Kommunale Verkehrsüberwachung

Seit geraumer Zeit schon treiben nicht polizeiliche
Verkehrsüberwachungen ihr Umwesen- sei es um die Kassen der
Gemeinden zu füllen oder um einer Arbeit nachzugehen, die die
Polizei nur noch unzureichend erfüllt.
Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Man wird von so einem Dinge geblitzt, was einige Wochen
Später ein Verwarngeld von 25 € zur Folge hat.
Wird dieses nun irgnoriert (kein Einspruch, keine Zahlung),
folgt einige Monate später eine Rechnung (per Einschreiben):
über 48 € (25€ Verwarngeld + 20€ Verfahren + 3 € Postaufwand)Bußgeld.
Mit 2 Wochen Einspruchsfrist.

Welchen Rat könnte man einer Person geben, der dies widerfahren ist?
Einspruch einlegen mit der Begründung die Chance auf 25€ Verwarngeld
nie bekommen zu haben, da der Brief nie angekommen ist?
Oder am besten sofort zahlen, da dies ein weiteres Verfahren mit weiteren Folgekosten zur Folge hätte?

Gruß und Dank

Hallo,

das Angebot der Verwarnung wurde nicht angenommen, egal ob jetzt der Schrieb angekommen ist oder auch nicht, es muß keine Verwarnung angeboten werden. Deshalb wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet das eben die 20€ Verwaltungsgebühr und 3,50€ Portokosten kostet.

Jetzt könnte der Betreffende sollte er nicht der Fahrer sein oder auf dem Bild nicht zu erkennen sein gegen den BGB Widerspruch einlegen.

Die Bußgeldstelle wird dann u.U. weitere Ermittlungen, Paßbildabgleich, befragung der Nachbarn, Arbeitsstelle usw. aufnehmen um den Fahrer zu identifizieren.

Dann geht das Ganze eben vor Gericht, und es entscheidet ein Richter. Was im Falle der Verurteilung mit weiteren Kosten verbunden ist.

Gruß

hartmut