Halterhaftung bei Verstoß gegen Umweltzone

Kfz war in einer Umweltzone ohne die nötige Plakette abgestellt. Fahrer war nicht der Halter, sondern ein Familienmitglied.
Kann hier der Halter belangt werden, bzw. muss er die Personalien des Fahrers preisgeben?

Hi,

so ein Frevel, hat der Fahrer doch eines der sinnlosesten Zeichen die es gibt missachtet. Möge er sich schämen.

Wie es im Moment aussieht, muss der Halter die Verfahrenskosten von 18,50€ tragen wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Ist bei einem Fahrzeug das parkt immer ein Problem.

Der Halter muss keinen Angehörigen preisgeben. Ich würde den Wisch in die Ablage rund entsorgen, und auf den Kostenbescheid mit den 18,50€ warten. Der muss bezahlt werden.

Es geht hier um 40€ und einen Punkt.

141621 Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher B - 1 40,00
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug
am Verkehr teil.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Q-Gruß

Hallo,

Es geht hier um 40€ und einen Punkt.

141621 Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung
schädlicher B - 1 40,00
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem
Kraftfahrzeug
am Verkehr teil.

Gilt das auch für den ruhenden Verkehr?
Oder anders gefragt - dürfte man das Auto da nicht reinschieben, -schleppen oder anders reintransportieren ohne den Motor zu starten und abstellen?

Cu Rene

Gilt das auch für den ruhenden Verkehr?

Hi,

ja, deshalb wurde der Tatbestand geändert, von

Tatbestand: Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt.

in

Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.

Von geführt in teilgenommen geändert. Dadurch reicht das bloße parken aus.

Oder anders gefragt - dürfte man das Auto da nicht
reinschieben, -schleppen oder anders reintransportieren ohne
den Motor zu starten und abstellen?

Egal auf welche Weise das Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, es ist ein Verstoß, unabhängig ob der Motor läuft oder nicht.

Q-Gruß