Meinungnach nur eine Frage der Zeit, bis es
kracht. Sie befürchtet, dass sie dann für die Kosten mit
haftbar gemacht werden könnte, dass u.U. sogar das gemeinsame
(abbezahlte) Haus unter den Hammer kommen könnte.

Frage: Wie sieht es mit der Haftung tatsächlich aus?

Im Falle eines von X alkoholbedingt verursachten Unfalls würde die KFZ-Haftpflichtversicherung von X den Schaden seiner Opfer erstmal begleichen und sich dann das Geld von X erstatten lassen.

Wenn das dann ein schwerer Unfall mit Personenschäden ist können die Beträge schnell im fünf- bis siebenstelligen Bereich liegen.

Die Kaskoversicherung von X wird den ihm selbst entstandenen Schaden gar nicht erst begleichen.

Also rein finanziell gesehen (die moralische Seite lasse ich wie gewünscht außer acht) spielt X mit seiner Existenz.

Ich hoffe das hilft weiter!

Dein
Ebenezer

Moin,

meines Wissens nach ist der Regress der KFZ-Haftpflichtversicherer auf 5000€ beschränkt.

Gruß

TET

Moin,

meines Wissens nach ist der Regress der
KFZ-Haftpflichtversicherer auf 5000€ beschränkt.

das hängt wohl vom Vertrag ab; unter Umständen muss der Verursacher im Alkoholbedingten Unfall auch alles zahlen, besonders, wenn der Versicherer vor Gericht Vorsatz geltend machen kann.

Gruß
T.

Vorsatz dürfte ja wohl vorliegen; man kann wohl kaum während der Fahrt eine Flasche Schnaps leeren und dann Fahrlässigkeit geltend machen (die Beweisbarkeit -da fiktiver Fall- lassen wir außen vor). .

Meine Frage ist aber, wie weit die Ehefrau von der evtl. Haftung betroffen sein kann. Wäre im Haftungsfall das gesamte Familienvermögen gefährdet?

P.

Nun schüttet er sich wieder während des Autofahrens zu, die
Gefahr eines Unfalls ist nach Einschätzung seiner Ehefrau sehr
hoch, es ist ihrer Meinungnach nur eine Frage der Zeit, bis es
kracht.

Bitte keine Wertung zum Verhalten des X abgeben, seine fiktive
Frau ist mit den Nerven am Ende und überlegt sogar, dem
Straßenverkehrsamt die Sachlage mitzuteilen, damit X aus dem
Verkehr gezogen wird.

Ach, zu kompliziert.
Das nächste mal, wenn X alkoholisiert unterwegs ist: Sofort (!) die 110 (!) anrufen. Die freuen sich über solche Hinweise. Dann hat man dafür gesorgt, dass dem Auto, den Gegenständen anderer Mitbürger, dem X selber und anderen Personen nichts geschieht.

Vermutlich dann auch für immer.

Ich würde so ein Verhalten der Ehefrau als vorbildlich beurteilen.
Alkoholkranke benötigen eben auch mal einen kräftigen Tritt in den Ar**h, damit sie erkennen, dass sie Hilfe benötigen.

Im erweiterten Bekanntenkreis hat es eine Ehefrau geschafft, durch „Petzen“ bei der Polizei, Auszug zur Mutter und Androhung der Scheidung, den Ehemann wieder einzunorden. Der ist nun seit zig Jahren trocken, ein vorbildlicher Mitarbeiter in seiner Firma und (soweit ich das abschätzen kann) auch ein vorbildlicher Ehemann.

Hallo,

na ja, es gibt zwar keine Sippenhaft, aber man stelle sich mal vor, der Ehemann steht alleine im Grundbuch für das „gemeinsame“ Haus, es wird in Dinge vollstreckt, die zwar offiziell ihm alleine gehören, aber von beiden benötigt/genutzt werden, …

Gruß vom Wiz

Hallo,

http://www.kfzversicherungrechner.eu/mit-alkohol-am-…

Gruß