Karnevalsumzug=Landwirtschaft?

Hallo,

beim Karnevalsumzug hatten ca 90% der Zugmaschinen ein grünes Kennzeichen.

Ist das erlaubt?

Vielen Dank
Sabine

Moin, Sabine,

beim Karnevalsumzug hatten ca 90% der Zugmaschinen ein grünes
Kennzeichen.

Ist das erlaubt?

warum nicht? Niemand verbietet dem Landwirt, mit dem Trecker zur Kirche zu fahren oder zum Landratsamt, auch ohne Rüben geladen zu haben.

Gruß Ralf

beim Karnevalsumzug hatten ca 90% der Zugmaschinen ein grünes
Kennzeichen.

Hallo,

90% ist schon heftig, wenn man mitzählen und rechnen muss.

Ist das erlaubt?

Warum sollte es nicht erlaubt sein?

Natürlich dürfen Fahrzeuge mit grünem Nummernschild an Brauchtumsveranstaltungen teilnehmen.

Im Link steht es sogar.

http://www.landkreis-rottweil.de/ceasy/modules/core/…

Aber warum diese Frage?

Gruß

Nostra

warum nicht? Niemand verbietet dem Landwirt, mit dem Trecker
zur Kirche zu fahren oder zum Landratsamt, auch ohne Rüben
geladen zu haben.

Hallo,

nur Fahrten die dem Zweck, deretwegen das grüne Kennzeichen erteilt wurde, sind erlaubt.

Zigaretten holen, Pfarrer besuchen ist nicht, Brauchtumsveranstaltungen geht wieder.

Gruß

Nostra

Natürlich ist das „grüne Kennzeichen“ Zweckgebunden.Aber Brauchtum hat Narrenfreiheit.Warum auch nicht.
Nebenbei:Ich hab mich neulich köstlich amüsiert als bei Ikea eine Polstergarnitur in einen „grünen“ Anhänger verladen werden sollte,der ca 30 cm hoch mit Stallmist beladen war.
Aber vielleicht war die Garnitur ja für den Stall besatimmt?

Grüße

Danke schön
Hallo,
vielen Dank.

Die Frage hatte keinen weiteren Hintergrund - reine Neugier.

Schönen Abend noch,
Sabine

Hallo,

ich finde es immer bedenklich, wenn Antworten in einem Expertenforum überwiegend aus Links bestehen…

Hier würde mich interessieren, wer der Verfasser des „Dokumentes“ ist, das offensichtlich von Analphabeten erstellt wurde und inhaltlich tlw. widersprüchlich ist - insgesamt also mehr als fragwürdig.

Der Grund meiner Nachfrage: als Kfz-Versicherer werden wir auch immer wieder dazu angesprochen, obwohl es eben zunächst mal eine zulassungsrechtliche Frage ist. Das verlinkte PDF genügt mir (und unseren Kunden ganz sicher) aber nicht als verbindliche Auskunft.

Grüße, M

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ich finde es immer bedenklich, wenn Antworten in einem
Expertenforum überwiegend aus Links bestehen…

Hallo,

auch wenn ich das WWW nicht so als Expertenforum sehe, glaube ich nicht das man alles zweimal schreiben muss wenn es schon jemand anderes getan hat.

Hätte ich geschrieben,

sie dürfen,

oder

Nach der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28. Februar 1989 (BGBl I S. 481) sind Zugmaschinen unter bestimmten Voraussetzungen von der verkehrsrechtlichen Zulassungspflicht ausgenommen, wenn sie u. a. auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen oder auf den An- und Abfahrten zu diesen verwendet werden.

Wäre es auch geguttenbergt, und sofort käme eine Nachfrage nach der Quelle. Mal davon abgesehen das diese Antwort doch etwas unverständlich wäre wenn man sich mit der Thematik nicht beschäftigt hat.

Hier würde mich interessieren, wer der Verfasser des
„Dokumentes“ ist, das offensichtlich von Analphabeten erstellt
wurde und inhaltlich tlw. widersprüchlich ist - insgesamt also
mehr als fragwürdig.

Das Pdf ist von dem Landratsamt Rottweil und nur ein Merkblatt für die Vereine ohne weitere literarische Ansprüche. Beantwortet die Frage imho hinreichend.

Der Grund meiner Nachfrage: als Kfz-Versicherer werden wir
auch immer wieder dazu angesprochen, obwohl es eben zunächst
mal eine zulassungsrechtliche Frage ist. Das verlinkte PDF
genügt mir (und unseren Kunden ganz sicher) aber nicht als
verbindliche Auskunft.

Es ist nicht nur eine zulassungsrechtliche Frage, auch eine Frage des Kraftfahrzeugsteuergesetz, ob hier die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Aber auch das nur eingeschränkt weil für Brauchtumsveranstaltungen es Ausnahmen von der Zulassungspflicht gibt. So könnte u.U. auch der Trecker ohne Zulassung an einer Brauchtumsveranstaltung teilnehmen. Nur ginge das nicht im Beispiel von Rottweil, weil Rottweil eben verlangt das die Fahrzeuge zugelassen und versichert sind.

Die Antwort könnte sicher noch besser und ausführlicher ausfallen, würde aber den Rahmen der Frage nach, dürfen ja/nein, sprengen.

Gruß

Nostra

hallo,
ich gehe mal davon aus, das diese veranstaltungen als straßensondernutzung genehmigt sind und es somit nicht öffentlicher straßenbereich ist, da alles abgesperrt ist. dann darf auch zur not ohne zulassung und sogar mit personentransport auf ladeflächen gefahren werden.

hauptmannfuchs

ich gehe mal davon aus, das diese veranstaltungen als
straßensondernutzung genehmigt sind und es somit nicht
öffentlicher straßenbereich ist, da alles abgesperrt ist.

Hallo,

im Prinzip ja, es sind die Wege zur Veranstaltung die problematisch werden können.
Als prominentes Beispiel mal in Erinnerung gerufen. Als der Papst angezeigt wurde weil er nicht angeschnallt war, es war kein öffentlicher Verkehrsraum, und damit keine Anschnallpflicht.

dann
darf auch zur not ohne zulassung und sogar mit
personentransport auf ladeflächen gefahren werden.

Die Veranstalter legen hier schon Wert auf bestimmte Regeln. Viele verlangen das die Fahrzeuge zugelassen, und damit versichert sind.

Gruß

Nostra

ja genau, aber erstmal wäre es möglich.

da alles abgesperrt ist.

Seit wann und wo?

Normal ist da sehr wenig abgesperrt, außer vor den Kameras in
D’dorf oder Köln. Die Sicherheitsbestimmungen wurden zwar etwas
gestrafft aber mehr als eine Begleitperson pro Rad gibt es kaum.

Der Plem

Genau das stelle ich mir unter einer Expertenantwort vor - fundiert, also mit Benennung der einschlägigen Vorschrift, und trotzdem noch so kurz, dass man es überblicken kann.

Danke + Grüße, M

PS: eine Expertenantwort schließt m. E. auch nicht generell aus, dass es auch andere Sichtweisen gibt…